Sitzung: 17.11.2022 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: V-JHA/22/216
Die Vorsitzende,
Kreistagesabgeordnete Vey-Höwener, leitete mt der Bemerkung, dass man der
Vorlage entnehmen könne, dass der SkF das Programm im zurückliegenden
Förderzeitraum erfolgreich durchgeführt habe. Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann
trug aus der Vorlage vor und ergänzte, dass das Projekt bereits seit 2016 laufe
und das Land Niedersachsen die 50 % der Projektfinanzierung weiterhin
bereitstellen werde. Die Kreisverwaltung wolle dieses Projekt gerne weiterhin
mit dem SkF durchführen.
Frau Dr. Kannen erkundigte sich ob es seitens des SkF mit den Migrationsdiensten anderer Träger kurzschließe und/oder kooperiere.
Herr Karnbrock attestierte für das Caritas Sozialwerk und den dort verorteten Migrationsberatungsdiensten, dass es Kooperationen gäbe, bspw. gemeinsame Aktivitäten im Mehrgenerationenhaus. Weiterhin merkte Herr Karnbrock an, dass das die Vorlage irrigerweise einen Förderanteil von 80% des Landes ausweise. Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann bestätigte, dass dies ein Schreibfehler sei. Das Land fördere mit 50% Eigenanteil.
Die Nachfrage von Herrn Karnbrock, wie viele Familien im letzte Förderzeitraum dazu gekommen seien, und ob es einen Anteil an ukrainischen (Teil-)Familien gäbe, konnte nicht direkt geklärt werden.
Anmerkung:
Eine Rückfrage beim SkF am 21.11.2022 ergab, dass es unter derzeit 14 betreuten Familien mit 32 Kindern auch ukrainische Familien befinden.
Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wurde einstimmig
folgende Beschlussfassung empfohlen:
a) der
Landkreis Cloppenburg nimmt vorbehaltlich der Bewilligung der Mittel durch das
Land Niedersachsen vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 weiter im Rahmen der
„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familien
unterstützenden Maßnahmen“ am Projekt, das sich auf die erste Phase des
Ankommens von Flüchtlingen in Niedersachsen und auf deren weitere Begleitung
richtet, teil
b) das
Projekt wird vom Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Cloppenburg e.V.
fortgeführt
c) die
notwendige Kofinanzierung in Höhe von 17.585,00 EUR zuzüglich evtl.
Mehrausgaben bis zur Höhe der Gesamtausgaben in Höhe von 35.170,00 EUR durch
Kürzung des Landeszuschusses wird vom Landkreis Cloppenburg sichergestellt.