Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Schulausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag die folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Der Landkreis Cloppenburg gewährt dem Bischhöflich Münsterschen Offizialat für den Neubau des Oberstufenhauses an der Liebfrauenschule in Cloppenburg einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von bis zu 1.995.000 EUR.


Frau Kreisverwaltungsoberrätin Nienaber trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-SCHUL/22/216 vor.

Anschließend begrüßte sie Herrn Kathmann, Vorstand der Schulstiftung St. Benedikt, sowie Dipl.-Ing. Architekt Herrn Otto von g+h Architekten, welche den Antrag des Bischhöflich Münsterschen Offizialats näher vorstellten.

 

Herr Kathmann erklärte, dass Liebfrauenschule in Cloppenburg nur begrenzte Raumkapazitäten habe. Der Schule fehle es an Fach- sowie Unterrichtsräumen. Zudem seien die Räumlichkeiten mit einer Größe von teilweise 50 qm oder weniger nur begrenzt nutzbar.

Der Standort der ehemaligen Haushaltschule biete eine sehr gute Ausgangssituation für den Neubau des Oberstufenhauses, da an dem Standort ausreichend Räumlichkeiten geschaffen werden können.

 

Dipl.-Ing. Architekt Herr Otto erklärte, dass die ehemalige Haushaltsschule in den 1960er Jahren errichtet worden sei. Mittlerweile seien in dem Gebäude viele gebundene Schadstoffe nachgewiesen worden. Zudem erfülle das Gebäude nicht die Anforderungen an den Brandschutz und die Barrierefreiheit, da die Fluchtwege sowie die Türdurchgänge zu schmal seien und kein Aufzug vorhanden sei. Nach einer Überprüfung durch einen Statiker sei festgestellt worden, dass das Gebäude über nur wenig sanierungsfähige Substanz verfüge.

Daher solle die ehemalige Haushaltsschule abgerissen und ein kompakter Baukörper in Holzrahmenbauweise errichtet werden. Das neue Oberstufenhaus werde über ein Gründach und eine moderne Lüftungsanlage verfügen. Zudem sei im Erdgeschoss eine umfassende Raumeinheit für die Inklusion vorgesehen.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Meyer fragte, ob ein entsprechendes Raumprogramm durch das Bischhöflich Münstersche Offizialat vorgelegt und durch den Landkreis geprüft worden sei.

 

Frau Kreisverwaltungsoberrätin Nienaber wies darauf hin, dass das Bischhöflich Münstersche Offizialat ein Raumprogramm vorgelegt habe und dies durch die Kreisverwaltung entsprechend geprüft worden sei.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Braun fragte, ob aufgrund der Namensgebung „Oberstufenhaus“ ausschließlich die Oberstufe im neuen Gebäude untergebracht werde.

Er merkte an, dass die im Oberstufenhaus vorgesehenen Räumlichkeiten für die Inklusion (z.B. Inklusionsklasse mit Pflegebad) in der Regel für Schüler/innen des Primarbereichs vorgesehen seien.

 

Herr Kathmann erklärte, dass die Schule St. Vincenzhaus die Hälfte der Räumlichkeiten im Oberstufenhaus für seine Schüler/innen nutzen werde.