Sitzung: 02.11.2021 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Kreistagsvorsitzender Dr. Vaske:
„Die Bildung der Ausschüsse vollzieht sich in folgenden Schritten:
· Es ist festzulegen welche Ausschüsse gebildet werden sollen,
· dann ist zu beschließen, wie sich jeder Ausschuss zusammensetzen soll (d.h. Anzahl der Kreistagsmitglieder, weitere stimmberechtigte bzw. beratende Mitglieder),
· schließlich werden die Mitglieder und Grundmandatsinhaber der Ausschüsse von den Fraktionen und Gruppen benannt
· zuletzt erfolgt die Verteilung der Ausschussvorsitze auf die Fraktionen und Gruppen.
Es ist also zunächst zu entscheiden, welche Ausschüsse gebildet werden sollen. Für den Schulausschuss und den Jugendhilfeausschuss ergibt sich aufgrund besonderer Rechtsvorschriften eine Verpflichtung zur Bildung.
a) Festlegung der
zu bildenden Ausschüsse
Ich darf jetzt um Vorschläge zur Bildung der Ausschüsse bitten.“
Kreistagsabgeordneter Götting, Vorsitzender der CDU-Fraktion, beantragte die Bildung folgender 6 Ausschüsse:
a) gemeinsamer Schulausschuss für die allgemein- und berufsbildenden Schulen,
b) Jugendhilfeausschuss,
c) Sozialausschuss,
d) Ausschuss für Kultur und Freizeit,
e) Ausschuss für Planung und Umwelt und
f) Verkehrsausschuss.
Kreistagsvorsitzender Dr. Vaske:
„Ihnen wurde auch ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Kenntnis gegeben. Daher bitte ich den Fraktionsvorsitzenden den Antrag zu erläutern.“
Kreistagsabgeordneter Christ, Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte folgende Beschlussfassung zur einzelnen Abstimmung:
1. Der Kreistag bildet einen Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Digitalisierung.
2. Der Kreistag bildet anstelle des Sozialausschusses einen Ausschuss für Soziales und Wirtschaft.
3. Der Kreistag bildet anstelle des Ausschusses für Planung und Umwelt einen Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz.
Kreistagsabgeordneter Christ führte zur Begründung seines Antrages Folgendes aus:
„Sehr geehrter Herr Kreistagsvorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Wir, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, stellen mit unserem Beschlussvorschlag die Änderung der Fachausschüsse in drei Punkten zur Abstimmung, über die wir gerne im Anschluss einzeln abstimmen lassen wollen.
Zunächst beantragen wir die Einrichtung eines Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Digitalisierung. Wir wollen mit diesem Ausschuss Themen bündeln und ihnen den Raum geben, der ihnen unserer Meinung nach einzuräumen ist.
Finanzen: Der Haushalt 2021 umfasst ca. 300 Mio. Euro, mit denen wir transparent umgehen müssen und wollen. Dies soll nicht als Vorwurf verstanden werden, dass dies in der Vergangenheit nicht der Fall gewesen sei. Vielmehr soll die Haushaltsberatung aus dem Kreisausschuss in den öffentlich tagenden Fachausschuss geholt werden, da es nicht zwingend der Geheimhaltung bedarf.
Beteiligungen: Das gleiche gilt für Beteiligungen. Wir als Landkreis sind in 28 Verbänden, Verbünden, Stiftungen beteiligt. Wir werden die Vertreter*innen später wählen und das ist gut so. Diese Arbeit in den Beteiligungen sollte unserer Meinung nach einerseits in angemessenem Rahmen gewürdigt werden, andererseits auch den notwendigen Raum zur Aussprache und zur Positionierung geben.
Digitalisierung: Als Querschnittsaufgabe und Herausforderung für die kommenden Jahre auch in unserem Landkreis wollen wir die Digitalisierung noch stärker als bisher in den Fokus rücken. Gleichzeitig wollen wir damit den Planungs- und Umweltausschuss ein Stück weit entlasten.
Der zweite Punkt ist die Schaffung eines Ausschusses für Soziales und Wirtschaft. Die Wirtschaftsförderung ist bislang im Planungs- und Umweltausschuss angesiedelt. Um diesen zu entlasten und andere Aspekte der Wirtschaftsförderung in den Blick zu nehmen, wollen wir dieses Themenfeld im Sozialausschuss beraten. Wir haben im vergangenen Jahr viel über Pflege, Gesundheitsversorgung, Krankenhäuser, schließende Geburtsstationen und Fachkräftemangel gehört. Die Kombination der Wirtschaftsförderung mit dem Sozialausschuss eröffnet in unseren Augen für diese und andere Felder neue Möglichkeiten, gute Ansätze in diesem Themenfeld voranzubringen und neue anzuschieben.
