Beschluss: einstimmig beschlossen

Landrat Wimberg:

 

„Nach den Vorschriften des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (§ 61) übernimmt das älteste, hierzu bereite Kreistagsmitglied die Leitung der Sitzung für die Wahl der oder des Kreistagsvorsitzenden. Nach der mir vorliegenden Liste ist dies

 

Herr Hans Meyer (geb. 12.12.1952)“

 

Gegen diese Feststellung wurde kein Widerspruch erhoben.

 

Kreistagsabgeordneter Hans Meyer erklärte sich bereit, die Leitung der Sitzung nunmehr zu übernehmen und führte weiter aus:

 

„Wie beim vorherigen Tagesordnungspunkt bereits angekündigt möchte ich zunächst die Verpflichtung von Herrn Landrat Wimberg vornehmen. Sie, Herr Landrat Wimberg, haben ja bereits bei Ihrer erstmaligen Wahl zum Landrat einen Diensteid geleistet, der Sie auch nach Ihrer Wiederwahl weiterhin bindet. Daher kann ich mich in der heutigen Sitzung darauf beschränken, darauf hinzuweisen, dass Sie sich mit dem seinerzeit geleisteten Eid verpflichtet haben, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Niedersächsische Verfassung und die in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und Ihre Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich bitte Sie öffentlich zu bestätigen, dass Sie sich weiter an Ihren Eid gebunden fühlen.“

 

 

Landrat Wimberg:

 

„Herr Altersvorsitzender, ich erkläre hiermit vor dem Kreistag, den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Cloppenburg und somit öffentlich, dass ich mich weiter an meinen geleisteten Diensteid gebunden fühle und ihn gewissenhaft erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe.“