Beschluss: einstimmig beschlossen

Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann trug aus der Vorlage vor und ergänzte, dass die maximalen Mittel vorsorglich durch den Landkreis beantragt worden sind, von denen 55% förderfähig seien.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Vaske erklärte für die CDU-Fraktion, dass man für die Weiterführung sei. Das Projekt nehme sich unterstützend einer Vielzahl von Herausforderungen, die hier neu ankommende Familien zu bewältigen hätten, erfolgreich an. Die CDU-Fraktion werbe für eine breite Unterstützung.

 

Herr Karnbrock fragte inhaltlich der SKF als umsetzender Träger im Rahmen des Projektes neue Familien betreuen könne. Protokollfrage

 

Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann trug aus der Vorlage vor und ergänzte, dass die maximalen Mittel vorsorglich durch den Landkreis beantragt worden sind, von denen 55% förderfähig seien.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Vaske erklärte für die CDU-Fraktion, dass man für die Weiterführung sei. Das Projekt nehme sich unterstützend einer Vielzahl von Herausforderungen, die hier neu ankommende Familien zu bewältigen hätten, erfolgreich an. Die CDU-Fraktion werbe für eine breite Unterstützung.

 

Herr Karnbrock fragte inhaltlich der SkF als umsetzender Träger im Rahmen des Projektes neue Familien betreuen könne. Der SkF nimmt bei freien Kapazitäten regelmäßig neue Familien in die Betreuung innerhalb des Programmes auf.

 

Beschlussfassung:

 

Dem Kreistag wurde einstimmig folgende Beschlussfassung empfohlen:

a)   der Landkreis Cloppenburg nimmt vorbehaltlich der Bewilligung der Mittel durch das Land Niedersachsen vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 weiter im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familien unterstützenden Maßnahmen“ am Projekt, das sich auf die erste Phase des Ankommens von Flüchtlingen in Niedersachsen und auf deren weitere Begleitung richtet, teil

b)   das Projekt wird vom Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Cloppenburg e.V. fortgeführt

c)   die notwendige Kofinanzierung in Höhe von 16.750,00 EUR zuzüglich evtl. Mehrausgaben bis zur Höhe der Gesamtausgaben in Höhe von 33.500,00 EUR durch Kürzung des Landeszuschusses wird vom Landkreis Cloppenburg sichergestellt.