Und schließlich schlagen wir vor, den Ausschuss für Planung und Umwelt um den Aspekt des Klimaschutzes zu erweitern. Klimaschutz ist nicht neu, aber die Brisanz steigt von Jahr zu Jahr. Im Grunde sind sich alle Klimawissenschaftler*innen einig, dass die nächsten Jahre entscheidende sein werden bei der Frage, welchen Pfad wir einschlagen. 1,5 Grad? 2 Grad? Oder noch mehr? Und diese Entscheidungen müssen auf allen Ebenen getroffen werden. Da können wir uns nicht in der EU, dem Bund oder dem Land verstecken, sondern müssen uns vergegenwärtigen, dass unsere kommenden gemeinsamen fünf Jahre im Kreistag auch auf Kreisebene Jahre sind, in denen Weichen gestellt werden müssen. Um das ehrgeizig anzugehen und uns allen gegenseitig ins Hausaufgabenheft zu schreiben, beantragen wir die-se Änderung.
Ich bitte um Ihre Zustimmung zu diesen Beschlussvorschlägen.“
Kreistagsabgeordneter Mutlu, Vorsitzender der FDP-BLC Gruppe, befand den vorstehenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als sympathisch aber nicht nötig. Eine weitere Digitalisierung, die beim Schulausschuss oder Ausschuss für Planung und Umwelt zu integrieren sei, sei nötig. Entsprechende Hebel seien schon in der letzten Wahlperiode in Bewegung gesetzt worden. Er schlug vor, die Digitalisierung beim Schulausschuss oder Ausschuss für Planung und Umwelt einzufügen.
Kreistagsabgeordneter Götting, Vorsitzender der CDU-Fraktion, teilte mit, seine Fraktion sähe den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als kritisch an. Es seien keine weiteren Ausschüsse nötig. Anträge zu Finanzen würden in den Fachausschusssitzungen beraten und z. B. bei der Kreisumlage sei der gesamte Kreistag bei der Beratung und Beschlussfassung beteiligt. Die Anträge zu bestimmen Finanzen sollten in dem jeweiligen Fachausschuss und der Haushalt in der Sitzung des Kreistages beraten werden. Diese Sitzungen seien öffentlich und könnten auch besucht werden.
Das Thema der Digitalisierung gehörte bereits in den Schulausschuss und Wirtschaftsbelange seien bei der Stabsstelle für Wirtschaftsförderung angesiedelt. Der Sozialausschuss hätte andere Themenfelder zu beraten als die Wirtschaftsförderung. Der Ausschuss für Planung und Umwelt könnte gerne um Klimaschutz ergänzt werden und stellte den entsprechenden Antrag.
Kreistagsabgeordneter Kolde, Vorsitzender der SPD-Fraktion, erklärte, seine Fraktion sähe diesen Sachverhalt ähnlich wie die CDU-Fraktion.
Zu Ziffer 1.des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilte er mit, dass seine Fraktion auch schon einmal einen solchen Antrag gestellt hätte, der abgelehnt worden sei. Es sei richtig und wichtig, dass die Sitzungen des Kreisausschusses nicht öffentlich seien. Seiner Meinung nach könnten soziale und wirtschaftliche Themen nicht im selben Ausschuss beraten werden; diese Themen widersprächen sich. Er plädierte auch dafür, den Ausschuss für Planung und Umwelt um Klimaschutz zu ergänzen und entsprechend zu benennen.
Kreistagsvorsitzender Dr. Vaske ließ sodann über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wie folgt abstimmen:
Der Kreistag
beschloss über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hinsichtlich der
Festlegung der zu bildenden Ausschüsse wie folgt:
Der Antrag zu 1.
wurde mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen und 3 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Der Antrag zu 2.
wurde mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen und 3 Stimmenthaltungen abgelehnt.
Der Antrag zu 3.
wurde einstimmig angenommen.
Im Anschluss ließ Kreistagsvorsitzender Dr. Vaske über den Antrag der CDU-Fraktion wie folgt abstimmen:
Der Kreistag
beschloss einstimmig, folgende Ausschüsse zu bilden:
a) gemeinsamer Schulausschuss
für die allgemein- und berufsbildenden Schulen,
b)
Jugendhilfeausschuss,
c) Sozialausschuss,
d) Ausschuss für
Kultur und Freizeit,
e) Ausschuss für
Planung, Umwelt und Klimaschutz
f) Verkehrsausschuss.
