Den Sachstand zur Planung des vierstreifigen Ausbaus der E 233 stellte Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski entsprechend der in der Anlage 1 zu TOP 11 beigefügten Präsentation vor. Zu den einzelnen Planungsabschnitten teilte er Folgendes mit:

 

Planungsabschnitt 4:

Der Feststellungsentwurf im Planungsabschnitt 4 werde derzeit anhand der vorliegenden Prüfanmerkungen fortgeschrieben. Die Schalltechnikbearbeitung sei abgeschlossen. Entsprechend könnten nun die Planunterlagen weiterentwickelt werden. Nach Darstellung der Planungsbüros werde die Überarbeitung bis Spätsommer andauern, sodass der Bürger-Info-Termin nach den Sommerferien stattfinden müsse. In diesem könne den Anliegern und interessierten Bürgern die Planung näher gebracht werden. Vorweg solle den betroffenen Landwirten auf einer separaten Veranstaltung die Planung vorgestellt werden.

Es werde angezielt, den Feststellungsentwurf unter Berücksichtigung der Informationen und Anregungen aus den Info-Veranstaltungen bis zum 4. Quartal 2022 fertig zu stellen und der NLStBV zur Beantragung der Planfeststellung zu übergeben.

 

Planungsabschnitt 5:

Im Planungsabschnitt 5 arbeiten die Planungsbüros an der Aufstellung des Feststellungsentwurfes. Der Vorentwurf werde auf Basis der vorliegenden Prüfanmerkungen weiter entwickelt. Insbesondere werde derzeit die Schalltechnik bearbeitet.

Der Feststellungsentwurf dieses Planungsabschnitts solle im 4. Quartal 2022 fertiggestellt sein und der Planfeststellungsbehörde zur ersten Prüfung übergeben werden.

 

Planungsabschnitt 6:

Die Planungsbüros arbeiten weiterhin am Feststellungsentwurf. Die Unterlage zu den Bauwerken sei mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr abgestimmt worden und werde derzeit für die Vorlage beim BMDV zur Erteilung des Gesehen-Vermerks zusammengestellt. Es seien hier Änderungen im Entwurf vorgenommen sowie ein neues Bauwerk aufgenommen worden.

Der Feststellungsentwurf dieses Planungsabschnitts solle im 3. Quartal 2022 fertiggestellt sein und der Planfeststellungsbehörde zur ersten Prüfung übergeben werden.

 

Planungsabschnitt 8:

Im Planungsabschnitt 8 erfolge derzeit die Erarbeitung der Stellungnahmen zu den Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren. Sobald dieser Schritt abgeschlossen sei, könne ein Erörterungstermin oder, nach dem Planungssicherstellungsgesetz, eine Online-Konsultation erfolgen. Der Termin könne derzeit noch nicht festgelegt werden. Dieser werde jedoch nicht mehr vor den Sommerferien stattfinden können. Von der Planfeststellungsbehörde sei vorgesehen, den Einwendern im Vorfeld die entsprechenden Gegenäußerungen zuzusenden.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Christ erkundigte sich nach dem zusätzlichen Bauwerk, bat um Information zum weiteren Prozess im Bereich Stapelfeld und zu möglichen Preissteigerungen.

 

Bei dem zusätzlichen Bauwerk handele es sich um eine Fledermausquerungshilfe, die hergestellt werden solle, um die Zerschneidung zusammenhängender Lebensraumkomplexe von Fledermäusen zu verhindern. Gleichzeitig müssten Anpassungen hinsichtlich der Bauwerksbreiten aufgrund der Radwegaufnahme vorgenommen werden. Diese Änderungen sollten nunmehr dem Bund vorgestellt werden.

Im Bereich Stapelfeld gebe es die Forderung zur Errichtung eines Brückenbauwerkes, um die Verbindung zwischen den Ortsteilen Stapelfeld und Vahren zu erhalten. Hierbei handele es sich um eine starke Forderung der Stadt Cloppenburg. Der Landkreis habe von Anfang an die Stadt Cloppenburg im Entwurfsprozess beteiligt. Infolge der begründeten Forderung der Stadt für die Brücke habe der Landkreis diese in die Planung aufgenommen. Das Thema würde im Planfeststellungsverfahren abschließend behandelt werden müssen.

Zu Preissteigerungen teilte Herr Leitender Baudirektor Ribinski mit, dass die Baukosten stetig steigen würden. Im Planungsprozess werde beim Erreichen bestimmter Planungsstände eine Kostenüberprüfung vorgenommen. Damit würden regelmäßig Kostensteigerungen ermittelt und die Gesamtkosten fortgeschrieben.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Osterkamp regte an, im Planungsabschnitt 5, das Brückenbauwerk im Bereich Linderner Straße bestehen zu lassen und dafür die Geschwindigkeit auf der E 233 auf 80 km/h zu reduzieren.