Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:
Der Landkreis Cloppenburg übernimmt für die
vier vorhandenen Jugendwerkstätten im Landkreis Cloppenburg im Rahmen der
„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren“
(Erl. d. MS v. 09.03.2022 – 306.51 786) weiterhin die 10%ige Kofinanzierung
der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 18.828,22 € jährlich pro
Jugendwerkstatt.
Dies gilt für den Bewilligungszeitraum vom
01.07.2022 bis 31.03.2025.
Kreistagsabgeordnete Vey-Höwener, Vorsitzende des
Jugendhilfeausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-JHA/22/208 vor.