Sozialamtsrat Sieverding, Stabsstelle Strategie und Planung im Kreisjugendamt, gab einen Überblick über die Jugendhilfeplanung in Bezug auf den Sachstand im Bereich der Hilfen zur Erziehung

 

Anmerkung: Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Auf Frage von Herrn Karnbrock ergänzte Herr Sieverding, dass es Inobhutnahmeplätze in reinen Inobhutnahmegruppen als auch in Wohngruppen gebe, in denen freie Plätze als Inobhutnahmeplätze genutzt werden könnten. In jedem Fall sei allerdings eine entsprechende Betriebserlaubnis des Nds. Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie erforderlich. Der Landkreis Cloppenburg belege ausschließlich Inobhutnahmeplätze, für die eine entsprechende Betriebserlaubnis erteilt worden sei.

 

Herr Karnbrock erkundigte sich ferner, ob bereits eine Entwicklung für das Jahr 2012 erkennbar sei. Erster Kreisrat Frische antwortete, dass die Fallzahlen stagnierten. Ob dies auf eine verbesserte Präventionsarbeit zurückzuführen sei, könne den vorhandenen Daten nicht entnommen werden.

 

Kreisoberamtsrätin Lottmann erläuterte auf Frage des Kreistagsabgeordneten Riesenbeck, dass die Integrierte Berichterstattung Niedersachsen (IBN) und hier insbesondere die Arbeitstreffen auf der Vergleichsringebene dazu dienten, die Standards für eine Hilfebewilligung aufeinander abzustimmen.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck merkte an, dass lediglich 53 Kinder in Einrichtungen im Landkreis Cloppenburg betreut würden, so dass der überwiegende Anteil prinzipiell nicht wohnortnah untergebracht sei. Er erkundigte sich, ob es Überlegungen gebe, Kinder aus entfernteren Einrichtungen wohnortnäher unterzubringen.

 

Frau Dr. Neumann führte dazu aus, dass es durchaus sinnvoll sein könne, Kinder in entfernteren Einrichtungen zu betreuen. Erster Kreisrat Frische ergänzte, dass insbesondere spezialisierte Einrichtungen außerhalb des Kreisgebietes lägen.

 

Herr Karnbrock wies darauf hin, dass eine Jugendhilfeplanung nicht nur die Hilfen zur Erziehung umfasse, sondern z. B. auch Angebote im Bereich der Jugendarbeit oder Jugendsozialarbeit vorzuhalten seien. Er erkundigte sich, nach dem Stand der Jugendhilfeplanung in diesen Bereichen. Erster Kreisrat Frische erläuterte, dass vor zwei Wahlperioden eine umfassende Jugendhilfeplanung im Bereich der Jugendarbeit gemacht worden sei. Die Jugendarbeit sei auf die Städte und Gemeinden übertragen worden. Dort werde deutlich mehr getan als früher. Eine Jugendhilfeplanung im Bereich der Jugendsozialarbeit gebe es bei den umliegenden Landkreisen nach seiner Kenntnis nur im Landkreis Ammerland. Diese sei über ein externes Büro angefertigt worden. Seiner Meinung sei es nicht erforderlich, in eine umfassende Jugendhilfeplanung einzusteigen. Dazu sei viel Arbeit und Geld zu investieren. Durch bestehende Netzwerke sei der Bestand  bekannt.

 

Frau Dr. Neumann ergänzte, dass für die seinerzeitige Jugendhilfeplanung Kinder und Jugendliche wie auch die Städte und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg befragt worden seien. In fünf Arbeitsgruppen seien Maßnahmen für die Städte und Gemeinden erarbeitet worden. Eine Bestandsaufnahme bei den Städten und Gemeinden, was umgesetzt und was dazugekommen sei, sowie eine erneute Befragung der Kinder und Jugendlichen sei mit sehr viel Aufwand verbunden.

 

Kreistagsabgeordneter Kreßmann verwies darauf, dass sich die Kinder und Jugendlichen geändert hätten und deren Interessen heute andere seien. Wenn man heute die seinerzeitige Jugendhilfeplanung evaluiere und eine neue Planung erarbeite, werde man in einigen Jahren wieder andere Interessenslagen vorfinden.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen betonte, dass Jugendhilfeplanung ein Prozess sei. Sie verwies auf die Gesamtverantwortung des Jugendhilfeträgers für die Jugendhilfeplanung als Pflichtaufgabe. Diese gelte auch, wenn Aufgaben auf die Städte und Gemeinden übertragen worden seien.

 

Abschließend zitierte Sozialamtsrat Sieverding Friedrich Dürrenmatt: „Je planmäßiger die Menschen vorgehen, desto wirksamer trifft sie der Zufall.“