Beschluss: einstimmig beschlossen

Abschließend beschloss der Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz einstimmig dem Kreistag folgende Beschlussfassung vorzuschlagen:

 

Der Landkreis Cloppenburg setzt die Vorgaben des Landesraumordnungsprogramms zur Windenergieplanung im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms in Form von Vorranggebieten ohne Ausschlusswirkung um.

 


Kreisrat Meyer trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-PLA/22/343 vor.

Er verwies darauf, dass die Kreisverwaltung sich dem mehrheitlichen Votum der Gemeinden für eine Windenergieplanung im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) in Form von Vorranggebieten ohne Ausschlusswirkung anschließe. Dies stelle einen geringeren Eingriff in die Planungshoheit der Gemeinden dar und sei weniger klagebefangen. Darüber hinaus werde dies der Dynamik im Bereich Windenergieanlagen gerechter, da deren Errichtungskriterien laufend nachgesteuert würden. Dies würde bei der Festsetzung von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung eine ständige Anpassung des RROP erfordern. Insgesamt würden aus Sicht der Verwaltung die Argumente für Vorranggebiete ohne Ausschlusswirkung überwiegen. Im Übrigen habe die Potentialflächenanalyse eine hohe Übereinstimmung mit den gemeindlichen Planungen ergeben. Sofern gemäß der Vorlage entschieden werde, hätten die Kommunen weiterhin die Möglichkeit, Windenergieanlagen über ihre Flächennutzungspläne zu steuern. Eine Verpflichtung, entsprechende Gebiete auszuweisen, bestehe dann nicht.

 

Auf Rückfrage des Abgeordneten Coners, ob der Landkreis das 2%-Ziel erreichen werde, führte Kreisrat Meyer aus, dieses gelte für die Landesfläche und könne nicht unmittelbar auf den Landkreis angewandt werden, da es im Land regionale Unterschiede gebe. Die Rechtsprechung fordere, dass der Windenergie substantiell Raum gegeben werden müsse. Die Umsetzung dieser Forderung liege in der Hand der Kommunen im Rahmen ihrer Planungshoheit. Die nun vorliegende Analyse sei ein Zwischenergebnis. Die Einzelfallbetrachtung werde noch folgen. Erst dann könne der jeweilige Prozentsatz berechnet werden.

 

Auf weitere Rückfrage des Abgeordneten Stoffers ergänzte Kreisrat Meyer, das auch bei Beibehaltung der Planungshoheit nicht ausgeschlossen sei, dass Gemeinden sich zusammenschließen und gemeinsam planen. In dem Fall sei von jeder Kommune gesondert der Flächennutzungsplan anzupassen.

 

Kreistagsabgeordneter Götting sprach sich im Namen der CDU-Fraktion für den Vorschlag der Verwaltung aus und begrüßte die mehrheitliche Entscheidung der Gemeinden. Die Planungshoheit der Kommunen bleibe so erhalten.