Kreistagsvorsitzender Dr. Vaske:
„Im nächsten Schritt ist zu beschließen, wie sich die Ausschüsse zusammensetzen sollen. Da für den Schulausschuss und den Jugendhilfeausschuss auch hierbei besondere Rechtsvorschriften gelten, sollte die Zusammensetzung dieser Ausschüsse gesondert beschlossen werden.“
b) Zusammensetzung
der Ausschüsse
Kreistagsvorsitzender Dr. Vaske:
„Einleitend weise ich darauf hin, dass nach der Satzung des Beirats für Menschen mit Behinderung dieses Gremium beratende Mitglieder in den Schulausschuss, den Jugendhilfeausschuss, den Sozialausschuss, den Ausschuss für Kultur und Freizeit, den Ausschuss für Planung und Umwelt sowie in den Verkehrsausschuss entsenden kann. Zunächst muss allerdings der neue Beirat in dieser Sitzung vom Kreistag berufen werden - dieser Tagesordnungspunkt kommt noch - dann muss der Beirat zu seiner ersten Sitzung zusammenkommen und die beratenden Mitglieder benennen. Deshalb wird die Berufung dieser beratenden Mitglieder vom Kreistag nachgeholt, sobald der Beirat seine Vorschläge gemacht hat.
ba) Schulausschuss
Das Nieders. Schulgesetz trifft einige besondere Regelungen über die Bildung eines gemeinsamen Schulausschusses für die allgemein- und berufsbildenden Schulen.
In der vergangenen Wahlperiode gehörten dem Schulausschuss zunächst 15 Kreistagsabgeordnete an.
Neben den Kreistagsmitgliedern, die in der Mehrheit sein müssen, sind gesetzlich mindestens die folgenden 8 stimmberechtigten Vertreter zusätzlich zu berufen:
je 1 Vertreter/in der Lehrer der allgemein- und berufsbildenden Schulen,
je 1 Vertreter/in der Eltern der allgemein- und berufsbildenden Schulen,
je 1 Vertreter/in der Schüler der allgemein- und berufsbildenden Schulen,
je 1 Vertreter/in der Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmerverbände für Angelegenheiten der berufsbildenden Schulen,
Nach § 23 der Geschäftsordnung des Kreistages ist für jedes Ausschussmitglied ein Vertreter zu bestellen.
Für die weiteren stimmberechtigten Mitglieder soll mindestens die einfache Zahl von Ersatzmitgliedern vorgeschlagen werden. In der vergangenen Wahlperiode konnten für die stimmberechtigten Vertreter der Schulen und der Verbände zwei Ersatzpersonen benannt werden.
Der Kreistag kann für diese Ausschussmitglieder auch eine noch höhere Anzahl von Vertretern oder Ersatzmitgliedern festsetzen, wobei er nicht verpflichtet ist, die Vertreter/innen dieser Organisationen in einem gleichen Verhältnis zu berufen. Bei einer Aufstockung muss aber beachtet werden, dass die Kreistagsmitglieder in der Mehrheit bleiben. Die jeweiligen Organisationen schlagen ihre Vertreter/innen vor, diese Vorschläge sind für den Kreistag bindend.
Ich darf nun um Vorschläge für die Zusammensetzung des Schulausschusses bitten.“
Auf Vorschlag der
CDU-Fraktion beschloss der Kreistag einstimmig folgende Zusammensetzung des
Schulausschusses:
15
Kreistagsabgeordnete und folgende 8 zusätzliche stimmberechtigten Vertreter:
je 1 Vertreter/in der
Lehrer der allgemein- und berufsbildenden Schulen,
je 1 Vertreter/in der
Eltern der allgemein- und berufsbildenden Schulen,
je 1 Vertreter/in der
Schüler der allgemein- und berufsbildenden Schulen,
je 1 Vertreter/in der
Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmerverbände für
Angelegenheiten der
berufsbildenden Schulen.
Für diese
stimmberechtigten Vertreter können wie bisher bis zu 2 Ersatzpersonen berufen
werden.
bb)
Jugendhilfeausschuss
Kreistagsvorsitzender Dr. Vaske:
„Auch für die Bildung des Jugendhilfeausschusses bestehen besondere gesetzliche Vorschriften und Satzungsregelungen, die zu berücksichtigen sind. Nach § 2 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Cloppenburg muss der Kreistag für die Dauer der Wahlperiode festlegen, ob dem Jugendhilfeausschuss 10 oder 15 stimmberechtigte Mitglieder angehören. Abhängig von dieser Festlegung ergibt sich dann aus § 2 Abs. 2 der Satzung die Verteilung der stimmberechtigten Mitglieder. Außerdem sind nach § 3 der Satzung auch beratende Mitglieder, d.h. Mitglieder ohne Stimmrecht, zu berufen.
