Frau Dr. Kocar berichtete aus aktuellem Anlass aus der Bund-Länder-Konferenz zu den neuesten Corona-Maßnahmen hinsichtlich 2G/3G Regelungen, Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, Ausweitung der Impfmöglichkeiten, etc.

 

Einige der Regelungen seien im Kreisgebiet unter Warnstufe 2 bereits in Kraft.

 

Frau Dr. Kocar führte ferner zur 2G+ Regelung im Landkreis Cloppenburg aus, dass viele Anträge auf Genehmigung neuer Testzentren vorlägen. Die Anforderungen zur Genehmigung seien aber aufgrund vergangener Betrugsfälle im Zusammenhang mit Testzentren hoch seien.

 

Beim Impfen durch die Ärzte und Impfteams seien die laufenden Planungen wegen ausbleibenden Impfstoffes nach wie vor schwierig. Ein Last-Minute-Boostern wird in der Online-Terminvergabe vor Impfaktionen realisiert.

 

Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann konstatierte aus Sicht der Jugendhilfe, dass die Gesamtinzidenz für Oktober/November 2021 bei über 7000 Kindergartenkindern und Erzieher*innen im Kitabereich, was – nur auf diese Gruppe bezogen – einem Inzidenzwert von 37 entspräche. Daher könne festgestellt werden, dass die Kitas eindeutig nicht zu den Pandemietreibern gehörten.

 

Anschließend rekapitulierte Kreisverwaltungsoberrat die Lieferungen der Chargen an Tests für die Kitakinder durch das Land Niedersachsen und wie diese im Kreisgebiet effektiv weiterverteilt würden. Die Tests in den Kindergärten seien nach wie vor freiwillig. Kreisverwaltungsoberrat verwies auf einen aktuellen Elternbrief des niedersächsischen Kultusministers (dem Protokoll beigefügt).

 

Abschließend berichtete Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann, dass auch in der Kindertagespflege die 3G Regelung gelte und diese im Rahmen der Abrechnung bei den Städten und Gemeinden im Landkreis abgefragt werde. Die Jugendhilfe laufe normal weiter.

 

Herr Karnbrock fragte, ob das Land für die Erzieher*nnen auch Tests stelle. Kreisverwaltungsoberrat verwies auf die gesetzliche Regelung, dass hier der Arbeitgeber verantwortlich sei, Arbeitnehmern eine Testmöglichkeit zweimal wöchentlich anzubieten.

 

Herr Karnbrock erkundigte sich nach der Möglichkeit in Kitas von Eltern verlangen zu können, dass Tests vorlegen zu lassen. Dies sei, so Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann, rechtlich nicht möglich. Die vom Land zur Verfügung gestellten Tests für die Kindergartenkinder ermöglichten 3 bis 4 Testungen für jedes Kindergartenkind wöchentlich bis Jahresende.

 

Frau Dr. Kannen wollte wissen, ob der Landkreis noch gedenke ein kommunales Testzentrum auf die Beine zu stellen. Frau Dr. Kocar entgegnete, dass die Ressourcen des Landkreises auf die Fortführung und Ausweitung der Impfkampagnen fokussiert würden.

 

Kreistagsabgeordnete Hollah fragte, ob der Landkreis Einfluss auf die vom Land gestellten Tests für die Kinder habe („Lolli-Test“, „Nasenbohrer-Tests“ etc.). Kreisverwaltungsoberrat verneinte dies und verwies darauf, dass die temporäre Zulassung der „Lolli-Tests“ zwischenzeitlich ausgelaufen sei.