Sitzung: 02.11.2021 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Kreistag berief
einstimmig die vorgeschlagenen Personen in den Beirat für Menschen mit
Behinderungen im Landkreis Cloppenburg.
Kreistagsvorsitzender Dr Vaske:
„Zur Berücksichtigung der Rechte von Menschen mit Behinderungen gilt in Niedersachsen das Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG). Nach § 12 Abs. 4 NBGG richten die Landkreises zur Unterstützung der Verwirklichung der Zielsetzungen des Gesetzes einen Beirat ein.
Der Beirat vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen gegenüber den Beschlussgremien und der Verwaltung des Landkreises Cloppenburg sowie gegenüber allen Institutionen, die mit behindertenrelevanten Angelegenheiten befasst sind.
Die Amtszeit des
Beirates entspricht der Wahlperiode des Kreistages. Mit der Neuwahl des
Kreistages am 11.09.2016 steht somit auch die personelle Neubesetzung des
Behindertenbeirates an.
Gem. § 3 Nr. 2 der
Satzung wird dieser Beirat auf der Grundlage von Vorschlägen der
Selbsthilfeorganisationen, Verbänden und Trägern der freien Wohlfahrtspflege
vom Kreistag gebildet. Diese Institutionen wurden diesbezüglich angesprochen.
Darüber hinaus wurden im Juni 2021 die Selbsthilfeorganisationen, Verbände und
Träger der Wohlfahrtspflege aufgefordert, bis zum 15.07.2021 Personen
vorzuschlagen, die im Beirat mitwirken wollen.
Gem. § 3 Nr. 1 der
Satzung besteht der Behindertenbeirat aus bis zu 10 ordentlichen Mitgliedern.
Diese müssen ihren Wohnsitz im Landkreis haben und sollen vorrangig dem
Personenkreis der Menschen mit Behinderungen angehören. Insbesondere sollen die
folgenden Behinderungsarten jeweils durch ein Mitglied vertreten sein:
·
Menschen
mit geistiger Behinderung
·
Menschen
mit körperlicher Behinderung
·
Menschen
mit seelischer Behinderung
·
Sehbehinderte
Menschen/Blinde
·
Hörgeschädigte
Menschen
·
Menschen
mit einer chronischen Erkrankung
·
Eltern
von Kindern mit Behinderung.
Darüber hinaus
können aber auch gesetzliche Vertreter, mit der Behindertenarbeit besonders vertraute
Personen oder Interessenvertreter von Verbänden, die sich für die Belange
behinderter Menschen einsetzen, für den Beirat aufgestellt werden.
Weiterhin gehören dem Behindertenbeirat die/der Behindertenbeauftragte/r für den Landkreis Cloppenburg sowie bei Themen der Eingliederungshilfe die Leitung des Sozialamtes oder ein/e von ihr beauftragte/r Mitarbeiter/in jeweils mit beratender Stimme an.
Folgende ordentliche Mitglieder stehen für den Behindertenbeirat zur Wahl:
Nr. |
Bewerber/in |
Gruppe der Behinderten |
1 |
Frau Diana Hömmen,
Löningen |
Menschen mit
körperlicher Behinderung/ Menschen mit einer chronischen Erkrankung |
2 |
Frau Renate
Wingbermühle-Rißmann, Cloppenburg |
Mutter eines
Kindes mit Behinderung/ 1.Vorsitzende
Elternbeirat Caritas Werkstatt Clp |
3 |
Herr Jan Gustav
Ahlers, Bösel |
Vertreter eines
Menschen mit Behinderung/ Mitglied im
Behinderten-Sportverband Niedersachsen e.V. |
4 |
Frau Martina
Kowalski, Lastrup |
Sehbehinderte
Menschen |
5 |
Herr Bodo
Kaffrell, Bühren |
Menschen mit einer
chronischen Erkrankung |
6 |
Herr Franz
Koddenberg, Nikolausdorf |
Menschen mit
körperlicher Behinderung/ Vertreter:
Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. |
7 |
Herr Christian Rindt, Cloppenburg |
Menschen mit
körperlicher Behinderung |
8 |
Herr Reinhold Krull, Löningen |
Menschen mit einer
chronischen Erkrankung/ Menschen mit körperlicher Behinderung |
9 |
Frau Nicole Kaiser, Cloppenburg |
Vorsitzende der
LAG-Werkstatträte |
10 |
Frau Christine Hammann, Cloppenburg |
Menschen mit körperlicher
Behinderung |
Einige Interessengruppen können von mehreren Bewerbern vertreten werden.
So unter anderem die Gruppe um Menschen mit körperlicher Behinderung, die Gruppe um Menschen mit chronischer Erkrankungen und die Gruppe um die gesetzlichen Vertreter.
Die Höchstzahl der Mitglieder des Beirates ist gem. § 3 Nr. 1 auf zehn festgelegt, diese 10 Bewerbungen liegen vor.
Wer diesen Vorschlägen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.“