Jedes stimmberechtigte Mitglied hat einen Vertreter. Die Hälfte der stimmberechtigten und der stellvertretenden Mitglieder sollen möglichst Frauen sein.
Zunächst ist also die Größe des Jugendhilfeausschusses festzulegen.“
Auf Vorschlag der
CDU-Fraktion beschloss der Kreistag einstimmig, dass dem Jugendhilfeausschuss
für die Dauer der Wahlperiode15 stimmberechtigte Mitglieder angehören sollen.
Kreistagsvorsitzender Dr. Vaske:
„Welche in der Satzung geregelten Konsequenzen sich aus dieser Zusammensetzung ergeben, werde ich bei der Benennung der Ausschussmitglieder erläutern.“
bc) Verbleibende
Ausschüsse
Kreistagsvorsitzender Dr. Vaske:
„Für die weiteren Ausschüsse bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften, die ihre Zusammensetzung regeln. Dem Sozialausschuss gehörten bisher 13 Kreistagsabgeordnete als stimmberechtigte Mitglieder und 6 weitere beratende Mitglieder an, die von folgenden Wohlfahrtsverbänden / Organisationen vorgeschlagen wurden:
· Landes-Caritasverband für Oldenburg e. V.
· Diakonisches Werk Oldenburger Münsterland
· Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Cloppenburg e.V.
· DER PARITÄTISCHE Cloppenburg
· Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Cloppenburg e.V.
· Verein der Integrationslotsen im Landkreis Cloppenburg e.V.
Für jedes beratende Mitglied wurden bisher auch entsprechende Vertreter benannt.
Dem Ausschuss für Kultur und Freizeit gehörten bisher 13 Kreistagsabgeordnete und dem Ausschuss für Planung und Umwelt 18 Kreistagsabgeordnete als stimmberechtigte Mitglieder an.
Der Verkehrsausschuss setzte sich in der vergangenen Wahlperiode aus 18 Kreistagsabgeordneten zusammen. Weiterhin gehörten ihm jeweils ein Mitglied aus der Verkehrsunfallkommission und aus der Kreisverkehrswacht mit beratender Stimme an. Auch für diese beratenden Mitglieder konnte bisher jeweils ein Vertreter benannt werden.
Soll die Zusammensetzung dieser Ausschüsse unverändert bleiben?“
Kreistagsabgeordneter Götting, Vorsitzender der CDU-Fraktion, beantragte, dass sich die weiteren noch zu bildenden Ausschüsse künftig wie folgt zusammensetzen sollen:
Sozialausschuss: 15 Kreistagsabgeordnete und zunächst die 6 weiteren beratenden Mitglieder, die von den genannten Wohlfahrtsverbänden bzw. Organisationen berufen werden können.
Ausschuss für Kultur und Freizeit sowie Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz: ebenfalls jeweils 15 Kreistagsabgeordnete
Verkehrsausschuss: 15 Kreistagsabgeordnete und wie bisher sollen diesem Ausschuss jeweils ein Mitglied aus der Verkehrsunfallkommission und aus der Kreisverkehrswacht mit beratender Stimme angehören. Für diese Mitglieder kann jeweils ein Vertreter benannt werden.
Weitere Vorschläge gab es nicht.
Der Kreistag
beschloss einstimmig die Zusammensetzung der weiteren noch zu bildenden
Ausschüsse wie folgt:
Sozialausschuss:
15 Kreistagsabgeordnete und zunächst die 6 weiteren beratenden Mitglieder, die
von den genannten Wohlfahrtsverbänden bzw. Organisationen berufen werden
können.
Ausschuss für
Kultur und Freizeit sowie Ausschuss für
Planung, Umwelt und Klimaschutz: ebenfalls jeweils 15 Kreistagsabgeordnete
Verkehrsausschuss:
15 Kreistagsabgeordnete und wie bisher sollen diesem Ausschuss jeweils ein
Mitglied aus der Verkehrsunfallkommission und aus der Kreisverkehrswacht mit
beratender Stimme angehören. Für diese Mitglieder kann jeweils ein Vertreter
benannt werden.
Die beratenden
Mitglieder des Beirats für Menschen mit Behinderung werden vom Kreistag
berufen, sobald die entsprechenden Vorschläge vorliegen.
c) Benennung der
Ausschussmitglieder
Kreistagsvorsitzender Dr. Vaske:
„Es ist nunmehr zu entscheiden, welche Kreistagsabgeordneten und welche weiteren Mitglieder den Ausschüssen namentlich angehören sollen.
