Sitzung: 20.09.2022 Schulausschuss
Frau Kreisrätin Tapken trug folgende Mitteilung vor:
„Nach
§ 12 Abs. 1 der derzeit gültigen Nds. Corona-VO haben Schüler*innen zwischen
dem vollendeten 6. Lebensjahr und dem vollendeten 14. Lebensjahr eine
medizinische Maske und Schüler*innen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr eine
medizinische Maske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines
gleichwertigen Schutzniveaus im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu
tragen.
Die
Maskenpflicht im ÖPNV besteht mindestens bis zum 30. September 2022. Nach
jetzigem Kenntnisstand soll diese Maßnahme auch über den 30. September 2022
hinaus verlängert werden.
Der
Landkreis Cloppenburg wurde durch eine externe Mitteilung darauf hingewiesen,
dass die Maskenpflicht im ÖPNV derzeit von Schüler*innen bzw. von dessen
Erziehungsberechtigten teilweise nicht beachtet und eingehalten wird.
Zur
Durchsetzung und Einhaltung der Maskenpflicht wird der Landkreis Cloppenburg
als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die Schüler*innen sowie dessen
Erziehungsberechtigten zeitnah über eine Pressemitteilung und eine Mitteilung
an die entsprechenden Schulen zur Einhaltung der Maskenpflicht aufrufen.
Weitere
Maßnahmen zur Durchsetzung der Maskenpflicht kommen derzeit nicht in Betracht.“
Herr Kreistagsabgeordneter Braun merkte an, dass die Busfahrer die Beförderung bei Nichtbeachtung der geltenden Maskenpflicht verweigern könnten.
Frau Kreisrätin Tapken sicherte zu, die Busunternehmen
entsprechend zu informieren.