Frau Kreisrätin Tapken teilte mit, dass der Kreistag des Landkreises Cloppenburg am 04.04.2019 (zuletzt geändert am 07.07.2020) die Richtlinie zur Förderung der Kulturaktivitäten im Landkreis Cloppenburg (Kulturförderrichtlinie) beschlossen hat. Ziel der Richtlinie ist die Förderung kultureller Projekte und Veranstaltungen im Kreisgebiet mit kreisweiter bzw. regionaler/überregionaler Ausstrahlungswirkung.

 

Gemäß Nr. 12 der Kulturförderrichtlinie ist dem Kreistag nach Ablauf des Haushaltsjahres ein Förderbericht vorzulegen. Der Förderbericht für die Jahre 2020 bis 2022 wird dem Fachausschuss in diesem Zusammenhang ebenfalls vorgelegt.

 

In den Jahren 2020 bis 2022 wurden insgesamt sieben Anträge auf Gewährung eines Zuschusses nach der Kulturförderrichtlinie des Landkreises Cloppenburg gestellt (s. Anlage). Der Großteil der Anträge stammt aus dem Jahr 2022. Die mangelnde Anzahl an Anträgen in den vorherigen Jahren begründet sich insbesondere durch die Corona-Pandemie und der damit verbundenen Absage vielzähliger Veranstaltungen.

 

Von sieben Anträgen wurden insgesamt vier Anträge bewilligt. Drei Anträge mussten aufgrund fehlender Voraussetzungen, u.a. keine Antragsberechtigung oder fehlende kreisweite bzw. regionale/überregionale Ausstrahlungswirkung, abgelehnt werden.

 

Im Jahr 2023 wurden bereits zwei Anträge auf Gewährung eines Zuschusses nach der Kulturförderrichtlinie des Landkreises Cloppenburg gestellt.