Nach dem Höchstzahlverfahren d´Hondt wird festgelegt, welche Sitze auf die jeweiligen Fraktionen und Gruppen entfallen. Das Verteilungsverfahren kann bei gleichen Höchstzahlen dazu führen, dass z.B. Fraktionen oder Gruppen um noch verbleibende Sitze konkurrieren. Hier entscheidet dann das Los, das vom Kreistagsvorsitzenden zu ziehen ist. Beim Verteilungsverfahren muss jedoch gewährleistet sein, dass einer Fraktion oder Gruppe, die mehr als Hälfte der Abgeordneten stellt (das trifft im Kreistag auf die CDU Fraktion zu), auch mehr als die Hälfte der Ausschusssitze zustehen. Ist das nicht der Fall, so wird ihr vorab ein Sitz zugeteilt. Fraktionen und Gruppen, die keinen Ausschusssitz erhalten, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss zu entsenden. Dieses sog. Grundmandat entfällt, wenn ihnen ein Ausschusssitz mit Stimmrecht überlassen wird. Kreistagsmitglieder, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, können in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied werden, wenn sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied in einem Ausschuss sind.
Für den Jugendhilfeausschuss gilt zunächst die Besonderheit, dass nach der Satzung des Jugendamtes Kreistagsabgeordnete oder von den Fraktionen oder Gruppen statt ihrer auch in der Jugendhilfe erfahrenen Männer und Frauen berufen werden können. Es gibt zudem eine besondere Regelung des sog. Grundmandats. Auch hieraus ergibt sich, dass Fraktionen und Gruppen, die im Jugendhilfeausschuss keinen Sitz erlangen für ihr Grundmandat Personen vorschlagen können, die nicht dem Kreistag angehören, aber in der Jugendhilfe erfahren sind.
Weiterhin weise ich darauf hin, dass auch in den Ausschüssen die folgende Vertretungsregelung aus dem Kreisausschuss anzuwenden ist:
Die Fraktionen und Gruppen bestellen für jedes stimmberechtigte Kreistagsmitglied einen Stellvertreter. Eine Fraktion oder Gruppe, die nur ein Mitglied in den Ausschuss entsenden kann oder auf die ein Grundmandat entfällt, kann zwei Vertreter benennen.
Die einzelnen Positionen der stimmberechtigten und der beratenden Mitglieder der Ausschüsse sind ebenfalls nach dem o.a. Höchstzahlverfahren zu besetzen.
Wendet man das oben beschriebene Verteilungsverfahren an, so ergeben sich für die Fraktionen und Gruppen folgende Benennungsrechte für ihre Mitglieder in den Ausschüssen:
Schulausschuss, Sozialausschuss, Ausschuss für Kultur und
Freizeit, Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz sowie Verkehrsausschuss
Bei 15 Ausschussmitgliedern
CDU-Fraktion: 9 Sitze
SPD-Fraktion: 4 Sitze
FDP-BLC Gruppe 1 Sitz
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1 Sitz
AfD- Fraktion Grundmandat
Jugendhilfeausschuss
Bei 15 stimmberechtigten Mitgliedern sind für diesen Ausschuss zunächst 9 Kreistagsabgeordnete zu berufen, deren Benennungsrechts sich wie folgt verteilen:
CDU-Fraktion: 6 Sitze
SPD-Fraktion: 2 Sitze
Gruppe FDP-BLC: 1 Sitz
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Grundmandat
AfD- Fraktion Grundmandat
Die Fraktionen und Gruppen sowie die Einzelbewerber haben der Kreisverwaltung rechtzeitig vor der Sitzung die Zusammenstellungen ihrer Ausschussmitglieder und der jeweiligen Ersatzmitglieder bzw. ihre Mitteilungen zum Grundmandat übersandt. Hieraus wurde eine Power-Point-Präsentation erstellt, die nunmehr auf die Leinwand geworfen wird. Ich möchte sie bitten, sich die Präsentation nochmal anzusehen, sie wird dem Protokoll beigefügt (Anlage 1).
Nachdem die Fraktionen und Gruppen ihre Ausschussmitglieder benannt haben, sind nunmehr die weiteren stimmberechtigten und beratenden Mitglieder für die Ausschüsse zu berufen.
Ich werde zunächst diejenigen Vorschläge vortragen, an die der Kreistag gebunden ist.
