Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:
Im IV. Abschnitt – Ausschüsse und Beiräte
aufgrund besonderer Rechtsvorschriften wird nach § 24 folgender § 25 eingefügt:
„§ 25
Grundstücksverkehrsausschuss
Der Grundstücksverkehrsausschuss tagt in
nichtöffentlicher Sitzung. Er kann Beschlüsse im Umlaufverfahren fassen, wenn
kein Mitglied widerspricht.
Die bisherigen §§ 25 und 26 in Abschnitt V.
Übergangs- und Schlussbestimmungen werden zu §§ 26 und 27 der Geschäftsordnung.
Kreistagsvorsitzender Dr. Vaske erteilte Kreisrat Meyer das Wort.
Kreisrat Meyer trug
den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/22/721 vor.