Es meldete sich ein Einwohner und bat um Auskunft zur Bekanntmachung über die Sitzung des Verkehrsausschusses. In der Zeitung habe es nur einen Hinweis auf die Tagesordnung gegeben. Sofern Bürger keinen Zugriff auf einen Internetzugang hätten, bestehe für diese keine Möglichkeit der weiteren Information. Dies sei nicht befriedigend.

 

Herr Kreisrat Meyer erläuterte, dass die Vorschriften zur Bekanntmachung auf Empfehlung des NLT (Niedersächsischer Landkreistag) in die Hauptsatzung des Landkreises Cloppenburg aufgenommen worden seien. Danach seien Bekanntmachungen auf der Internetseite des Landkreises im elektronischen Amtsblatt vorzunehmen. Eine vollständige Veröffentlichung in den Zeitungen erfolge nicht mehr. Bei der Hinweisbekanntmachung in den Zeitungen handele es sich um einen zusätzlichen freiwilligen Hinweis. Dies sei durchaus ausreichend.

 

Der Einwohner bemängelte außerdem die Parkplatzsituation beim Kreishaus. Der Parkplatz sei mit einer Schrankenanlage versehen. Beim Befahren des Parkplatzes öffne sich die Schranke; beim Verlassen sei dies jedoch nicht ohne weiteres der Fall. Dies habe er aus eigener Erfahrung erlebt. Daher regte er an, einen entsprechenden Hinweis an der Schrankenanlage anzubringen.

 

Der Landkreis Cloppenburg habe ein Interesse daran, allen Besuchern des Kreishauses das Parken auf dem Kreishausparkplatz zu ermöglichen, erläuterte Herr Kreisrat Meyer. Die Schrankenanlage sei erforderlich geworden, weil der Parkplatz dauerhaft mit Fremdparkern belegt worden sei, so dass nicht mehr ausreichende Parkplätze für Bedienstete und Besucher zur Verfügung gestanden hätten. Die Nutzung des Parkplatzes sei für jeden Besucher möglich. Diese würden eine entsprechende Parkmünze im Kreishaus erhalten, um die Schrankenanlage passieren zu können. Die Bediensteten seien angehalten, dies bei den Besuchern zu erfragen.