Sitzung: 02.11.2021 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Kreistagsvorsitzender Dr. Vaske:
„Nach § 61 Nds. Kommunalverfassungsgesetz beschließt der Kreistag über die Vertretung des Kreistagsvorsitzenden.
Es ist zunächst zu entscheiden, wie viele Vertreter bestellt werden sollen, ob bei der Bestellung mehrerer Vertreter eine Vertretungsreihenfolge festgelegt werden soll und ob die Berufung durch Abstimmung oder Wahl erfolgen soll.“
Auf Vorschlag der
CDU-Fraktion beschloss der Kreistag einstimmig, dass ein Vertreter des
Kreistagsvorsitzenden berufen werden soll.
Kreistagsabgeordneter Götting schlug im Namen der CDU-Fraktion Kreistagsabgeordnete Johanna Hollah als stellvertretende Kreistagsvorsitzende vor.
Der Kreistag berief
einstimmig bei einer Stimmenthaltung Kreistagsabgeordnete Johanna Hollah zur
stellvertretenden Kreistagsvorsitzenden.
Kreistagsabgeordnete Hollah nahm die Berufung an.