Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag berief einstimmig die vorgeschlagenen Personen in den Beirat für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Cloppenburg.


Kreistagsvorsitzender Dr Vaske:

„Zur Berücksichtigung der Rechte von Menschen mit Behinderungen gilt in Niedersachsen das Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG). Nach § 12 Abs. 4 NBGG richten die Landkreises zur Unterstützung der Verwirklichung der Zielsetzungen des Gesetzes einen Beirat ein.

Der Beirat vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen gegenüber den Beschlussgremien und der Verwaltung des Landkreises Cloppenburg sowie gegenüber allen Institutionen, die mit behindertenrelevanten Angelegenheiten befasst sind.

Die Amtszeit des Beirates entspricht der Wahlperiode des Kreistages. Mit der Neuwahl des Kreistages am 11.09.2016 steht somit auch die personelle Neubesetzung des Behindertenbeirates an.

Gem. § 3 Nr. 2 der Satzung wird dieser Beirat auf der Grundlage von Vorschlägen der Selbsthilfeorganisationen, Verbänden und Trägern der freien Wohlfahrtspflege vom Kreistag gebildet. Diese Institutionen wurden diesbezüglich angesprochen. Darüber hinaus wurden im Juni 2021 die Selbsthilfeorganisationen, Verbände und Träger der Wohlfahrtspflege aufgefordert, bis zum 15.07.2021 Personen vorzuschlagen, die im Beirat mitwirken wollen.

Gem. § 3 Nr. 1 der Satzung besteht der Behindertenbeirat aus bis zu 10 ordentlichen Mitgliedern. Diese müssen ihren Wohnsitz im Landkreis haben und sollen vorrangig dem Personenkreis der Menschen mit Behinderungen angehören. Insbesondere sollen die folgenden Behinderungsarten jeweils durch ein Mitglied vertreten sein:

·         Menschen mit geistiger Behinderung

·         Menschen mit körperlicher Behinderung

·         Menschen mit seelischer Behinderung

·         Sehbehinderte Menschen/Blinde

·         Hörgeschädigte Menschen

·         Menschen mit einer chronischen Erkrankung

·         Eltern von Kindern mit Behinderung.

Darüber hinaus können aber auch gesetzliche Vertreter, mit der Behindertenarbeit besonders vertraute Personen oder Interessenvertreter von Verbänden, die sich für die Belange behinderter Menschen einsetzen, für den Beirat aufgestellt werden.

Weiterhin gehören dem Behindertenbeirat die/der Behindertenbeauftragte/r für den Landkreis Cloppenburg sowie bei Themen der Eingliederungshilfe die Leitung des Sozialamtes oder ein/e von ihr beauftragte/r Mitarbeiter/in jeweils mit beratender Stimme an.

Folgende ordentliche Mitglieder stehen für den Behindertenbeirat zur Wahl:

Nr.

Bewerber/in

Gruppe der Behinderten

1

Frau Diana Hömmen, Löningen

Menschen mit körperlicher Behinderung/ Menschen mit einer chronischen Erkrankung

2

Frau Renate Wingbermühle-Rißmann, Cloppenburg

Mutter eines Kindes mit Behinderung/

1.Vorsitzende Elternbeirat Caritas Werkstatt Clp

3

Herr Jan Gustav Ahlers, Bösel

Vertreter eines Menschen mit Behinderung/

Mitglied im Behinderten-Sportverband Niedersachsen e.V.

4

Frau Martina Kowalski, Lastrup

Sehbehinderte Menschen

5

Herr Bodo Kaffrell, Bühren

Menschen mit einer chronischen Erkrankung

6

Herr Franz Koddenberg, Nikolausdorf

Menschen mit körperlicher Behinderung/

Vertreter: Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V.

7

Herr Christian Rindt, Cloppenburg

Menschen mit körperlicher Behinderung

8

Herr Reinhold Krull, Löningen

Menschen mit einer chronischen Erkrankung/ Menschen mit körperlicher Behinderung

9

Frau Nicole Kaiser, Cloppenburg

Vorsitzende der LAG-Werkstatträte

10

Frau Christine Hammann, Cloppenburg

Menschen mit körperlicher Behinderung

Einige Interessengruppen können von mehreren Bewerbern vertreten werden.

So unter anderem die Gruppe um Menschen mit körperlicher Behinderung, die Gruppe um Menschen mit chronischer Erkrankungen und die Gruppe um die gesetzlichen Vertreter.

Die Höchstzahl der Mitglieder des Beirates ist gem. § 3 Nr. 1 auf zehn festgelegt, diese 10 Bewerbungen liegen vor.

Wer diesen Vorschlägen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.“