Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:
In § 6 – Fahr- und Reisekosten der
Entschädigungssatzung wird Abs. 1 wie folgt gefasst:
(1)
Bei Benutzung eines privateigenen
Kraftfahrzeuges erhalten Kreistagsabgeordnete und Mitglieder der Ausschüsse,
die nicht dem Kreistag angehören, eine Entschädigung entsprechend § 5 Abs. 3
Satz 1 der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO).
Die Änderung wird entsprechend der
beigefügten 2. Änderungssatzung veröffentlicht.
Kreistagsvorsitzender Dr. Vaske erteilte Kreisrat Meyer das Wort.
Kreisrat Meyer trug
den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/22/722 vor.