Beschlussvorschlag:
Der
Verkehrsausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag folgende Beschlussfassung
zu empfehlen:
a) Für die Sanierung bzw. den Ausbau der
Ortsdurchfahrten im Zuge der K 166 in Kneheim, der K 299 in Ramsloh,
der K 160 und K 162 in Wachtum und der K 173 in Sevelten ist die Planung
aufzunehmen.
b) Für die Sanierung der weiteren,
mittelfristig sanierungsbedürftigen Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreisstraßen
ist die Aufstellung von weiteren Programmen zeitgerecht aufzustellen. Dazu sind
im Vorfeld Abstimmungen mit den betroffenen Gemeinden vorzunehmen.
Herr Leitender Kreisbaudirektor Ribinski führte entsprechend
der Vorlage V-VERK/22/226 in die
Thematik ein. Von den drei ersten Sanierungsmaßnahmen an Ortsdurchfahrten seien
bereits zwei fertiggestellt und die letzte werden in diesem Jahr beendet
werden. Um das Kreisstraßennetz weiter zu verbessern, müssten weitere
Ortsdurchfahrten saniert werden. Dies solle parallel zu den Sanierungs- und Verbreiterungsmaßnahmen
an Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten erfolgen. Ziel sei eine gute
Qualität der Kreisstraßen bei wirtschaftlicher Unterhaltung. Mit der Erneuerung
der Ortsdurchfahrten ergebe sich die Chance, gemeinsam mit den Kommunen die Nebenanlagen
den heutigen Anforderungen anzupassen sowie evtl. erforderliche
Kanalsanierungen durchzuführen. Für die weitere Vorgehensweise habe man ein
Konzept erarbeitet. Zur Vorstellung der Einzelheiten dieses Konzepts übergab er
das Wort an Herrn Holtewert von der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr, Geschäftsbereich Lingen.
Anhand der in der Anlage 1 zu TOP 10 beigefügten Präsentation erläuterte Herr Holtewert sodann das Auswahlverfahren zur Ermittlung der Ortsdurchfahrten, die für eine Sanierung in Frage kommen. Anschließend stellte er die Ortsdurchfahrten in Detail vor.
Herr Kreistagsabgeordneter Christ erkundigte sich, inwieweit bereits, insbesondere für Sevelten, die Nebenanlagen betrachtet worden seien. Dies sei noch mit den jeweiligen Kommunen abzustimmen, erläuterte Herr Holtewert. Ein richtlinienkonformer Ausbau werde angestrebt.
Er erachte die Planung für sinnvoll erklärte Herr Kreistagsabgeordneter Osterkamp und merkte an, dass die Radwegeführung in die Planung mitaufgenommen werden sollte.
Herr Holtewert erläutere, dass im Planungsprozess verschiedene Varianten, auch für die Radverkehrsführung, erarbeitet würden, um das bestmöglichste Ergebnis zu erhalten.
Grundsätzlich halte er den weiteren Ausbau der Ortsdurchfahrten für sinnvoll, teilte Herr Kreistagsabgeordneter Holthaus mit. Ihn interessiere in diesem Zusammenhang, ob und wie die Kosten für durch Schleichverkehre an Wohnstraßen verursachten Schäden während der Bauphase erstattet werden.
Dies sei eine Problematik, die bei Straßenbaumaßnahmen häufig auftauche, erklärte Herr Kreisrat Meyer. Generell sei die offiziell ausgeschilderte Umleitungsstrecke zu nutzen. Bei Bekanntwerden von Schleichverkehren bestünde die Möglichkeit, diese Verkehre durch Beschilderung einzuschränken. Grundsätzlich sei während der Bauphase eine Belastung der Nebenstrecken gegeben. Eine Bestandsaufnahme bei allen Baumaßnahmen vorzunehmen sei nicht leistbar. Im Einzelfall werde in Abstimmung mit der jeweiligen Kommune diese evtl. tätig. Dies sei mit der Kommune vor Ort abzustimmen.
Frau Kreistagsabgeordnete Niemeyer fragte nach dem zeitlichen Rahmen für die Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen.
Da es mehrere Programme wie z. B. das Verbreiterungsprogramm, das Sanierungsprogramm etc. umzusetzen gelte, könne aufgrund des begrenzt zur Verfügung stehenden Personals derzeit noch nicht konkret mitgeteilt werden, in welchem zeitlichen Rahmen die vorgestellten Maßnahmen beplant werden können. Evtl. müssten Maßnahmen getauscht werden. Dies sei mit der Kreisverwaltung noch abzuklären.