Beschluss: einstimmig beschlossen

Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann trug aus der Vorlage vor und erklärte, dass die Erziehungsberatungsstelle im Jahr 2020 aufgrund gestiegener Beratungsfallzahlen vom Kreistag eine halbe Stelle zusätzlich bewilligt bekommen hatte, wodurch der Finanzierungsbedarf auf 634.226,00 € gestiegen sei. Nunmehr beantrage die Erziehungsberatungsstelle einen gleichbleibenden Betrag für 3 Jahre, der im ersten Jahr leichte Überschüsse, im dritten Jahr ein leichtes Defizit aufweise. Dies sei eine Berechnung zugunsten der Planungssicherheit. Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann verwies auf den Wirtschaftsplan aus der Vorlage.

 

Kreistagsabgeordneter Tönnies befürwortete für die CDU-Fraktion die Fortsetzung der Finanzierung und stellte die jahrelange, gute Beratungsarbeit, die in der Erziehungsberatungsstelle erbracht würde heraus und betonte, dass es bekannt sei das Beratungsstelle und Jugendamt gut zusammenarbeiteten.

 

Herr Karnbrock fragte, wie sich die Kostensteigerung zusammensetze und vermutete, dass nicht nur Personalkostensteigerungen immanent seien. Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann bestätigte dies und gab an, dass auch Sachkosten inbegriffen seien. Neben den Mietkosten sei insbesondere ein Investitionsstau im Bereich der EDV Ausstattung ursächlich für die Kostensteigerung.

 

Herr Karnbrock fragte ferner nach Erträgen aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 13.920,00 € (Einnahmen).

 

Mit Email vom 07.12.2021 teilte die Erziehungsberatungsstelle mit, dass hinter der Position „Erträge aus Vermietung / Verpachtung“ die Mieteinnahmen aus der Untervermietung an die Stiftung Clemens-August-Stift steckten. Der Clemens-August-Stift nutze das 2. OG an der Emsteker Straße 15. Im Wirtschaftsplan unter der Position „Miete“ seien auch die Mietkosten für das gesamte Gebäude enthalten.

 

Kreistagsabgeordneter Schmidt stimmte bei der anschließenden Abstimmung mit ab, obgleich er für die AFD im Jugendhilfeausschuss als Grundmandatsinhaber ausschließlich beratendes Mitglied ist. Darauf von Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann hingewiesen, insistierte Kreistagsabgeordneter Schmidt auf ein vermeintliches Stimmrecht. Im Nachgang zur Sitzung ergab eine Rücksprache mit der Kommunalaufsicht, dass das Grundmandat kein Stimmrecht im Jugendhilfeausschuss umfasst.

 

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wurde einstimmig folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Landkreis Cloppenburg gewährt der Stiftung St. Vincenzhaus zur Finanzierung der Psychologischen Beratungsstelle/ Erziehungsberatungsstelle für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 684.552,00 EUR.