Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:

 

Im IV. Abschnitt – Ausschüsse und Beiräte aufgrund besonderer Rechtsvorschriften wird nach § 24 folgender § 25 eingefügt:

 

㤠25

Grundstücksverkehrsausschuss

 

Der Grundstücksverkehrsausschuss tagt in nichtöffentlicher Sitzung. Er kann Beschlüsse im Umlaufverfahren fassen, wenn kein Mitglied widerspricht.

 

Die bisherigen §§ 25 und 26 in Abschnitt V. Übergangs- und Schlussbestimmungen werden zu §§ 26 und 27 der Geschäftsordnung.

 


Kreistagsvorsitzender Dr. Vaske erteilte Kreisrat Meyer das Wort.

 

Kreisrat Meyer trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/22/721 vor.