Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag nahm die Mitteilung der öffentlichen Ehrenämter und die Anzeige der Nebentätigkeiten zur Kenntnis.

 

Sodann beschloss der Kreistag einstimmig Folgendes:

 

Bezüglich aller öffentlichen Ehrenämter wird Herrn Landrat Johann Wimberg die Genehmigung zur Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn erteilt, weil ein diesbezügliches öffentliches Interesse besteht. Auf die Erhebung eines Nutzungsentgelts wird verzichtet, weil ein dienstliches Interesse an der Ausübung des öffentlichen Ehrenamtes besteht.

Bezogen auf die von Herrn Wimberg wahrgenommenen Nebentätigkeiten wird nach § 12 Abs. 6 NNVO ebenfalls auf die Entrichtung eines Nutzungsentgelts widerruflich verzichtet, weil die Nebentätigkeit auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung des Dienstvorgesetzten ausgeübt bzw. ein dienstliches Interesse an der Ausübung der Nebentätigkeit anerkannt wird.

 

 

 


Kreistagsvorsitzender Dr. Vaske erteilte Kreisrat Meyer das Wort.

 

Kreisrat Meyer trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/22/731 vor.