Frau Kreisrätin Tapken trug folgende Mitteilung vor:

 

1.)   Einführung des Schwerpunktes „Medizintechnik“ im beruflichen Gymnasium der BBS Technik

 

Das Niedersächsische Kultusministerium hat die Aufnahme des Schwerpunktes „Medizintechnik“ im beruflichen Gymnasium der BBS Technik in Cloppenburg zum Schuljahr 2023/2024 genehmigt.

Eine Genehmigung durch den Schulausschuss ist nicht erforderlich, da es sich zunächst um eine Erprobung handelt. Laut Mitteilung der Schule sind zusätzliche Investitionen sowie Anschaffungen/Ausstattungen nicht notwendig.

 

Somit bietet die BBS Technik an ihrem technischen Gymnasium neben Bautechnik, Informatik, Mechatronik und Gestaltungs-/Medientechnik ab dem kommenden Schuljahr auch den Schwerpunkt Medizintechnik an. Für die Abiturienten der BBS Technik ist einer der genannten Schwerpunkte als erster Leistungskurs verpflichtend.

 

Durch den neuen Schwerpunkt zeigt sich bereits eine größere Attraktivität der Technik insbesondere für Frauen. Dies werde bereits durch die vielen Anmeldungen von Frauen für das berufliche Gymnasium deutlich.

Anmeldungen auf die noch vorhandenen freien Schulplätze an der BBS Technik werden bis zum Ende der Sommerferien angenommen.

 

Die Schulleitungen der BBS Friesoythe und der BBS am Museumsdorf wurden entsprechend vorab beteiligt und haben der Einführung zugestimmt.

 

 

2.)   Erweiterung der einjährigen Berufsfachschule Wirtschaft der BBS am Museumsdorf um den Schwerpunkt Gesundheitswesen

 

Die BBS am Museumsdorf Cloppenburg plant eine Anpassung bzw. Erweiterung des Bildungsangebotes in der einjährigen Berufsfachschule Wirtschaft um den Schwerpunkt Gesundheitswesen zum Schuljahr 2024/2025.

 

Die Schulform der einjährigen Berufsfachschule Wirtschaft mit dem Schwerpunkt Gesundheitswesen stellt ein Bildungsangebot für Schülerinnen und Schüler dar, die nach Erwerb ihres Hauptschulabschlusses nicht mit einer betrieblichen oder dualen Ausbildung begonnen haben, ggf. noch schulpflichtig sind und deren berufliche Interessenschwerpunkte im Bereich des Gesundheitswesens liegen.

 

Bei der hier geplanten Anpassung des Bildungsangebotes handelt es sich lediglich um eine Anpassung der berufsbezogenen Schwerpunkte an regionale Erfordernisse. § 1 Abs. 1 S. 2 der Anlage 3 zu § 33 „Ergänzende und abweichende Vorschriften für die Berufsfachschule“ der BBS-VO bestimmt, dass in den Fachrichtungen berufsbezogene Schwerpunkte nach regionalen Erfordernissen gebildet werden können.

Laut der Stellungnahme des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung in Osnabrück vom 09.02.2023 ist die geplante Erweiterung des o.g. Bildungsangebotes an der BBS am Museumsdorf gemäß § 106 Abs. 8 NSchG somit nicht genehmigungspflichtig.

 

Die Schulleitungen der BBS Friesoythe und der BBS Technik wurden entsprechend vorab beteiligt und haben keine Einwände erhoben.

 

 

3.)   Anpassung der geltenden Richtlinie zur Förderung des Schulbaus durch die Kreisschulbaukasse des Landkreises Cloppenburg

 

Der Landkreis Cloppenburg unterhält in Absprache mit den Städten und Gemeinden gem. § 117 NSchG eine Kreisschulbaukasse. Durch die geltende Richtlinie zur Förderung des Schulbaus vom 01.01.2020 sind der Geltungsbereich sowie der Umfang der Beteiligung an den Baukosten der Schulen im Kreisgebiet geregelt.

 

Zwischenzeitlich haben sich in Bezug auf die Richtlinie zur Förderung des Schulbaus durch die Kreisschulbaukasse Fragestellungen / Neuerungen ergeben, die eine Anpassung/Aktualisierung der aktuellen Richtlinie in folgenden Punkten notwendig machen:

 

1. Förderung von Sportfreianlagen,

2. Förderung von Parkplätzen,

3. Festlegung von Klimaschutzvorgaben,

4. Umgang mit dem Regionalfaktor,

5. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn,

6. Förderung von überdachten Fahrradständen.

 

Ein Änderungsvorschlag der Richtlinie wurde durch die Kreisverwaltung erarbeitet und den Hauptverwaltungsbeamten in der Klausurtagung am 15.02. und 16.02.2023 zur weiteren Beratung vorgelegt.

Im Ergebnis wurde seitens der Hauptverwaltungsbeamten einvernehmlich beschlossen, dass die Punkte 1 bis 3 und 6 in den Arbeitskreis Soziales zur weiteren Beratung verwiesen werden. Eine Beratung im Arbeitskreis Soziales steht derzeit noch aus.

Zu den Punkten 4 und 5 gab es seitens der Hauptverwaltungsbeamten keine Einwände.

 

 

4.) Erhöhung der Zuweisungen im Sekundarbereich I an die Städte und Gemeinden

 

Gemäß § 117 Abs. 1 S. 1 NSchG beteiligt sich der Landkreis Cloppenburg an den Sachkosten der Schulen im Sekundarbereich I. Die Städte und Gemeinden haben nun eine Erhöhung des Sachkostenzuschusses beantragt. Die Kreisverwaltung hat in diesem Zuge eine Abfrage bei den Städten und Gemeinden zu den tatsächlich anfallenden Sachkosten der Schulen durchgeführt. Derzeit werden die Ergebnisse durch die Kreisverwaltung ausgewertet.