Küstenkanal

 

Landrat Eveslage führte aus, dass es seitens des Bundes seit längerer Zeit Bemühungen gebe, die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung zu reformieren. Es seien erhebliche Einsparungen bei den Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen an Bundeswasserstraßen geplant. Hiervon sei auch der Küstenkanal betroffen. Er habe bereits am 12.04.2011 in einem Schreiben an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung darum gebeten, den vorgesehen Plan so nicht umzusetzen.

Mittlerweile sei mitgeteilt worden, dass der Küstenkanal in die schlechteste der drei Kategorien des Kernnetzes eingestuft werden solle.

Diese drohende Abstufung habe dazu geführt, dass die Gemeinden, Städte und Landkreise entlang des Küstenkanals unter Federführung des Landkreises Cloppenburg und von Frau Bürgermeisterin Lausch, Gemeinde Edewecht, aktiv geworden seien. Die IHK und alle Abgeordneten des Bundes und des Landes würden das Anliegen der Kommunen unterstützen.

 

Am 05.11.2012 habe er die EU-Abgeordneten Hans-Gert Pöttering, Matthias Groote und Hans-Peter Mayer angeschrieben und darum gebeten, im Rahmen der parlamentarischen Beratung zum Kernnetz der TEN eine Rückstufung des Küstenkanals zu verhindern.

 

Über weitere Entwicklungen werde er den Kreistag informieren.

 

Von der Neuorganisation und den Einsparungen des Bundes sei auch der vom WSA Meppen für den Bundeshaushalt angemeldete, aber noch nicht beschlossene Neubau der Schleuse Osterhausen auf dem Elisabethfehnkanal betroffen. Die Kosten würden sich auf ca. 2,5 Mio. € belaufen. Diese Investition habe das Bundesverkehrsministerium ersatzlos gestrichen, weil die Mittel vorrangig für gewerblich genutzte Wasserstraßen eingesetzt werden sollten.

Für den Erhalt des Kanals gebe es eine breite Bürgerbewegung. Der Landkreis unterstütze die Bürgerinitiative. Der Bund habe signalisiert, Mittel in den Haushalt 2014 einzustellen, wenn es eine kommunale oder regionale Beteiligung an den Kosten gebe.

Im Einvernehmen mit der Gemeinde Barßel habe die Stabsstelle Wirtschaftsförderung des Landkreises die Federführung bei der Sondierung von Fördermöglichkeiten für den Schleusenneubau übernommen.

Da der Elisabethfehnkanal unter Denkmalschutz stehe, solle bereits in der nächsten Woche in einem Gespräch mit der zuständigen Denkmalbehörde geklärt werden, ob es außer der direkten kommunalen Förderung noch andere Fördermöglichkeiten gebe.