Der Sozialausschuss
beschloss einstimmig, dem Kreistag Folgendes zu empfehlen:
a) Die Schuldnerberatung im Landkreis
Cloppenburg wird in den Haushaltsjahren 2023 bis 2025 durch pauschale Zuschüsse
an die vier nachstehenden Wohlfahrtsverbände finanziert.
b) Den Schuldnerberatungsstellen werden die
Zuschüsse als jährliche Festbeträge entsprechend den vorliegenden Anträgen in
folgender Höhe bewilligt:
- der
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg e.V.: 40.000 EUR,
- dem Diakonischen Werk Oldenburg Münsterland: 51.000 EUR,
- dem Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth: 45.000 EUR,
- dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Cloppenburg e.V.: 45.000 EUR.
Die stellvertretenden beratenden Mitglieder von Garrel
(Arbeiterwohlfahrt) und Karnbrock (Caritas) sowie das beratende Mitglied Fisser
(Diakonie) nahmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt nicht teil.
Kreisverwaltungsrätin Krenke trug den Sachverhalt
entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/22/153 vor. Sie sagte zu, dem Protokoll
die Qualitätsstandards zur Schuldnerberatung beizufügen (Anlage).
Auf Frage der Kreistagsabgeordneten Vey-Höwener, erläuterte Kreisverwaltungsrätin Krenke, dass die Beratungsstellen ergänzende Zuschussanträge stellen könnten, wenn die Kalkulation nach Kostensteigerungen nicht mehr ausreichen würde.
Kreistagsabgeordneter Holthaus äußerte, dass den Beratungsstellen mit der Bewilligung für 3 Jahre eine ausreichende Planungssicherheit gegeben werde. Er schlug vor, dem Antrag zu entsprechen.
Vorsitzende Preuth-Stuke stellte den Antrag des
Kreistagsabgeordneten Holthaus zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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