Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:
a) der Landkreis Cloppenburg nimmt
vorbehaltlich der Bewilligung der Mittel durch das Land Niedersachsen vom
01.01.2023 bis zum 31.12.2023 weiter im Rahmen der „Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familien unterstützenden Maßnahmen“
am Projekt, das sich auf die erste Phase des Ankommens von Flüchtlingen in
Niedersachsen und auf deren weitere Begleitung richtet, teil
b) das Projekt wird vom Sozialdienst
katholischer Frauen (SkF) Cloppenburg e.V. fortgeführt
c) die notwendige Kofinanzierung in Höhe von
17.585,00 EUR zuzüglich evtl. Mehrausgaben bis zur Höhe der Gesamtausgaben in
Höhe von 35.170,00 EUR durch Kürzung des Landeszuschusses wird vom Landkreis
Cloppenburg sichergestellt.
Kreistagsabgeordnete
Vey-Höwener, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, trug den Sachverhalt gemäß
Vorlage V-JHA/22/216 vor.