Sitzung: 12.07.2022 Kreistag
Landrat Wimberg beantwortete die Anfrage der SPD-Fraktion vom 29.06.2022
zum Krankenhaus Cloppenburg wie folgt:
„1. Mit der Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes soll
die gem. § 1 (1) NKHG auch schon jetzt bestehende Verantwortung der Landkreise
für die Gesundheitsversorgung vor Ort auch textlich noch deutlicher als
Bestandteil der „Daseinsvorsorge“ dargestellt werden. Wie beurteilt der
Landkreis Cloppenburg dann die mit selbigem Gesetz geplante neue regionale
„Hierarchiestruktur“ in der Versorgung (Stichwort:
Maximal-/Schwerpunkt-/Grundversorger), explizit gefragt auch mit Blick auf den
Fortbestand der einzelnen Krankenhäuser im Landkreis Cloppenburg?
Derzeit liegt noch keine Umsetzungsverordnung
vor (wird derzeit noch im Ministerium erarbeitet), welche die konkreten
Kriterien der Einstufung festlegt. Daher ist eine vollständige Beurteilung
derzeit noch nicht möglich. Das Cloppenburger St.-Josef Hospital strebt laut
eigenen Angaben den Status eines Schwerpunktversorgers an. Diese Einstufung
muss gelingen, um das Krankenhaus mit seinen Fachabteilungen zu sichern und
weiter zu entwickeln. Gleichzeitig müssen auch den Krankenhäusern der Grundversorgung
Möglichkeiten eingeräumt werden, Fachabteilungen vorzuhalten, die über die
Grundversorgung hinausgehen. Diese Spezialisierung ist auch bei kleinen Häusern
unverzichtbar, um wirtschaftlich überlebensfähig zu bleiben. Da die
Landesregierung mit der Neuregelung des Krankenhausgesetzes keine
Klinikschließungen befördern will, müssen wir sie im Hinblick auf die weitere
Ausgestaltung der Regelungen beim Wort nehmen.
2. Wie bewertet die Kreisverwaltung die Zukunftsfähigkeit der auf dem
Kreisgebiet vorhandenen Krankenhausstruktur? Konkret gefragt: Hält die
Kreisverwaltung die gegenwärtige Struktur dreier Häuser, die rechtlich
unabhängig voneinander sind, auf Dauer für lebensfähig oder erachtet die
Kreisverwaltung eine Fusionierung der Häuser, in welcher Form auch immer, für
sinnvoller?
Die Träger der Häuser befinden sich in einem
vom Landkreis Cloppenburg moderierten Austausch, um gemeinsam die
Gesundheitsversorgung im Landkreis Cloppenburg zu gestalten. Eine Kooperation
der Krankenhäuser und eine Abstimmung der Leistungsangebote sind aus Sicht der
Kreisverwaltung sinnvoll und notwendig, können aber nicht erzwungen werden.
Dazu bedarf es auch nicht zwingend einer gemeinsamen Trägerstruktur, auch wenn
sie in diesem Zusammenhang vielleicht
vorteilhafter wäre.
3. Mit Blick auf die in der Diskussion um Krankenhausschließungen
oftmals angeführte „Behandlungsqualität vs. Erreichbarkeit“-Debatte:
Befürwortet man im Kreishaus generell eine mögliche „Abstufung“ kleinerer
Einrichtungen zu „regionalen Gesundheitszentren“ zugunsten größerer Häuser (in
Nachbarlandkreisen)? Falls ja, inwieweit hat sich die Kreisverwaltung dann
dafür eingesetzt, dass ein solches größeres Krankenhaus seinen Sitz im
Landkreis Cloppenburg haben müsste? Wenn nein, aus welchen Gründen ist dieser
Einsatz hierfür nicht erfolgt?
Staatsekretär Scholz (MS) hat am letzten
Mittwoch in einem Gespräch mit den Krankenhäusern und dem Landkreis Cloppenburg
deutlich gemacht, dass es keine Krankenhausschließungen von Seiten des Landes
geben wird. Wir haben im Landkreis Cloppenburg mit dem St. Josefs-Hospital ein
Krankenhaus mittlerer Größe, das als Schwerpunktklinik für die Versorgung der
Bevölkerung unseres Landkreises und benachbarter Bereiche gestärkt werden muss.
4. Sieht der Landkreis Cloppenburg als einer der kinderreichsten
Landkreise Deutschlands die fort-bestehende Notwendigkeit einer dauerhaft
geöffneten Geburtshilfestation bzw. eines oder mehrerer Kreißsäle auf seinem
Gebiet? Falls ja, wie will er dies angesichts der jüngsten Entwicklungen (dauerhafte
Schließung in Friesoythe, angekündigte Wochenendschließung in Cloppenburg) in
Zukunft sicherstellen?
Mit Blick auf die hohen Geburtenzahlen ist
eine dauerhaft geöffnete Geburtshilfestation innerhalb des Kreisgebiets aus
Sicht des Landkreises Cloppenburg zwingend erforderlich. In einem Gespräch mit
dem Cloppenburger Krankenhaus haben der Geschäftsführer des Krankenhauses und
der Vorstandsvorsitzende der Schwester-Euthymia-Stiftung Maßnahmen vorgestellt,
die teilweise bereits umgesetzt sind oder kurzfristig umgesetzt werden, um den
uneingeschränkten Betrieb der Geburtshilfestation gewährleisten zu können.
