Der Kreistag beschloss einstimmig die Bereitstellung von
Finanzmitteln in Höhe von 350.000,00 EUR jährlich für die Jahre 2023-2026 für
die 50 % Erstattung der Kosten, die den Städten und Gemeinden des Landkreises
durch die soziale Betreuung von Ausländer*innen entstehen. Die Berechnung
erfolgt nach einem Schlüssel von 1 : 1.500 (1 Sozialarbeiter*in für 1.500
Ausländer*innen).
Kreistagsabgeordnete
Preuth-Stuke, Vorsitzende des Sozialausschusses, trug den Sachverhalt gemäß
Vorlage V-SOZ/22/155 vor.