Landrat Wimberg teilte Folgendes mit:

 

„Am 22. März 2023 hat vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg die abschließende mündliche Verhandlung im Rechtsstreit der Stadt Cloppenburg gegen den Landkreis Cloppenburg wegen der Festsetzung der Kreisumlage 2018 stattgefunden.

 

Neben der Senkung der Kreisumlage auf 38 Prozentpunkte hatte der Kreistag bekanntlich beschlossen, ein Förderprogramm in Höhe von 4,5 Mio. Euro an die Städte und Gemeinden des Landkreises für Digitalisierung und Infrastruktur auszuschütten.

 

Gegen die Zahlung dieser Förderung richtete sich die Klage der Stadt Cloppenburg. Da kein entsprechender Antrag der Städte und Gemeinden vorgelegen habe, sei in dieser Höhe kein Bedarf für die Erhebung der Kreisumlage gegeben. Stattdessen sei eine Senkung der Kreisumlage geboten gewesen, so die Stadt Cloppenburg.

 

Mit Urteil vom 22. März 2023 hat das Verwaltungsgericht Oldenburg der Klage der Stadt Cloppenburg insoweit stattgegeben. Obwohl ein ausdrücklicher Beschluss des Kreistages vorgelegen habe, sei dieser Bedarf auch im Rahmen der Ergänzungs- und Ausgleichpflicht des Landkreises unzulässig, heißt es. Die Berufung gegen dieses Urteil wurde ausdrücklich zugelassen, da insoweit bislang keine obergerichtliche Rechtsprechung vorliegt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung für die Landkreise insgesamt beabsichtigt der Landkreis Cloppenburg deshalb gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berufung beim OVG in Lüneburg einzulegen.

 

Bei einer Rechtskraft des Oldenburger Urteils wäre die Frage zu klären, ob der Landkreis die gewährte Förderung an die Städte und Gemeinden wieder zurückfordern müsse. Da aber der Landkreis ins empfohlene Berufungsverfahren geht, stellt sich diese Frage aktuell nicht.

 

Das schriftliche Urteil wird in 2-3 Wochen erwartet.“