Schulausschuss
Für den Schulausschuss liegen bisher folgende Vorschläge für die stimmberechtigten Mitglieder vor, die für den Kreistag bindend sind:
Vertreter/in der Lehrer der allgemeinbildenden Schulen:
Mitglied: Herr Kai, Kuszak, Soeste-Schule-Barßel
Ersatzmitglied: Herr Peter Stelter, Albertus-Magnus-Gymnasium Friesoythe
Vertreter/in der Lehrer der berufsbildenden Schulen:
Mitglied: Herr Jan-Bernd Schulte, BBS Technik
Ersatzmitglied: Frau Gabriele Genau, BBS am Museumsdorf
Vertreter/in der Arbeitgeberverbände für Angelegenheiten der berufsbildenden Schulen:
Mitglied: Herr Anjo Buschmeier, Kreishandwerkerschaft Cloppenburg
Ersatzmitglied: Sarah von Grönheim, Kreishandwerkerschaft Cloppenburg
Vertreter/in der Arbeitnehmerverbände für Angelegenheiten
der berufsbildenden Schulen:
Mitglied: Frau Gabi Bergmann, Neißestraße 37, 49661 Cloppenburg
Ersatzmitglied: Herr Benno Schwarz, Zedernweg 2, 49661 Cloppenburg
Ersatzmitglied: Herr Manfred Grätz, Am Forstgarten 5 B, 49661 Cloppenburg
Die Vertreter/in der Schüler/innen sowie die Vertreter/in der Eltern der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen wurden bisher noch nicht benannt, da ihre Gremien erst nach dieser Kreistagssitzung tagen. Sobald entsprechende Vorschläge vorliegen, wird die Berufung nachgeholt.
Sozialausschuss
Für den Sozialausschuss sind 6 weitere beratenden Mitglieder und ihre Vertreter auf Empfehlung der vorschlagsberechtigten Wohlfahrtsverbände und Organisationen zu berufen.
Für diese beratenden Mitglieder des Sozialausschusses liegen folgende Vorschläge vor:
Landes-Caritasverband für Oldenburg e.V.
Mitglied: Herr Dietmar Fangmann, Steinfeld
Vertreter: Herr Klaus Karnbrock, Löningen
Diakonisches Werk Oldenburger Münsterland
Mitglied: Frau Martina Fisser, Vechta
Vertreterin: Frau Marlies Kleefeld, Goldenstedt
Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Cloppenburg e.V.
Mitglied: Herr Johannes Wilhelm, Cappeln
Vertreter: Herr Jan Hoffmann, Nordenham
Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Cloppenburg e.V.
Mitglied: Frau Brigitte Siebum, Elisabethfehn
Vertreterin: Frau Marianne von Garrel, Friesoythe
DER PARITÄTISCHE CLOPPENBURG
Mitglied: Herr Hans – Jürgen Lehmann, Oldenburg
Vertreterin: Frau Britta Hildebrandt, Oldenburg
Verein der Integrationslotsen im Landkreis Cloppenburg
e.V.
Mitglied: Frau Mina Amiry, Resthausen
Vertreterin: Frau Schirien Hosseiny, Molbergen
Verkehrsausschuss
Für den Verkehrsausschuss liegen folgende Vorschläge für die beratenden Mitglieder vor:
Verkehrsunfallkommission:
Mitglied: Herr Ingo Vogt, Polizei Cloppenburg
Vertreter: Herr Jan Stillbauer, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Kreisverkehrswacht:
Mitglied: Herr Klaus Fangmann
Vertreter: Herr Achim Wach, Polizei Cloppenburg
Jugendhilfeausschuss
Da dem Jugendhilfeausschuss insgesamt 15 stimmberechtigte Mitglieder angehören, ergibt sich aus der Satzung für das Jugendamt, dass neben den 9 von den Fraktionen und Gruppen entsandten Mitgliedern folgende 6 weitere stimmberechtigte Mitglieder dem Ausschuss angehören:
· 3 Vertreter der Träger der freien Jugendhilfe (Wohlfahrtsverbände),
· 3 Vertreter der Jugendgruppen und Jugendverbände (Jugendverbände).
Die Vorschlagslisten für die Auswahl wurden den Fraktionen und Gruppen vorab zur Verfügung gestellt. Deshalb erübrigt sich ein Verlesen dieser Listen.
