Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:

 

Der Landkreis Cloppenburg übernimmt für die vier vorhandenen Jugendwerkstätten im Landkreis Cloppenburg im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren“  (Erl. d. MS v. 09.03.2022 – 306.51 786) weiterhin die 10%ige Kofinanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 18.828,22 € jährlich pro Jugendwerkstatt.

Dies gilt für den Bewilligungszeitraum vom 01.07.2022 bis 31.03.2025.

 

 

 

 


Kreistagsabgeordnete Vey-Höwener, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-JHA/22/208 vor.