Beschluss: einstimmig beschlossen

Zu diesem Tagesordnungspunkt trug Kreisoberamtsrat Westendorf den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen- Nr. V-PLA/12/053 vor. Er legte eine aktualisierte Fassung  des Satzungsentwurfs vor, der als Anlage beigefügt ist (Änderung der Rechtsgrundlagen vor § 1).

 

Er wies besonders darauf hin, dass der Stellvertreter des Kreisbrandmeisters im Landkreis Cloppenburg im Vergleich zu den Nachbarlandkreisen eine erheblich geringere Entschädigung erhalte und daher eine wesentliche Erhöhung vorgesehen sei. Die übrigen ehrenamtlich Tätigen im Bereich des Feuerschutzes sollten nach dem Vorschlag der Verwaltung eine moderate Erhöhung nach 14 Jahren erhalten.

Auf Rückfrage ergänzte er, dass nach den Vorgaben des Brandschutzgesetzes der Stellvertreter seine Dienstfahrten im Kreisgebiet selbst zahlen müsse. Dieser Aufwand sei mit der Aufwandsentschädigung abgegolten.

 

Landrat Hans Eveslage ergänzte hierzu, dass es in der Regel nicht wirtschaftlich sei, dass die Stellvertreter den Dienstwagen des Kreisbrandmeisters in Vertretungsfällen nutzten, da die Wohnorte der Stellvertreter oft weiter entfernt liegen würden. Im übrigen sei die geplante Erhöhung der Beträge mit den Feuerwehrkameraden abgestimmt worden.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling sprach sich im Namen ihrer Fraktion für die vorgeschlagene Erhöhung aus. Sie sei gerechtfertigt und erforderlich. Wegen der nicht zu erstattenden Fahrtkosten müsse man die Entschädigung des Stellvertreters in Zukunft besonders im Auge behalten. Sie stellte klar, dass sie damit aber nicht zusätzliche Dienstwagen für die Stellvertreter beantragen wolle.

 

Kreistagsabgeordneter Olivier schlug im Namen der CDU-Fraktion vor, in Zukunft alle 5 Jahre die Entschädigungen der Höhe nach zu überprüfen. Ein Zeitraum von 14 Jahren sei zu lang.

 

Kreistagsabgeordneter Rohe sprach sich im Namen der CDU-Fraktion für die vorgeschlagene Erhöhung aus.

 

Landrat Hans Eveslage begrüßte den Vorschlag, die Entschädigungen alle 5 Jahre auf ihre Höhe hin zu überprüfen. Dies solle darüber hinaus auch bei sonstigen Veränderungen geschehen.

 

 

Ohne weitere Aussprache beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt sodann einstimmig, dem Kreisausschuss zu empfehlen, der Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für im Bereich des Feuerschutzes tätige Ehrenbeamte und der Entschädigungssatzung (in der Fassung der Anlage) zuzustimmen.