Nach dem Höchstzahlverfahren d´Hondt verteilen sich die Benennungsrecht wie folgt:
CDU – Fraktion 2 Vertreter der Wohlfahrtsverbände und 2 Vertreter der Jugendverbände
SPD – Fraktion 1 Vertreter der Wohlfahrtsverbände und 1 Vertreter der Jugendverbände
Nach meinen Informationen haben sich die beiden vorschlagsberechtigten Fraktionen vor dieser Kreistagssitzung auf die stimmberechtigen Mitglieder verständigt. Ich bitte daher einen Fraktionsvorsitzenden die stimmberechtigten Vertreter zu benennen.“
Kreistagsabgeordneter Kolde, Fraktionsvorsitzender der SPD:
„Die CDU und SPD benennen folgende stimmberechtigten Mitglieder und folgenden Vertreter der Wohlfahrtsverbände für den Jugendhilfeausschuss:
als erstes Mitglied: Regina Bunger
Vertreterin: Simone Elschen
als zweites Mitglied: Petra Oltmann
Vertreterin: Ines Luthmann
als drittes Mitglied: Dr. Imtraud Kannen
Vertreterin: Ingrid Wallschlag-Schönig
Die CDU und SPD benennen folgende stimmberechtigten Mitglieder und folgenden Vertreter der Jugendverbände für den Jugendhilfeausschuss:
als erstes Mitglied: Elfriede Bruns
Vertreter: Marina Wilken
als zweites Mitglied: Dr. Franz Stuke
Vertreter: Luisa Willen
als drittes Mitglied: Mareike Schrandt
Vertreterin: Britta Drees“
Kreistagsvorsitzender Dr. Vaske:
„Nach § 3 der Satzung des Jugendamtes gehören dem Jugendhilfeausschuss folgende 13 Mitglieder mit beratender Stimme an:
1. die Leiterin oder der Leiter des Jugendamtes,
2. die Kreisjugendpflegerin oder der Kreisjugendpfleger,
3. eine Vertreterin oder ein Vertreter der katholischen Kirche,
4. eine Vertreterin oder ein Vertreter der evangelischen Kirche,
5. eine Lehrkraft, die von der unteren Schulbehörde benannt wird,
6. eine Elternvertreterin oder ein Elternvertreter oder eine Erzieherin oder ein Erzieher aus einer Kindertagesstätte,
7. eine kommunale Gleichstellungsbeauftragte oder eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau,
8. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher,
9. eine Vormundschaftsrichterin oder ein Vormundschaftsrichter, eine Familienrichterin oder ein Familienrichter oder eine Jugendrichter oder ein Jugendrichter,
10. eine Vertreterin oder ein Vertreter des Deutschen Kinderschutzbundes, Kreisverband Cloppenburg, e.V.,
11. eine Vertreterin oder ein Vertreter des Kreissportbundes,
12. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Landjugend,
13. eine Jugendschutzbeauftragte oder ein Jugendschutzbeauftragter der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta.
Da unter den 6 stimmberechtigten Mitgliedern, die soeben von den-Fraktionen vorgeschlagen wurden, bereits eine Vertreterin des Kinderschutzbundes und ein Vertreter des Kreissportbundes sind, unterbleibt nach der Satzung für das Jugendamt insoweit die zusätzliche Berufung eines beratenden Mitglieds für diese beiden Organisationen im Ausschuss.
Seitens der Landjugend wurde bisher kein Vorschlag eingereicht.
Die Zahl der beratenden Mitglieder soll die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder nicht überschreiten. Die Hälfte der beratenden Mitglieder sollen Frauen sein. Beratende Mitglieder haben keinen Stellvertreter.
Zwingend vorgeschrieben ist die Berufung von Herrn Uchtmann als Leiter des Jugendamtes und von Frau Pille als Kreisjugendpflegerin.
Auch die Vorschlagsliste für die Auswahl der beratenden Mitglieder wurde den Fraktionen vorab zur Verfügung gestellt. Deshalb erübrigt sich ein Verlesen dieser Liste.
Nach dem Höchstzahlverfahren d`Hondt kann die CDU-Fraktion den jeweiligen Vertreter für die vorschlagsberechtigten Organisationen benennen.
Ich bitte um Vorschläge.“
Kreistagsabgeordneter Götting, Fraktionsvorsitzender der CDU:
„Ich
schlage vor, neben dem Leiter des Jugendamtes und der Kreisjugendpflegerin
folgende weitere beratende Mitglieder zu berufen:
Vertreter
der katholischen Kirche
Herr Robert Luttikhuis
|
Vertreter
der evangelischen Kirche
Herr
Thorben Andres |
Lehrkraft,
die von der unteren Schulbehörde benannt wird
Herr
Kai Kuszak, Förderschulrektor
|
Elternvertreter/in
oder Erzieher/in aus einer Kindertagesstätte
Frau
Marion Riekemann
|
Kommunale
Gleichstellungsbeauftragte oder in der Mädchenarbeit erfahrene Frau
Frau
Dr. Christina Neumann
|
Vertreter
der Interessen ausländischer Kinder und Jugendlicher
Herr
Klaus Karnbrock
|
Vormundschaftsrichter/in,
Familienrichter/in oder Jugendrichter/in
Frau
Isabel Lindner
|
Jugendschutzbeauftragter der Polizeiinspektion
Cloppenburg/Vechta
Herr
Harald Nienaber“
|
Kreistagsvorsitzender Dr. Vaske:
„Nachdem nunmehr für alle Ausschüsse die stimmberechtigten und die beratenden Mitglieder benannt worden sind, hat die Vertretung die sich ergebende Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung durch Beschluss festzustellen. Wer diesen Sitzverteilungen und den Ausschussbesetzungen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.“
Der Kreistag stimmte
einstimmig den Sitzverteilungen und der Ausschussbesetzungen zu.
