Landrat Wimberg beantwortete die Anfrage der SPD-Fraktion vom 29.06.2022 zum Krankenhaus Cloppenburg wie folgt:

„1. Mit der Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes soll die gem. § 1 (1) NKHG auch schon jetzt bestehende Verantwortung der Landkreise für die Gesundheitsversorgung vor Ort auch textlich noch deutlicher als Bestandteil der „Daseinsvorsorge“ dargestellt werden. Wie beurteilt der Landkreis Cloppenburg dann die mit selbigem Gesetz geplante neue regionale „Hierarchiestruktur“ in der Versorgung (Stichwort: Maximal-/Schwerpunkt-/Grundversorger), explizit gefragt auch mit Blick auf den Fortbestand der einzelnen Krankenhäuser im Landkreis Cloppenburg?

Derzeit liegt noch keine Umsetzungsverordnung vor (wird derzeit noch im Ministerium erarbeitet), welche die konkreten Kriterien der Einstufung festlegt. Daher ist eine vollständige Beurteilung derzeit noch nicht möglich. Das Cloppenburger St.-Josef Hospital strebt laut eigenen Angaben den Status eines Schwerpunktversorgers an. Diese Einstufung muss gelingen, um das Krankenhaus mit seinen Fachabteilungen zu sichern und weiter zu entwickeln. Gleichzeitig müssen auch den Krankenhäusern der Grundversorgung Möglichkeiten eingeräumt werden, Fachabteilungen vorzuhalten, die über die Grundversorgung hinausgehen. Diese Spezialisierung ist auch bei kleinen Häusern unverzichtbar, um wirtschaftlich überlebensfähig zu bleiben. Da die Landesregierung mit der Neuregelung des Krankenhausgesetzes keine Klinikschließungen befördern will, müssen wir sie im Hinblick auf die weitere Ausgestaltung der Regelungen beim Wort nehmen.

2. Wie bewertet die Kreisverwaltung die Zukunftsfähigkeit der auf dem Kreisgebiet vorhandenen Krankenhausstruktur? Konkret gefragt: Hält die Kreisverwaltung die gegenwärtige Struktur dreier Häuser, die rechtlich unabhängig voneinander sind, auf Dauer für lebensfähig oder erachtet die Kreisverwaltung eine Fusionierung der Häuser, in welcher Form auch immer, für sinnvoller?

Die Träger der Häuser befinden sich in einem vom Landkreis Cloppenburg moderierten Austausch, um gemeinsam die Gesundheitsversorgung im Landkreis Cloppenburg zu gestalten. Eine Kooperation der Krankenhäuser und eine Abstimmung der Leistungsangebote sind aus Sicht der Kreisverwaltung sinnvoll und notwendig, können aber nicht erzwungen werden. Dazu bedarf es auch nicht zwingend einer gemeinsamen Trägerstruktur, auch wenn sie in diesem Zusammenhang vielleicht

vorteilhafter wäre.

3. Mit Blick auf die in der Diskussion um Krankenhausschließungen oftmals angeführte „Behandlungsqualität vs. Erreichbarkeit“-Debatte: Befürwortet man im Kreishaus generell eine mögliche „Abstufung“ kleinerer Einrichtungen zu „regionalen Gesundheitszentren“ zugunsten größerer Häuser (in Nachbarlandkreisen)? Falls ja, inwieweit hat sich die Kreisverwaltung dann dafür eingesetzt, dass ein solches größeres Krankenhaus seinen Sitz im Landkreis Cloppenburg haben müsste? Wenn nein, aus welchen Gründen ist dieser Einsatz hierfür nicht erfolgt?

Staatsekretär Scholz (MS) hat am letzten Mittwoch in einem Gespräch mit den Krankenhäusern und dem Landkreis Cloppenburg deutlich gemacht, dass es keine Krankenhausschließungen von Seiten des Landes geben wird. Wir haben im Landkreis Cloppenburg mit dem St. Josefs-Hospital ein Krankenhaus mittlerer Größe, das als Schwerpunktklinik für die Versorgung der Bevölkerung unseres Landkreises und benachbarter Bereiche gestärkt werden muss.

4. Sieht der Landkreis Cloppenburg als einer der kinderreichsten Landkreise Deutschlands die fort-bestehende Notwendigkeit einer dauerhaft geöffneten Geburtshilfestation bzw. eines oder mehrerer Kreißsäle auf seinem Gebiet? Falls ja, wie will er dies angesichts der jüngsten Entwicklungen (dauerhafte Schließung in Friesoythe, angekündigte Wochenendschließung in Cloppenburg) in Zukunft sicherstellen?

Mit Blick auf die hohen Geburtenzahlen ist eine dauerhaft geöffnete Geburtshilfestation innerhalb des Kreisgebiets aus Sicht des Landkreises Cloppenburg zwingend erforderlich. In einem Gespräch mit dem Cloppenburger Krankenhaus haben der Geschäftsführer des Krankenhauses und der Vorstandsvorsitzende der Schwester-Euthymia-Stiftung Maßnahmen vorgestellt, die teilweise bereits umgesetzt sind oder kurzfristig umgesetzt werden, um den uneingeschränkten Betrieb der Geburtshilfestation gewährleisten zu können.

