Sitzung: 04.05.2023 Schulausschuss
Frau Kreisrätin
Tapken trug folgende Mitteilung vor:
1.) Einführung
des Schwerpunktes „Medizintechnik“ im beruflichen Gymnasium der BBS Technik
Das
Niedersächsische Kultusministerium hat die Aufnahme des Schwerpunktes
„Medizintechnik“ im beruflichen Gymnasium der BBS Technik in Cloppenburg zum
Schuljahr 2023/2024 genehmigt.
Eine Genehmigung
durch den Schulausschuss ist nicht erforderlich, da es sich zunächst um eine
Erprobung handelt. Laut Mitteilung der Schule sind zusätzliche Investitionen
sowie Anschaffungen/Ausstattungen nicht notwendig.
Somit bietet die
BBS Technik an ihrem technischen Gymnasium neben Bautechnik, Informatik,
Mechatronik und Gestaltungs-/Medientechnik ab dem kommenden Schuljahr auch den
Schwerpunkt Medizintechnik an. Für die Abiturienten der BBS Technik ist einer
der genannten Schwerpunkte als erster Leistungskurs verpflichtend.
Durch den neuen
Schwerpunkt zeigt sich bereits eine größere Attraktivität der Technik
insbesondere für Frauen. Dies werde bereits durch die vielen Anmeldungen von
Frauen für das berufliche Gymnasium deutlich.
Anmeldungen auf die
noch vorhandenen freien Schulplätze an der BBS Technik werden bis zum Ende der
Sommerferien angenommen.
Die Schulleitungen
der BBS Friesoythe und der BBS am Museumsdorf wurden entsprechend vorab
beteiligt und haben der Einführung zugestimmt.
2.) Erweiterung
der einjährigen Berufsfachschule Wirtschaft der BBS am Museumsdorf um den
Schwerpunkt Gesundheitswesen
Die BBS am
Museumsdorf Cloppenburg plant eine Anpassung bzw. Erweiterung des
Bildungsangebotes in der einjährigen Berufsfachschule Wirtschaft um den
Schwerpunkt Gesundheitswesen zum Schuljahr 2024/2025.
Die Schulform der
einjährigen Berufsfachschule Wirtschaft mit dem Schwerpunkt Gesundheitswesen stellt ein
Bildungsangebot für Schülerinnen und Schüler dar, die nach Erwerb ihres
Hauptschulabschlusses nicht mit einer betrieblichen oder dualen Ausbildung
begonnen haben, ggf. noch schulpflichtig sind und deren berufliche
Interessenschwerpunkte im Bereich des Gesundheitswesens liegen.
Bei der hier
geplanten Anpassung des Bildungsangebotes handelt es sich lediglich um eine
Anpassung der berufsbezogenen Schwerpunkte an regionale Erfordernisse. § 1 Abs.
1 S. 2 der Anlage 3 zu § 33 „Ergänzende und abweichende Vorschriften für die
Berufsfachschule“ der BBS-VO bestimmt, dass in den Fachrichtungen
berufsbezogene Schwerpunkte nach regionalen Erfordernissen gebildet werden
können.
Laut der
Stellungnahme des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung in Osnabrück
vom 09.02.2023 ist die geplante Erweiterung des o.g. Bildungsangebotes an der
BBS am Museumsdorf gemäß § 106 Abs. 8 NSchG somit nicht genehmigungspflichtig.
Die Schulleitungen
der BBS Friesoythe und der BBS Technik wurden entsprechend vorab beteiligt und
haben keine Einwände erhoben.
3.) Anpassung
der geltenden Richtlinie zur Förderung des Schulbaus durch die
Kreisschulbaukasse des Landkreises Cloppenburg
Der Landkreis Cloppenburg unterhält in Absprache mit den Städten und
Gemeinden gem. § 117 NSchG eine Kreisschulbaukasse. Durch die geltende
Richtlinie zur Förderung des Schulbaus vom 01.01.2020 sind der Geltungsbereich
sowie der Umfang der Beteiligung an den Baukosten der Schulen im Kreisgebiet
geregelt.
Zwischenzeitlich haben sich in Bezug auf die Richtlinie zur Förderung des
Schulbaus durch die Kreisschulbaukasse Fragestellungen / Neuerungen ergeben,
die eine Anpassung/Aktualisierung der aktuellen Richtlinie in folgenden Punkten
notwendig machen:
1. Förderung von Sportfreianlagen,
2. Förderung von Parkplätzen,
3. Festlegung von Klimaschutzvorgaben,
4. Umgang mit dem Regionalfaktor,
5. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn,
6. Förderung von überdachten Fahrradständen.
Ein Änderungsvorschlag der Richtlinie wurde durch die Kreisverwaltung
erarbeitet und den Hauptverwaltungsbeamten in der Klausurtagung am 15.02. und
16.02.2023 zur weiteren Beratung vorgelegt.
Im Ergebnis wurde seitens der Hauptverwaltungsbeamten einvernehmlich
beschlossen, dass die Punkte 1 bis 3 und 6 in den Arbeitskreis Soziales zur
weiteren Beratung verwiesen werden. Eine Beratung im Arbeitskreis Soziales
steht derzeit noch aus.
Zu den Punkten 4 und 5 gab es seitens der Hauptverwaltungsbeamten keine
Einwände.
4.) Erhöhung der
Zuweisungen im Sekundarbereich I an die Städte und Gemeinden
Gemäß § 117 Abs. 1
S. 1 NSchG beteiligt sich der Landkreis Cloppenburg an den Sachkosten der
Schulen im Sekundarbereich I. Die Städte und Gemeinden haben nun eine Erhöhung
des Sachkostenzuschusses beantragt. Die Kreisverwaltung hat in diesem Zuge eine
Abfrage bei den Städten und Gemeinden zu den tatsächlich anfallenden Sachkosten
der Schulen durchgeführt. Derzeit werden die Ergebnisse durch die
Kreisverwaltung ausgewertet.