Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:

In § 6 – Fahr- und Reisekosten der Entschädigungssatzung wird Abs. 1 wie folgt gefasst:

(1)    Bei Benutzung eines privateigenen Kraftfahrzeuges erhalten Kreistagsabgeordnete und Mitglieder der Ausschüsse, die nicht dem Kreistag angehören, eine Entschädigung entsprechend § 5 Abs. 3 Satz 1 der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO).

Die Änderung wird entsprechend der beigefügten 2. Änderungssatzung veröffentlicht.


Kreistagsvorsitzender Dr. Vaske erteilte Kreisrat Meyer das Wort.

Kreisrat Meyer trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/22/722 vor.