5. Seit wann sind dem Landkreis die in der MT am 29.06.2022 dargestellten Absichten des Cloppen-burger Krankenhauses zur zunächst nur temporären Schließung der Entbindungsstation an Wochen-enden im Sommer bekannt?

Der Landkreis Cloppenburg hat diese Absichten der Presseveröffentlichung vom 29. Juni 2022 entnommen.

6. Mit Blick auf die vorherige Frage: Inwieweit hat der Landkreis sich erfolgreich für sein in der Antwort auf eine frühere Anfrage der SPD-Fraktion angekündigtes zukünftiges Verlangen nach einer rechtzeitigen Information durch die Träger bei Veränderungen des Versorgungsangebots der Krankenhäuser im Landkreis Cloppenburg eingesetzt?

Das hat der Landkreis Cloppenburg den Trägern gegenüber deutlich gemacht und dies nach dem 29. Juni erneut klargestellt. Die Krankenhäuser haben zugesagt, ihr Kommunikationsverhalten zukünftig zu ändern.

7. Wird sich der Landkreis Cloppenburg trotz der engen Vorgaben der Landesgesetzgebung/Kranken-hausplanung individuell für bestandswahrende Lösungen vor Ort einsetzen, indem er bspw. eigeninitiativ Gespräche zu einer engeren Zusammenarbeit der drei Häuser im Kreis aktiv einfordert/ moderiert? Wenn ja, wie und wann?

Diese Strategie verfolgt der Landkreis Cloppenburg bereits. Allein in der letzten Woche haben mehrere Gespräche mit den Krankenhäusern stattgefunden, für den August und September sind weitere Gespräche vereinbart. Darüber hinaus betrachten und bewerten der Landrat und die Kreisverwaltung auch Entwicklungen in anderen Regionen Niedersachsen.  

8. Was hat der Landkreis Cloppenburg nach der Schließung der Friesoyther Geburtshilfestation wann und wie konkret unternommen, um einer Wiederholung der Ereignisse in Cloppenburg zuvor-zukommen?

Die Situation im Cloppenburger Krankenhaus ist keine Wiederholung der Schließung der Friesoyther Geburtshilfe. Der Landkreis Cloppenburg ist nicht Träger eines eigenen Krankenhauses und kann daher am Ende auch nicht selbst über die Vorhaltung medizinischer Abteilungen eines Hospitals

entscheiden.  

9. Inwieweit versucht der Landkreis seine Interessen bei der jährlichen Erstellung des Nieder-sächsischen Krankenhausbedarfsplans konkret einzubringen?

Die Krankenhausplanung erfolgt auf Landesebene im Krankenhausplanungsausschuss. Dort sind die Landkreise über den NLT vertreten. Unabhängig hiervon unterstützt der Landkreis die Krankenhäuser bei der Sicherung und beim Ausbau der Versorgungsstruktur. Ein Beispiel hierfür ist die Forderung zur Einrichtung einer Neurologie im St.-Josefs-Hospital, die der Landrat nachhaltig unterstützt.

10. Hat die Verwaltung Ideen, dem akuten Hebammenmangel aktiv entgegenzuwirken? Hält die Kreisverwaltung weitere Anreiz- und Förderprogramme für denkbar und gar sinnvoll, um den Job der Hebammen attraktiver zu gestalten und den Zuzug von Hebammen von außerhalb zu fördern?

Dazu befindet sich der Landkreis in Abstimmung mit dem Krankenhaus (vgl. Frage 4).

Allerdings zeigt sich, dass selbst in den Krankenhäusern des gleichen Trägers ohne Anreiz- und Förderprogramme die Geburtshilfe organisiert werden kann, selbst wenn die Abteilungen

kleiner sind als in Cloppenburg wie in den Krankenhäusern Lohne und Damme. Der Landkreis Cloppenburg erwartet daher vom Träger entsprechend tragfähige Konzepte für das St-Josefs Hospital,

damit die Geburtshilfe auch hier dauerhaft leistungsfähig organisiert wird.       

11. Welche institutionellen/regelmäßigen Gesprächsformate mit Trägern bzw. Mitgliedschaften in Interessensvertretungen bzw. Gremien und sonstigen Netzwerken nutzt die Kreisverwaltung zum Thema Gesundheitsangebote im Landkreis Cloppenburg und Umgebung?

Über die Gesundheitsregion Cloppenburg sind wir mit den Akteuren des Gesundheitswesens im Landkreis Cloppenburg vernetzt. In diesem Rahmen findet ein regelmäßiger Austausch in verschiedenen Formaten statt (z.B. Steuerungsgruppe, Gesundheitskonferenz, thematische Arbeitsgruppen wie Kontextcheck). Auch mit den anderen Niedersächsischen Gesundheitsregionen findet ein regelmäßiger Austausch statt.“