Eine Bürgerin erkundigte sich zum TOP 5 – Antrag der CDU-Fraktion vom 27.04.2023 auf Fortführung der Bezuschussung der Schulsozialarbeit, wie der Bedarf an weiterer Schulsozialarbeit, insbesondere auch an Gymnasien, gesehen werde.

Hierzu führte Erster Kreisrat Frische aus. Er müsse für das Verständnis für die Bezuschussung der Schulsozialarbeit die Historie erläutern.

Im Rahmen der Finanzierung des Bildungspaketes durch die Bundesregierung hatte der Bund u.a. Mittel für die Schulsozialarbeit für die Dauer von 3 Jahren (2011 bis 2013) bereitgestellt. Der Landkreis Cloppenburg konnte hiermit die Schulsozialarbeit in den Kommunen in den Jahren 2011 bis 2013 und darüber hinaus auch im Jahr 2014 unterstützen.

 

Der Forderung seitens der Kommunen und ihrer Spitzenverbände, dass das Land Niedersachsen die Schulsozialarbeit als eine Landesaufgabe ansehe und die weitere Finanzierung dauerhaft übernehme, kam das Land seinerzeit nicht nach.

 

Der Landkreis Cloppenburg stellte daraufhin als freiwillige Leistung die erforderlichen Mittel zur Fortführung der Schulsozialarbeit für die Städte und Gemeinden sowie für die drei Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg jeweils für das Jahr 2015 und für das Jahr 2016 bereit. Dies erfolgte nur unter der Prämisse, dass das Land noch keine verbindliche Entscheidung betr. die Schulsozialarbeit getroffen hatte.

 

Nachdem das Land Niedersachsen die Zuständigkeit für die soziale Arbeit an Schulen als Landesaufgabe anerkannt hatte, richtete es an Haupt- und Oberschulen, den Kooperativen und Integrierten Gesamtschulen sowie teilweise an Grund- und Realschulen Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte dauerhaft ein. Ein flächendeckender Ausbau der sozialen Arbeit an den Grundschulen war seinerzeit vom Land noch nicht vorgesehen. Damit auch die notwendige Schulsozialarbeit an Grundschulen weiter gewährleistet werden konnte, erklärte sich der Landkreis Cloppenburg bereit, den Städten und Gemeinden die Hälfte der bisherigen Mittel zunächst nur für das Jahr 2017 und darauf folgend für die Jahre 2018 bis 2020 zu gewähren. Diese Bewilligung erfolgte jeweils unter dem Vorbehalt, dass die Zuschüsse entsprechend zu kürzen seien, sollte das Land Niedersachsen weitere Mittel bzw. weiteres Personal für die Schulsozialarbeit für die Grundschulen zur Verfügung stellen.

 

Der Kreistag folgte in seiner Sitzung am 01.10.2019 seiner grundsätzlichen Entscheidung, dass der Landkreis bei weiterem Einstieg des Landes in die Schulsozialarbeit seine freiwilligen Zahlungen an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden reduziere bzw. einstelle und beschloss, die freiwillige Zahlung an die Gemeinden Molbergen, Bösel und Essen für die Schulsozialarbeit aufgrund der Einstellung von entsprechendem Personal durch das Land ab 01.08.2019 einzustellen. Die dadurch freigewordenen Mittel wurden den drei Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg in jeweils gleicher Höhe für die Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt. Somit konnte den drei Berufsbildenden Schulen annähernd eine ganze Schulsozialarbeiterstelle finanziert werden.

 

Von dieser Vorgehensweise wurde dann mit Beschluss des Kreistages in seiner Sitzung vom 18.03.2021 abgewichen. Hintergrund war, dass vom Land Niedersachsen an immer mehr Grundschulen im Kreisgebiet Schulsozialarbeiterstellen eingerichtet wurden. Die bisherige Vorgehensweise hätte zur Folge gehabt, dass nur noch in 5 kreisangehörigen Gemeinden Landkreismittel für die Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt worden wären. Viele Schulen, vornehmlich die kleinen Grundschulen, hätten durch den Landkreis keine Förderung im Rahmen der Schulsozialarbeit mehr erhalten.

Es wurde deshalb beschlossen, Mittel in Höhe von 140.055,00 EUR für die Schulsozialarbeit an alle Städte und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg zu verteilen, in denen keine landesfinanzierte Schulsozialarbeiterstelle in den Grundschulen vorhanden ist. Bei der Verwendung der Mittel stand es den Städten und Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung frei, diese an alle Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu verteilen.

Außerdem wurde beschlossen, dass an den drei Berufsbildenden Schulen jeweils eine Schulsozialarbeiterstelle finanziert werden solle.

Die Reduzierung des Förderbetrages von zuletzt 252.000,00 EUR auf 140.055,00 EUR hing mit dem weiteren Einstieg des Landes in die Schulsozialarbeit zusammen. Da bei immer mehr Schulen eine Schulsozialarbeiterstelle durch Land Niedersachsen eingerichtet wurden, konnte der Landkreiszuschuss stetig reduziert werden.

In 2011 sei kein Bedarf an Schulsozialarbeit an den Gymnasien gesehen worden. Diese Auffassung hat sich zwischenzeitlich verändert. So erfolge zum Beispiel am Laurentius-Siemer-Gymnasium in Ramsloh sowie am CAG in Cloppenburg Schulsozialarbeit über das Land Niedersachsen. Das Land hat die Zuständigkeit für die Schulsozialarbeit an Gymnasien anerkannt, so dass eine Förderung durch den Landkreis hier nicht vorgesehen ist.

Eine weitere Bürgerin fragte, wie der Zugangsweg für die Förderung von Schulsozialarbeit an Gymnasien sei.

Erster Kreisrat Frische erläuterte, dass hier das Regionale Landesamt für Schule und Bildung sowie das Niedersächsische Kultusministerium die richtigen Ansprechpartner seien.