Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sodann nahm der Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Leitender Kreisbaudirektor Ribinski erläutert die Vorlage V-PLA/22/348.

 

Das Land Niedersachsen hat am 18.08.2022 eine neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Inanspruchnahme von Leistungen Dritter im Rahmen der Standortauswahlprozesse für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle in Kraft gesetzt. Diese hat eine Laufzeit bis 31.12.2023. Je Landkreis und Haushaltsjahr sind Ausgaben bis zu 30.000 Euro zuwendungsfähig. Es sei ein Eigenanteil von 5% zu leisten.

Der Landkreis Cloppenburg werde weiterhin gemeinsam mit dem Landkreis Vechta das Verfahren begleiten, fachliche Beratung in Anspruch nehmen und ggf. weitere regionale Informationsforen veranstalten

 

Derzeit gebe es keine neuen Entwicklungen was den Auswahlprozess betreffe.

Anhand der beigefügten Grafik wird erläutert, dass das Verfahren sich zurzeit in Phase 1 befinde. Derzeit ist noch nicht bekannt wann mit einer Festlegung der Standortregion zu rechnen sei.