Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die Planung für die Erneuerung der Brückenbauwerke der K 163 (Querung Südradde), K 164 (Querung Große Hase) und K 299 (Querung Soeste) als erstes Brückenerneuerungsprogramm durchzuführen.

 


Herr Leitender Baudirektor Ribinski führte in die Thematik ein und verwies darauf, dass er in der Verkehrsausschusssitzung im Februar 2022 mitgeteilt habe, dass die Kreisverwaltung in Zusammenarbeit mit der NLStBV, GB Lingen, ein Brückenerneuerungsprogramm aufstelle wolle.

 

Der Landkreis Cloppenburg sei Baulastträger von ca. 70 Brückenbauwerken und müsse diese unterhalten. Etwa die Hälfte dieser Brückenbauwerke seien relativ alt und hätten ihre theoretische Lebensdauer erreicht bzw. überschritten. Zudem liege gegenüber der statischen Bemessung der Brückenbauwerke eine veränderte, deutlich höhere Belastung vor. Es fahren heute deutlich mehr Fahrzeuge mit deutlich größerem Gewicht auf unseren Straßen. Die Sanierungskosten sind bei diesen Bauwerken zunehmend hoch und dann wäre die Sanierung nicht mehr wirtschaftlich möglich. Weiterhin wären Einschränkungen für die Brückennutzung zunehmend zu erwarten. Um hier nicht in einen Erneuerungsstau zu geraten, sei die Erneuerung der Brückenbauwerke strategisch anzugehen. Es sei ratsam, frühzeitig mit den Planungen zu beginnen und Erneuerungen vorzunehmen.

 

Zur Vorstellung des Brückenerneuerungsprogramms übergab er das Wort an Herrn Holtewert.

 

Herr Holtewert stellte das Brückenerneuerungsprogramm entsprechend der Vorlage V-VERK/22/235 und der in der Anlage 1 zu TOP 7 beigefügten Präsentation vor.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Roter erkundigte sich danach, welche Bauweise für einen Ersatzneubau vorteilhafter sei, eine Brücke aus Stahlbeton oder aus Stahl.

 

Hierzu erläuterte Herr Feldschnieders von der NLStBV, GB Lingen zunächst die Vor- und Nachteile der jeweiligen Bauweise. Für jeden Ersatzneubau werde, so teilte Herr Feldschnieders mit, eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vorgenommen, in der u. a. sowohl die Dauer der Baumaßnahme als auch die Kosten ermittelt werden. Als gängige Bauweise für Brückenbauwerke in den auf Kreisstraßen vorhandenen Dimensionen habe sich der Bau mit Stahlbeton erwiesen. Auf weitere Nachfrage von Herrn Kreistagsabgeordneten Roter nach der Dauer der Bauzeit erläuterte Herr Feldschnieders, dass es hier keine großen Unterschiede zwischen den beiden Bauweisen gebe.

 

Zur Einstufung der „Famila-Brücke“ im Zuge der K 174 über die Deutsche Bahn bat Herr Kreistagsabgeordneter Christ um Erläuterung. Bei dieser Brücke sei eine Nachrechnung vorgenommen worden, erläuterte Herr Holtewert. Dabei werden die aktuellen Erkenntnisse und Grundlagen angesetzt, um die Restnutzungsdauer des Brückenbauwerkes zu ermitteln. Diese Nachrechnung habe für die Brücke im Zuge der K 174 eine Restnutzungsdauer bis 2036 ergeben. Herr Feldschnieders ergänzte die Ausführungen dahingehend, dass es sich bei der Nachrechnung um ein sehr aufwendiges und kostenintensives Verfahren handele. Bei Brückenbauwerken der Priorität 5, die kurzfristig erneuert werden sollen, sei eine solche Nachrechnung nicht zielführend, da diese den Anforderungen nicht mehr entsprechen würden.

 

Frau Hollah erkundigte sich danach, ob beim Ersatzneubau die konkrete Belastung der jeweiligen Kreisstraße herangezogen werde oder ob hier allgemeine Daten zugrunde gelegt werden.

 

Für Neubauten gelte das Einlastmodell, bei dem einheitlich hohe Verkehrslasten angesetzt werden, erklärte Herr Feldschnieders.

 

Herr Krull merkte als beratende Mitglied an, dass bei einem Ersatzbauwerk auch eine höhenmäßige Anpassung erfolgen müsse und hierbei ein Gefälle von 6 % einzuhalten sei, damit sämtliche Verkehrsteilnehmern, z. B. auch Rollstuhlfahrern eine Querung problemlos möglich gemacht werde. Dies sei in der Vergangenheit nicht immer erfolgt. Herr Feldschnieders bestätigte, dass ein Gefälle von 6 % einzuhalten sei.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Bohmann bat darum, die Ergebnistabelle für die Bewertung der Brückenbauwerke dem Protokoll beizufügen. Zudem bat er um Auskunft über den Bauablauf beim Ersatzneubau. Er fragte an, ob das bestehende Brückenbauwerk zunächst entfernt und dann die neue Brücke gebaut werde. Die Vorgehensweise sei im Einzelfall zu prüfen, merkte Herr Leitender Baudirektor Ribinski an. Es gebe auch die Möglichkeit das Brückenbau neben der Bestandsbrücke zu bauen und die Straße umzulegen. Herr Feldschnieders ergänzte, dass es weiterhin auch möglich sei, eine Ersatzbrücke während der Bauphase zu errichten. Diese drei Möglichkeiten würden im Rahmen der Planung geprüft.

 

Die Bauphase gehe mit Verkehrseinschränkungen einher, merkte Frau Kreistagsabgeordnete Niemeyer an. Sie erkundigte sich, wie lange die Bauzeit z. B. für den Ersatzneubau der Brücke im Zuge der K 164 über die Hase betragen könne.

 

Sofern ein Ersatzneubau an gleicher Stelle erfolge, müsse man mit einer Bauzeit von ca. 15 Monaten rechnen, teilte Herr Feldschnieders mit. Man werde dann auch Lösungen für eine Verkehrsführung finden.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Lohmann erkundigte sich in Hinblick auf die kommende Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts von 44 t für Fahrzeugkombinationen nach den zugrunde gelegten Werten für einen Ersatzneubau. Diese neuen Werte würden bereits einfließen, sagte Herr Feldschnieders. Zudem werde ein bestimmter Anteil für Schwertransporte berücksichtigt.

 

Da keine weiteren Fragen bestanden, bat der Vorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Kolde um Abstimmung.