Herr Karnbrock wies auf den Newsletter des Pro-Aktiv-Centers hin. Dieser könne auf Wunsch per E-Mail verschickt werden. Die Förderung von PACE liefe 2013 aus. Auf Ebene des Landes Niedersachsen habe sich eine Arbeitsgruppe gebildet, an der das Caritas-Sozialwerk teilnehme. Ziel der Arbeitsgruppe sei es, Konzepte zu entwickeln, nach denen der hohe Standard bei der Berufsorientierung und –findung auch weiterhin für junge Menschen zur Verfügung gestellt werden könne.

 

Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) – Bundesinitiative Frühe Hilfen

 

Kreisoberamtsrätin Lottmann teilte mit, dass das BKiSchG bereits in Grundzügen von Frau Wübben-Siefer in der Sitzung am 07.06.2012 vorgestellt worden sei. Im Rahmen des BKiSchG sei die Bundesinitiative zur Weiterentwicklung der Frühen Hilfen beschlossen worden. Damit wolle der Bund insbesondere Netzwerke für Frühe Hilfen sowie den Einsatz von Familienhebammen finanziell fördern. Der Bund und die Länder hätten hierzu zum 01.07.2012 eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen. Zur Umsetzung dieser Vereinbarung hätten die Länder Koordinierungsstellen einzurichten. In Niedersachsen sei diese beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie angesiedelt. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend habe den Niedersächsischen Fördergrundsätzen für die Gewährung von Zuwendungen aus der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 – 2015 am 06.11.2012 zugestimmt. Der Verteilerschlüssel für die Fördermittel in Niedersachsen sehe eine Grundpauschale in Höhe von 20.000 Euro vor sowie einen nach Nr. 5.2 der Fördergrundsätze ermittelten Betrag, der die Anzahl der unter 3-jährigen sowie die Anzahl der unter 3-jährigen im SGB II-Bezug berücksichtige. Danach stünde dem Landkreis Cloppenburg für 2012 ein Betrag in Höhe von insgesamt 42.993 Euro zu, der jedoch aufgrund des späten Inkrafttretens der Fördergrundsätze zum 01.11.2012 nur für Aufwendungen in den Monaten November und Dezember 2012 angefordert werden könnte. Der Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln für 2012 für den bereits bestehenden Familienhebammendienst wurde aufgrund der bestehenden Vereinbarung mit dem SkF abgelehnt.

(Anm.: Nach nochmaligen Gesprächen wird das Land Niedersachsen dem Landkreis Cloppenburg nun doch einen Zuschuss für das Familienhebammenprojekt gewähren.)

 

Für 2013 stehe dem Landkreis ein Gesamtbetrag von 66.194 Euro zu. Hierfür solle ein neuer Antrag gestellt werden

a)      für die Netzwerkarbeit (ein Antrag auf ½-Personalstelle wurde gestellt und ist noch politisch zu entscheiden)

b)      für den Familienhebammendienst aufgrund einer neuen Vereinbarung ab 2013 unter Prüfung einer Verbesserung/ Verstetigung der jetzigen Arbeit

 

Fachinformationssystem Frühe Hilfen Niedersachsen (FIS)

 

Kreisoberamtsrätin Lottmann berichtete, dass FIS die Abkürzung für das Fachinformationssystem Frühe Hilfen Niedersachsen sei. Es sei unter Federführung des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration und wissenschaftlicher Begleitung der GEBIT entwickelt worden. Ziel sei es, einen Überblick über die örtlichen Angebote der Frühen Hilfen zu geben, ähnlich wie durch den Elternratgeber. Es sei ein Baustein auf dem Weg der Umsetzung des BKiSchG. § 3 Abs. 1 KKG fordere eine gegenseitige Information über das jeweilige Angebots- und Aufgabenspektrum. Der Landkreis Cloppenburg beabsichtige, das FIS einzuführen. Anfang des nächsten Jahres würden Workshops für die Anbieter von Frühen Hilfen erfolgen. Die Anbieter hätten die Möglichkeit, ihre Angebote selber in das FIS einzustellen. Diese seien jedoch vom Jugendamt freizuschalten. Die Aufgabe solle ebenfalls von der noch einzurichtenden Netzwerkkoordinationsstelle wahrgenommen werden. 

 

Geänderte Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT II)

 

Kreisoberamtsrätin Lottmann verwies darauf, dass sie bereits in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses über die Vorgaben der Bewilligung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren nach der entsprechenden Landesrichtlinie, sog. RAT-Richtlinie, berichtet habe. Mittlerweile habe der Bund den Ländern aus dem Fiskalpakt weitere Mittel zum Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen zugewiesen. Daraufhin seien alle bisherigen Antragsteller darum gebeten worden, ihre gestellten Anträge zurückzuziehen, sofern der Baubeginn nach dem 01.07.2012 liege. Ab diesem Zeitpunkt werde eine höhere Zuwendungssumme nach der neuen Richtlinie, sog. RAT II, gewährt  (7.700,00 Euro pro Krippenplatz statt 7.000,00 Euro).

Näheres werde sie in der nächsten Sitzung berichten, wenn über die dann vorliegenden Anträge der Gemeinden hinsichtlich eines Zuschusses des Landkreises Cloppenburg zu entscheiden sei.

 

Sitzungstermine des Jugendhilfeausschusses in 2013

 

Die nächsten Sitzungstermine seien wie folgt vorgesehen:

18.04.2013

08.08.2013

22.10.2013

03.12.2013

Beginn: jeweils um 16.00 Uhr

 

Veränderung im Jugendhilfeausschuss

 

Aufgrund eines Personalwechsels solle für Frau Tanja Schultzki Frau Anja Zerhusen als Vertreterin der Ev. Kirche in den Jugendhilfeausschuss berufen werden. Frau Zerhusen habe ab 01.11.2012 als Regionaljugendreferentin die Leitung des Ev. Kreisjugenddienstes für die Landkreise Cloppenburg und Vechta übernommen. Die Wahl sei vom Kreistag vorzunehmen, der am 10.01.2013 tage.

Kreisoberamtsrätin Lottmann bedankte sich bei Frau Schultzki für ihre Mitarbeit im Jugendhilfeausschuss.