Sitzung: 23.05.2023 Sozialausschuss
Eine Bürgerin erkundigte sich zum TOP 5 – Antrag der CDU-Fraktion vom
27.04.2023 auf Fortführung der Bezuschussung der Schulsozialarbeit, wie der
Bedarf an weiterer Schulsozialarbeit, insbesondere auch an Gymnasien, gesehen
werde.
Hierzu führte Erster Kreisrat Frische aus. Er müsse für das Verständnis
für die Bezuschussung der Schulsozialarbeit die Historie erläutern.
Im Rahmen
der Finanzierung des Bildungspaketes durch die Bundesregierung hatte der Bund
u.a. Mittel für die Schulsozialarbeit für die Dauer von 3 Jahren (2011 bis
2013) bereitgestellt. Der Landkreis Cloppenburg konnte hiermit die
Schulsozialarbeit in den Kommunen in den Jahren 2011 bis 2013 und darüber
hinaus auch im Jahr 2014 unterstützen.
Der
Forderung seitens der Kommunen und ihrer Spitzenverbände, dass das Land
Niedersachsen die Schulsozialarbeit als eine Landesaufgabe ansehe und die
weitere Finanzierung dauerhaft übernehme, kam das Land seinerzeit nicht nach.
Der
Landkreis Cloppenburg stellte daraufhin als freiwillige Leistung die
erforderlichen Mittel zur Fortführung der Schulsozialarbeit für die Städte und
Gemeinden sowie für die drei Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg
jeweils für das Jahr 2015 und für das Jahr 2016 bereit. Dies erfolgte nur unter
der Prämisse, dass das Land noch keine verbindliche Entscheidung betr. die
Schulsozialarbeit getroffen hatte.
Nachdem
das Land Niedersachsen die Zuständigkeit für die soziale Arbeit an Schulen als
Landesaufgabe anerkannt hatte, richtete es an Haupt- und Oberschulen, den
Kooperativen und Integrierten Gesamtschulen sowie teilweise an Grund- und
Realschulen Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte dauerhaft ein. Ein
flächendeckender Ausbau der sozialen Arbeit an den Grundschulen war seinerzeit
vom Land noch nicht vorgesehen. Damit auch die notwendige Schulsozialarbeit an
Grundschulen weiter gewährleistet werden konnte, erklärte sich der Landkreis
Cloppenburg bereit, den Städten und Gemeinden die Hälfte der bisherigen Mittel
zunächst nur für das Jahr 2017 und darauf folgend für die Jahre 2018 bis 2020
zu gewähren. Diese Bewilligung erfolgte jeweils unter dem Vorbehalt, dass die
Zuschüsse entsprechend zu kürzen seien, sollte das Land Niedersachsen weitere
Mittel bzw. weiteres Personal für die Schulsozialarbeit für die Grundschulen
zur Verfügung stellen.
Der
Kreistag folgte in seiner Sitzung am 01.10.2019 seiner grundsätzlichen
Entscheidung, dass der Landkreis bei weiterem Einstieg des Landes in die
Schulsozialarbeit seine freiwilligen Zahlungen an die kreisangehörigen Städte
und Gemeinden reduziere bzw. einstelle und beschloss, die freiwillige Zahlung
an die Gemeinden Molbergen, Bösel und Essen für die Schulsozialarbeit aufgrund
der Einstellung von entsprechendem Personal durch das Land ab 01.08.2019
einzustellen. Die dadurch freigewordenen Mittel wurden den drei Berufsbildenden
Schulen im Landkreis Cloppenburg in jeweils gleicher Höhe für die
Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt. Somit konnte den drei Berufsbildenden
Schulen annähernd eine ganze Schulsozialarbeiterstelle finanziert werden.
Von
dieser Vorgehensweise wurde dann mit Beschluss des Kreistages in seiner Sitzung
vom 18.03.2021 abgewichen. Hintergrund war, dass vom Land Niedersachsen an
immer mehr Grundschulen im Kreisgebiet Schulsozialarbeiterstellen eingerichtet
wurden. Die bisherige Vorgehensweise hätte zur Folge gehabt, dass nur noch in 5
kreisangehörigen Gemeinden Landkreismittel für die Schulsozialarbeit zur
Verfügung gestellt worden wären. Viele Schulen, vornehmlich die kleinen
Grundschulen, hätten durch den Landkreis keine Förderung im Rahmen der
Schulsozialarbeit mehr erhalten.
Es wurde
deshalb beschlossen, Mittel in Höhe von 140.055,00 EUR für die
Schulsozialarbeit an alle Städte und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg zu
verteilen, in denen keine landesfinanzierte Schulsozialarbeiterstelle in den
Grundschulen vorhanden ist. Bei der Verwendung der Mittel stand es den Städten
und Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung frei, diese an alle
Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu verteilen.
Außerdem
wurde beschlossen, dass an den drei Berufsbildenden Schulen jeweils eine
Schulsozialarbeiterstelle finanziert werden solle.
Die Reduzierung
des Förderbetrages von zuletzt 252.000,00 EUR auf 140.055,00 EUR hing mit dem
weiteren Einstieg des Landes in die Schulsozialarbeit zusammen. Da bei immer
mehr Schulen eine Schulsozialarbeiterstelle durch Land Niedersachsen
eingerichtet wurden, konnte der Landkreiszuschuss stetig reduziert werden.
In 2011
sei kein Bedarf an Schulsozialarbeit an den Gymnasien gesehen worden. Diese
Auffassung hat sich zwischenzeitlich verändert. So erfolge zum Beispiel am
Laurentius-Siemer-Gymnasium in Ramsloh sowie am CAG in Cloppenburg
Schulsozialarbeit über das Land Niedersachsen. Das Land hat die Zuständigkeit
für die Schulsozialarbeit an Gymnasien anerkannt, so dass eine Förderung durch
den Landkreis hier nicht vorgesehen ist.
Eine
weitere Bürgerin fragte, wie der Zugangsweg für die Förderung von
Schulsozialarbeit an Gymnasien sei.
Erster
Kreisrat Frische erläuterte, dass hier das Regionale Landesamt für Schule und
Bildung sowie das Niedersächsische Kultusministerium die richtigen
Ansprechpartner seien.