Abschließend seien nunmehr die Ausschussvorsitzenden zu bestimmen.
h) Verteilung der
Ausschussvorsitze
Kreistagsvorsitzender Dr. Vaske:
Die Ausschussvorsitze werden den Fraktionen und Gruppen ebenfalls nach dem Höchstzahlverfahren d'Hondt zugeteilt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, dass der Kreistagsvorsitzende zu ziehen hat, falls sich die beteiligten Fraktionen oder Gruppen nicht einigen. Die Fraktionen und Gruppen benennen in der Reihenfolge der Höchstzahlen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, und bestimmen die Vorsitzenden aus denjenigen Kreistagsabgeordneten, die den jeweiligen Ausschüssen angehören (Zugreifverfahren). Die Fraktionen und Gruppen, denen der Vorsitz zusteht, haben auch das Recht, den Stellvertreter aus dem Kreis der Ausschussmitglieder zu bestimmen.
In das Verfahren sind folgende 6 Ausschüsse einzubeziehen:
a) Schulausschuss
b) Jugendhilfeausschuss
c) Sozialausschuss
d) Ausschuss für Kultur und Freizeit
e) Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz
f) Verkehrsausschuss
Nach dem Höchstzahlverfahren d´Hondt ergibt sich folgende Verteilung der Zugriffsrechte:
Der CDU-Fraktion steht das Zugriffsrecht auf den 1. und 2. sowie den 4. und 5. Ausschussvorsitz zu. Den 3. und 6. Ausschussvorsitz kann die SPD-Fraktion beanspruchen.
Ich bitte, die Fraktionen entsprechend diesen Vorgaben die Ausschüsse zu benennen, deren Vorsitz sie beanspruchen und zugleich den Vorsitzenden und den Stellvertreter namentlich anzugeben.“
Kreistagsabgeordneter Götting, Fraktionsvorsitzender der CDU:
„Für die CDU-Fraktion beanspruche ich zunächst folgende 2 Ausschussvorsitze und gebe hierzu die Namen der Vorsitzenden und Stellvertreter an:
Ausschuss |
Vorsitzender |
Stellvertreter |
1) Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz |
Gregor Middendorf |
Josef Osterkamp |
2) Schulausschuss |
Jens Immer |
Rasmus Braun“ |
Kreistagsabgeordneter Kolde, Fraktionsvorsitzender der SPD:
„Für die SPD-Fraktion beanspruche ich aus den verbleibenden Ausschussvorsitzen folgenden Vorsitz und gebe hierzu den Namen des Vorsitzenden und des Stellvertreter namentlich an:
Ausschuss |
Vorsitzender |
Stellvertreter |
3) Verkehrsausschuss |
Detlef Kolde |
Tobias Bohmann“ |
Kreistagsabgeordneter Götting, Fraktionsvorsitzender der CDU:
„Für die CDU-Fraktion gebe ich für die verbleibenden Ausschüsse namentlich die folgenden Vorsitzenden und Stellvertreter an:
Ausschuss |
Vorsitzender |
Stellvertreter |
4) Ausschuss für Kultur und Freizeit |
Iris Wichmann |
Jan Block |
5) Sozialausschuss |
Christa Preuth-Stuke |
Dirk Koopmann“ |
Kreistagsabgeordneter Kolde, Fraktionsvorsitzender der SPD:
„Für den sechsten Ausschuss gebe ich den Namen des Vorsitzenden und des Stellvertreter wie folgt an:
Ausschuss |
Vorsitzender |
Stellvertreter |
6) Jugendhilfeausschuss |
Judith Vey-Höwener |
Ruth Fangmann“ |
Kreistagsvorsitzender Dr. Vaske:
„Wer dieser Festlegung der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.“
Der Kreistag stellte
einstimmig die Ausschussvorsitzenden und ihre Stellvertreter fest.
Die Bildung der Ausschüsse war damit abgeschlossen und es folgte nun die Berufung der Vertreterinnen oder Vertreter des Landkreises im Grundstücksverkehrsausschuss.