Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:

 

1.       Nach § 179 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG wird von der Aufstellung konsolidierter Gesamtabschlüsse für die Jahre 2012 bis 2020 abgesehen.

 

2.       Nach § 179 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG wird von der Beifügung einer Kapitalflussrechnung zum Konsolidierungsbericht für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2021 abgesehen.

 

 

 


Kreistagsvorsitzender Dr. Vaske erteilte Kreisrat Meyer das Wort.

 

Kreisrat Meyer trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/22/736 vor.

 

Kreistagsabgeordneter Dunkel teilte mit, dass in der letzten Sitzung des Kreisausschusses darüber gesprochen worden sei, dass der Jahresabschluss 2021 nicht durch die Gremien eingefordert werden sollte, die Verwaltung aber dennoch versuche, den Abschluss für das Jahr 2021 zu erarbeiten. Diesbezüglich erkundigte er sich nach dem Stand der Dinge.

 

Kreistagsvorsitzender Dr. Vaske erteilte dazu Kreisverwaltungsdirektorin Honscha das Wort.

 

Kreisverwaltungsdirektorin Honscha teilte dazu mit, dass die Kapitalflussrechnung die Veränderungen aus den Ein- und Auszahlungen des vergangenen und des laufenden Jahres darstelle. Für die Kapitalflussrechnung 2021 sein dann die Zahlen des konsolidierten Gesamtabschlusses 2020 erforderlich, der jedoch nach Beschlussvorschlag nicht erstellt werde. Daher entfalle auch die Kapitalflussrechnung für 2021.