5. Seit wann sind dem Landkreis die in der MT am 29.06.2022
dargestellten Absichten des Cloppen-burger Krankenhauses zur zunächst nur
temporären Schließung der Entbindungsstation an Wochen-enden im Sommer bekannt?
Der Landkreis Cloppenburg hat diese Absichten
der Presseveröffentlichung vom 29. Juni 2022 entnommen.
6. Mit Blick auf die vorherige Frage: Inwieweit hat der Landkreis sich
erfolgreich für sein in der Antwort auf eine frühere Anfrage der SPD-Fraktion
angekündigtes zukünftiges Verlangen nach einer rechtzeitigen Information durch
die Träger bei Veränderungen des Versorgungsangebots der Krankenhäuser im
Landkreis Cloppenburg eingesetzt?
Das hat der Landkreis Cloppenburg den Trägern
gegenüber deutlich gemacht und dies nach dem 29. Juni erneut klargestellt. Die
Krankenhäuser haben zugesagt, ihr Kommunikationsverhalten zukünftig zu ändern.
7. Wird sich der Landkreis Cloppenburg trotz der engen Vorgaben der
Landesgesetzgebung/Kranken-hausplanung individuell für bestandswahrende
Lösungen vor Ort einsetzen, indem er bspw. eigeninitiativ Gespräche zu einer
engeren Zusammenarbeit der drei Häuser im Kreis aktiv einfordert/ moderiert?
Wenn ja, wie und wann?
Diese Strategie verfolgt der Landkreis
Cloppenburg bereits. Allein in der letzten Woche haben mehrere Gespräche mit
den Krankenhäusern stattgefunden, für den August und September sind weitere
Gespräche vereinbart. Darüber hinaus betrachten und bewerten der Landrat und
die Kreisverwaltung auch Entwicklungen in anderen Regionen Niedersachsen.
8. Was hat der Landkreis Cloppenburg nach der Schließung der Friesoyther
Geburtshilfestation wann und wie konkret unternommen, um einer Wiederholung der
Ereignisse in Cloppenburg zuvor-zukommen?
Die Situation im Cloppenburger Krankenhaus ist
keine Wiederholung der Schließung der Friesoyther Geburtshilfe. Der Landkreis
Cloppenburg ist nicht Träger eines eigenen Krankenhauses und kann daher am Ende
auch nicht selbst über die Vorhaltung medizinischer Abteilungen eines Hospitals
entscheiden.
9. Inwieweit versucht der Landkreis seine Interessen bei der jährlichen
Erstellung des Nieder-sächsischen Krankenhausbedarfsplans konkret einzubringen?
Die Krankenhausplanung erfolgt auf Landesebene
im Krankenhausplanungsausschuss. Dort sind die Landkreise über den NLT
vertreten. Unabhängig hiervon unterstützt der Landkreis die Krankenhäuser bei
der Sicherung und beim Ausbau der Versorgungsstruktur. Ein Beispiel hierfür ist
die Forderung zur Einrichtung einer Neurologie im St.-Josefs-Hospital, die der
Landrat nachhaltig unterstützt.
10. Hat die Verwaltung Ideen, dem akuten Hebammenmangel aktiv
entgegenzuwirken? Hält die Kreisverwaltung weitere Anreiz- und Förderprogramme
für denkbar und gar sinnvoll, um den Job der Hebammen attraktiver zu gestalten
und den Zuzug von Hebammen von außerhalb zu fördern?
Dazu befindet sich der Landkreis in Abstimmung
mit dem Krankenhaus (vgl. Frage 4).
Allerdings zeigt sich, dass selbst in den
Krankenhäusern des gleichen Trägers ohne Anreiz- und Förderprogramme die
Geburtshilfe organisiert werden kann, selbst wenn die Abteilungen
kleiner sind als in Cloppenburg wie in den
Krankenhäusern Lohne und Damme. Der Landkreis Cloppenburg erwartet daher vom
Träger entsprechend tragfähige Konzepte für das St-Josefs Hospital,
damit die Geburtshilfe auch hier dauerhaft
leistungsfähig organisiert wird.
11. Welche institutionellen/regelmäßigen Gesprächsformate mit Trägern
bzw. Mitgliedschaften in Interessensvertretungen bzw. Gremien und sonstigen
Netzwerken nutzt die Kreisverwaltung zum Thema Gesundheitsangebote im Landkreis
Cloppenburg und Umgebung?
Über die Gesundheitsregion Cloppenburg sind
wir mit den Akteuren des Gesundheitswesens im Landkreis Cloppenburg vernetzt.
In diesem Rahmen findet ein regelmäßiger Austausch in verschiedenen Formaten
statt (z.B. Steuerungsgruppe, Gesundheitskonferenz, thematische Arbeitsgruppen
wie Kontextcheck). Auch mit den anderen Niedersächsischen Gesundheitsregionen
findet ein regelmäßiger Austausch statt.“