Zunächst stellte Herr Leitender Baudirektor Raue den Sachstand im Planungsabschnitt 8 b vor. Der Anschlussstellenbereich der E 233 mit der A 1 solle nach den Festlegungen des Bundes als sogenannter „Planfreier Knoten“ ausgebildet werden. Für die Ausgestaltung dieses Bereiches seien eine Vielzahl verschiedener Varianten sowohl auf der Bestandstrasse als auch nördlich der bestehenden Anschlussstelle ausgearbeitet worden. Nach Vorstellung dieser Varianten beim Land würden nunmehr diejenigen Varianten weiter beplant werden, die auch vom Land als umsetzbar betrachtet würden. In einem Variantenvergleich würde dann eine Bewertung nach verschiedenen Kriterien erfolgen, so dass hieraus die Vorzugsvariante entwickelt werde. Diese sei jedoch noch nicht bekannt. Er gehe davon aus, so Herr Leitender Baudirektor Raue, dass man im Januar 2013 ein Ergebnis vorliegen habe, dass dann auch in einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt werden solle.

 

Im Anschluss an diese Ausführungen stellte Herr Leitender Baudirektor Raue anhand der Anlage 1 zu TOP 7 die Positionen der Landkreise Emsland und Cloppenburg und des Städterings Zwolle-Emsland zur Forderung eines Durchfahrtsverbotes für LKW über 12 t zGG auf der E 233 vor.

 

Frau Kreistagsabgeordnete Hollah fragte an, ob es für die Einführung der Maut von Bedeutung sei, ob es sich hierbei um eine Europastraße handele. Hierzu erläuterte Herr Leitender Baudirektor Raue, dass die Einführung der Maut auf Bundesstraßen nach dem Mautgesetz nur bei vierstreifigen Bundesstraßen, die an eine Autobahn angeschlossen sein müssen, möglich sei. Zudem müsse es sich um mindestens 4 km lange Streckenabschnitte einer Bundesstraße handeln. Alle anderen Bundesstraßen seien nicht mautfähig. Hierbei käme es auch nicht darauf an, ob es sich um eine Europastraße handele.

 

Auf die Frage von Herrn Kreistagsabgeordneten Dobelmann, ob es sich bei Verkehren der im Landkreis ansässigen Firmen um Durchgangsverkehre handele, antwortete Herr Leitender Baudirektor Raue, dass dies immer dann der Fall sei, wenn die Firmen nicht direkt an der E 233 ansässig seien und Transporte durchführten mit einem Ziel außerhalb eines Kreises von 75 km gemessen vom ersten Beladungsort.