Über den Sachstand zur Planung des vierstreifigen Ausbaus der E 233 berichtete Herr Leitender Baudirektor Ribinski. Zu den einzelnen Planungsabschnitten teilte er folgendes mit:

 

PA 4:

Im Planungsabschnitt 4 werde die Bearbeitung des Feststellungsentwurfs weiter fortgesetzt. Derzeit sei insbesondere die Umweltplanung in Bearbeitung. Zudem werde die Entwässerungsplanung aufgrund der neuen Regelwerke fortentwickelt. Es sei geplant, den Feststellungsentwurf bis Mitte 2023 fertig zu stellen und der NLStBV zur Beantragung der Planfeststellung zu übergeben.

 

PA 5:

Im Planungsabschnitt 5 arbeiten die Planungsbüros an der Aufstellung des Feststellungsentwurfs. Der Vorentwurf werde auf Basis der vorliegenden Prüfanmerkungen weiterentwickelt. Insbesondere seien derzeit die Schalltechnik und die Entwässerung zu bearbeiten.

Der Terminplan zur Erarbeitung des Feststellungsentwurfs dieses Planungsabschnitts werde aktualisiert, sobald die nächsten Planungsschritte durch die planenden Ingenieurbüros durchgeführt worden seien.

 

PA 6:

Die Planungsbüros arbeiten weiterhin am Feststellungsentwurf. Insbesondere werde derzeit an der Umweltplanung gearbeitet. Die Unterlage zu den an die Regelwerke angepassten Ingenieurbauwerke einschließlich des Ingenieurbauwerks als Fledermausquerungshilfe liege dem BMDV zur Erteilung des Gesehen-Vermerks vor.

Von den Ingenieurbüros sei es vorgesehen, den Feststellungsentwurf zum Sommer 2023 fertigzustellen, um diesen dann der Planfeststellungsbehörde zur ersten Prüfung zu übergeben.

 

PA 8:

Im Planungsabschnitt 8 werden die Stellungnahmen zu den Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren erarbeitet. Dazu finden Abstimmungen mit der Planfeststellungsbehörde und Fachbehörden statt. Sobald dieser Schritt abgeschlossen sei, sei ein Erörterungstermin möglich. Der Termin dafür könne derzeit noch nicht terminiert werden. Man hoffe, dass dieser noch in 2023 stattfinde.