Frau Kreisrätin Tapken trug folgende Mitteilung vor:

 

„Nach § 12 Abs. 1 der derzeit gültigen Nds. Corona-VO haben Schüler*innen zwischen dem vollendeten 6. Lebensjahr und dem vollendeten 14. Lebensjahr eine medizinische Maske und Schüler*innen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr eine medizinische Maske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu tragen.

Die Maskenpflicht im ÖPNV besteht mindestens bis zum 30. September 2022. Nach jetzigem Kenntnisstand soll diese Maßnahme auch über den 30. September 2022 hinaus verlängert werden.

 

Der Landkreis Cloppenburg wurde durch eine externe Mitteilung darauf hingewiesen, dass die Maskenpflicht im ÖPNV derzeit von Schüler*innen bzw. von dessen Erziehungsberechtigten teilweise nicht beachtet und eingehalten wird.

 

Zur Durchsetzung und Einhaltung der Maskenpflicht wird der Landkreis Cloppenburg als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die Schüler*innen sowie dessen Erziehungsberechtigten zeitnah über eine Pressemitteilung und eine Mitteilung an die entsprechenden Schulen zur Einhaltung der Maskenpflicht aufrufen.

 

Weitere Maßnahmen zur Durchsetzung der Maskenpflicht kommen derzeit nicht in Betracht.“

 

 

Herr Kreistagsabgeordneter Braun merkte an, dass die Busfahrer die Beförderung bei Nichtbeachtung der geltenden Maskenpflicht verweigern könnten.

 

Frau Kreisrätin Tapken sicherte zu, die Busunternehmen entsprechend zu informieren.