Die Vorsitzende, Kreistagesabgeordnete Vey-Höwener, leitete mt der Bemerkung, dass man der Vorlage entnehmen könne, dass der SkF das Programm im zurückliegenden Förderzeitraum erfolgreich durchgeführt habe. Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann trug aus der Vorlage vor und ergänzte, dass das Projekt bereits seit 2016 laufe und das Land Niedersachsen die 50 % der Projektfinanzierung weiterhin bereitstellen werde. Die Kreisverwaltung wolle dieses Projekt gerne weiterhin mit dem SkF durchführen.

 

Frau Dr. Kannen erkundigte sich ob es seitens des SkF mit den Migrationsdiensten anderer Träger kurzschließe und/oder kooperiere.

 

Herr Karnbrock attestierte für das Caritas Sozialwerk und den dort verorteten Migrationsberatungsdiensten, dass es Kooperationen gäbe, bspw. gemeinsame Aktivitäten im Mehrgenerationenhaus. Weiterhin merkte Herr Karnbrock an, dass das die Vorlage irrigerweise einen Förderanteil von 80% des Landes ausweise. Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann bestätigte, dass dies ein Schreibfehler sei. Das Land fördere mit 50% Eigenanteil.

 

Die Nachfrage von Herrn Karnbrock, wie viele Familien im letzte Förderzeitraum dazu gekommen seien, und ob es einen Anteil an ukrainischen (Teil-)Familien gäbe, konnte nicht direkt geklärt werden.

 

Anmerkung:

 

Eine Rückfrage beim SkF am 21.11.2022 ergab, dass es unter derzeit 14 betreuten Familien mit 32 Kindern auch ukrainische Familien befinden.

 

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wurde einstimmig folgende Beschlussfassung empfohlen:

a)     der Landkreis Cloppenburg nimmt vorbehaltlich der Bewilligung der Mittel durch das Land Niedersachsen vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 weiter im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familien unterstützenden Maßnahmen“ am Projekt, das sich auf die erste Phase des Ankommens von Flüchtlingen in Niedersachsen und auf deren weitere Begleitung richtet, teil

b)     das Projekt wird vom Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Cloppenburg e.V. fortgeführt

c)      die notwendige Kofinanzierung in Höhe von 17.585,00 EUR zuzüglich evtl. Mehrausgaben bis zur Höhe der Gesamtausgaben in Höhe von 35.170,00 EUR durch Kürzung des Landeszuschusses wird vom Landkreis Cloppenburg sichergestellt.