Beschluss: einstimmig beschlossen

 

 


Kreistagsvorsitzender Dr. Vaske:

 

„Nach § 61 Nds. Kommunalverfassungsgesetz beschließt der Kreistag über die Vertretung des Kreistagsvorsitzenden.

 

Es ist zunächst zu entscheiden, wie viele Vertreter bestellt werden sollen, ob bei der Bestellung mehrerer Vertreter eine Vertretungsreihenfolge festgelegt werden soll und ob die Berufung durch Abstimmung oder Wahl erfolgen soll.“

 

Auf Vorschlag der CDU-Fraktion beschloss der Kreistag einstimmig, dass ein Vertreter des Kreistagsvorsitzenden berufen werden soll.

 

Kreistagsabgeordneter Götting schlug im Namen der CDU-Fraktion Kreistagsabgeordnete Johanna Hollah als stellvertretende Kreistagsvorsitzende vor.

 

Der Kreistag berief einstimmig bei einer Stimmenthaltung Kreistagsabgeordnete Johanna Hollah zur stellvertretenden Kreistagsvorsitzenden.

 

Kreistagsabgeordnete Hollah nahm die Berufung an.