Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sodann nimmt der Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Zu diesem TOP tragen Herr Kosanke und Herr Stockenhofen von der unteren Naturschutzbehörde des Umweltamtes  vor. Die PowerPoint Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.

 

Der Landschaftsrahmenplan (LRP) ist eine Fachplanung für Natur und Landschaft und Teil der Planungshierarchie. Er findet Berücksichtigung im Regionalen Raumordnungsprogramm.

Zunächst seien vorhandene Schutzgüter (Biologische Vielfalt, Landschaftsbild, Boden, Wasser) zu erfassen und zu bewerten, bevor ein Zielkonzept sowie ein Handlungskonzept für die Schutzgüter erstellt werden könne. Die flächendeckende Biotopkartierung bildet für die Erfassung die wichtigste Grundlage. Die Daten des bisherigen LRP sind mittlerweile veraltet. Durch den LRP konnten viele gesetzlichen Vorgaben des Landes Niedersachsen, des Bundes sowie der EU umgesetzt werden, zum Beispiel:

-       Grundlage für die Biotopmitteilungen nach §30 BNatSchG

-       Grundlage für die Ausweisung naturschutzfachlich wertvoller Bereiche (NSG,LSG)

-       Grundlage für die Beurteilung im Rahmen der Bauleitplanung

-       Basis für die Ausweisung von FFH-Gebieten und EU-Vogelschutzgebieten.

Auf Grund verschiedener veränderter Rahmenbedingungen sei es erforderlich, den LRP zu überarbeiten. Seit 2021 befinde sich der LRP in der Fortschreibung.

Mit der Aktualisierung des LRP seien viele Neuerungen zum bisherigen Plan zu berücksichtigen. Die Aufstellung setze umfangreiche Recherchen voraus. Der Landkreis befinde sich aber im Zeitplan. Die Erstellung der Texte sowie die Biotopkartierung des Planungsbüros seien weitestgehend abgeschlossen. Im Laufe des nächsten Jahres sollen die Karten erstellt werden, so dass bis spätestens 31.12.2023 das kreisweite Biotopverbundkonzept erstellt sei.

 

Kreistagsabgeordneter Osterkamp erkundigt sich, ob die Biotopverbunde eine Mindestgröße haben müssen.

 

Herr Kosanke erläutert, dass aufgrund des Kartenmaßstabes (1:25.000) eine Mindestgröße von 25 ha vorliegen müsse, damit es darstellbar sei.

 

Kreistagabgeordneter Bohmann erkundigt sich, wie sich die Korridore auf die Planungen der Kommunen auswirken.

 

Herr Kosanke erklärt, dass diesbezüglich keine grundsätzliche Aussage getroffen werden könne. Der Artenschutz sei nicht abwägbar. Es müsse der jeweilige Einzelfall betrachtet werden.

 

Kreistagsabgeordnete Niemeyer fragt ob, das Planungsbüro zur Datenerhebung auch in der Fläche unterwegs sei.

 

Herr Kosanke bejaht dies. Es werde eine flächendeckende Biotopkartierung vorgenommen.

 

Auf Nachfrage von Kreistagsabgeordneten Osterkamp erklärt Herr Kosanke, dass man im Dialog mit den Kommunen stehe.

 

Kreistagsabgeordnete Niemeyer fragt an, ob bei der Bodenkarte grundlegende Änderungen zu erwarten seien.

 

Herr Kosanke erklärt, dass es auch dort zu Änderungen komme, da die Daten nicht die erforderliche Güte besitzen. Herr Stockenhofen ergänzt, dass einige Böden nun schutzwürdig seien und einen höheren Stellenwert wie z.B. Eschböden und Moorböden erhalten haben.