Geflügelpest-Ausbruch in Garrel

 

Kreisrätin Tapken teilte mit, dass in der Gemeinde Garrel in einem Putenbetrieb der Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza mit dem Erreger H5N1 nachgewiesen worden sei. Den Ausbruch habe das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) amtlich bestätigt. Der Bestand würde tierschutzgerecht getötet und geräumt werden.

 

Um den Nutzgeflügelbestand mit dem positiven Virusnachweis würden als Sperrzone eine Schutzzone (ehemals Sperrbezirk) und eine Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) festgelegt werden. Als Schutzzone (ehemals Sperrbezirk) werde das Gebiet um den Seuchenbestand in der Gemeinde Garrel mit einem Radius von drei Kilometern festgelegt. Die Schutzzone beträfe im Landkreis Cloppenburg Gebiete in der Gemeinde Garrel. Um die Schutzzone werde mit einem Radius von zehn Kilometern um den Seuchenbestand eine Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) festgelegt. Die Überwachungszone beträfe im Landkreis Cloppenburg Gebiete in den Gemeinden Bösel, Emstek, Garrel, Molbergen sowie den Städten Cloppenburg und Friesoythe.

 

Der Landkreis Cloppenburg hätte ferner eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Verbots der Wiedereinstallung zum Schutz gegen die aviäre Influenza erlassen. Um den Nutzgeflügelbestand mit dem positiven Virusnachweis wird ein Gebiet festgelegt, in dem Geflügelbestände, im Falle leerstehender Gebäude oder Einrichtungen zur Haltung von Vögeln oder nach einer Entfernung des Geflügels aus dem jeweiligen Bestand oder der jeweiligen Vogelhaltung, frühestens 30 Tage nach Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung wiederbelegt werden dürfen.

 

Das Wiedereinstallungsverbotsgebiet umfasse die Gemeinden Bösel, Cappeln, Emstek, Garrel, Lastrup, Lindern, Molbergen sowie die Städte Cloppenburg und Friesoythe. Das Wiedereinstallungsverbot gelte für Truthühner, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten würden.

 

Die Aufstallungspflicht für Geflügel in der Sperrzone (Radius von zehn Kilometern um den Seuchenbestand in der Gemeinde Garrel) gelte. Tierhaltende Betriebe hätten alle gehaltenen Vögel (Aves) von freilebenden Vögeln abzusondern. Gehaltene Vögel seien mit Ausnahme von Tauben in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen müsse. Die Aufstallungspflicht für Geflügel gelte auch für Hobbyhaltungen.

 

 

 

Flüchtende aus der Ukraine

 

Persönliche Referentin des Landrates teilte dazu Folgendes mit:

 

„Zuweisungsquote des Landes für den LK Cloppenburg vom Sept.:

1.699 Personen, Ukrainer und Asylbewerber aus andern Ländern,

Zeitraum: zunächst geplant bis März 2023

 

Zuweisung von Asylbewerbern aus anderen Ländern in den letzten Wochen:

Oktober: 74 Personen, November: 79 Personen, bis zum 14. Dezember: 33 Personen

 

Jugendherberge, die derzeit von der Landesaufnahmebehörde genutzt wird, bis zu 200 Asylbewerber aus andern Ländern, keine Flüchtlinge aus der Ukraine in der 50. KW: 177 Asylbewerber

 

Anzahl der Vertriebenen aus der Ukraine, die bei den Meldeämtern erfasst sind: 2.751 Personen

 

Von Anfang August bis Mitte Oktober wurden von der Landesaufnahmebehörde rd. 250 Geflüchtete aus der Ukraine zugewiesen

 

Notunterkunft in Lastrup für Geflüchtete aus der Ukraine: bis zu 430 Personen

 

Im Herbst waren bis zu rd. 150 Geflüchtete in der Notunterkunft untergebracht.

 

Aktuelle Anzahl der Bewohner in der Notunterkunft: 31 Ukrainer

 

Seit Mitte/Ende Oktober erfolgten vom Land keine Zuweisungen von Geflüchteten aus der Ukraine. Hintergrund ist, dass Niedersachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern aktuell eine Überquote bei der Aufnahme zu verzeichnen hat.

 

Zahl der insgesamt in den Landkreis Cloppenburg seit Kriegsbeginn geflohenen Flüchtlinge (auch wenn diese Deutschland evtl. bereits wieder verlassen haben): 3.605

 

Zahl der Personen, die zwecks Antragstellung bei der ABH vorgesprochen haben: 3.042

 

Zahl der Personen, denen bisher eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde: 2.930

 

Zahl der mit Stand 16.12.2022 noch aufhältigen Ukrainer mit einer AE: 2.587

 

Bisher vergebene Termine für Vertriebene aus der Ukraine in der Zeit vom 01.04.2022 bis 16.12.2022: knapp 4.500

 

Diese Vorgänge sind ohne Personalaufstockung in der Ausländerbehörde bearbeitet worden.“

 

 

 

Ansprache des Landrates

 

Kreisrat Meyer verlas auf Wunsch des Landrates folgende Ansprache an die Mitglieder des Kreistages:

 

„Liebe Mitglieder des Kreistages,

verehrte Anwesende,

meine Damen und Herren,

 

mit der heutigen letzten Sitzung unseres Kreistages in diesem Jahr beenden wir nun offiziell die Arbeit unserer politischen Gremien in 2022.

 

Ich bedauere sehr, dass ich heute nicht persönlich vor Ort sein kann, aber eine durchaus heftige Erkältung zwingt mich zur nötigen Zurückhaltung und daher grüße ich Sie aus der sicheren Distanz.

 

Nachdem die Folgen der Corona-Pandemie zum Glück nicht mehr so prägend sind, beschäftigen uns seit Februar die Folgen des schrecklichen Angriffskrieges auf die Ukraine. Dankbar blicke ich in diesem Zusammenhang auf die große Hilfsbereitschaft und Unterstützung, durch die die zwischenzeitliche Aufnahme von rund 2800 Menschen aus dem Kriegsgebiet möglich wurde. Weitere Herausforderungen durch Energiekrise und Inflation werden uns hier auch im neuen Jahr ganz sicher weiter beschäftigen.

 

Heute ist es mir ein Anliegen auf diesem Wege allen zu danken, die sich im ausklingenden Jahr 2022 hier im Kreistag sachlich, fair und konstruktiv für eine gute Entwicklung des Landkreises Cloppenburg eingesetzt und engagiert haben. Die ehrenamtliche kommunalpolitische Arbeit im Kreistag sowie in unseren Stadt- und Gemeinderäten ist das unverzichtbare demokratische Rückgrat zur Mitgestaltung der Entwicklung vor Ort.

 

Auch im Namen der Kreisverwaltung danke ich Ihnen daher für Ihren so wertvollen Einsatz, wohl wissend, dass man es damit nicht immer allen gleichermaßen recht machen kann. Ich danke Ihnen für Ihre Geduld und Ausdauer auch in schwierigen und unbequemen Zeiten.

 

Meine schriftlichen Weihnachtsgrüße mit kleinen regionalen Präsenten als Zeichen des Dankes und der Anerkennung haben wir Ihnen heute an Ihren Plätzen überreicht.

 

Sowohl im Namen meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als auch persönlich wünsche ich Ihnen nunmehr eine mutmachende und gesegnete Weihnacht sowie Gesundheit, Glück und Zuversicht für das neue Jahr 2023.

 

Ich freue mich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit Ihnen zum Wohle des Landkreises Cloppenburg und des ganzen Oldenburger Münsterlandes.

 

Frohe Weihnachten!

 

Ihr

Johann Wimberg“