Kreistagsvorsitzender: Dr. Vaske:

 

„Sie werden in der Einladung sicherlich den Klammerzusatz zu diesem Punkt bemerkt haben. Hierzu möchte ich zunächst einige Erläuterungen geben, die vor allem für die neuen Kreistagsmitglieder von Interesse sein dürften, bevor ich dann das Wort an Landrat Wimberg weitergebe, der auch noch etwas erläutern möchte.

 

Nach der Geschäftsordnung kann jedes Kreistagsmitglied Anfragen zu kreisbezogenen Angelegenheiten stellen, die vom Landrat grundsätzlich schriftlich beantwortet werden. Alle Kreistagsmitglieder erhalten die Anfragen und Antworten zur Kenntnis.

 

Unter diesem Tagesordnungspunkt werden Anfragen der Kreistagsabgeordneten behandelt, die nach § 15 der beschlossenen Geschäftsordnung drei Tage vor der Sitzung schriftlich beim Landrat eingegangen sind und die in der Kreistagssitzung beantwortet werden sollen. Eine Zusatzfrage ist zulässig. Eine Aussprache über die Antwort oder die Zusatzfrage findet nicht statt. Der wesentliche Inhalt der Anfragen und der Antworten wird in das Protokoll aufgenommen. Wenn einen Anfrage in der Sitzung nicht beantwortet werden kann, erfolgt innerhalb von vier Wochen eine schriftliche Antwort über die auch alle übrigen Kreistagsabgeordneten unterrichtet werden.

 

Damit habe ich Sie jetzt über den „formalen“ Ablauf bei diesem Tagesordnungspunkt informiert. Da die Geschäftsordnung aber erst in dieser Sitzung beschlossen wurde, hatten Sie ja noch keine Möglichkeit, Anfragen unter Einhaltung der Fristbestimmungen zu stellen.

 

Daher können Sie ihre Anfragen heute an dieser Stelle auch ausnahmsweise direkt stellen.

 

Bevor Sie das jetzt ggf. tun, hat mich Landrat Wimberg, wie eingangs schon erwähnt, gebeten, ihm noch einmal das Wort zu erteilen.“

 

Landrat Wimberg:

 

„Neben diesen „förmlichen“ Anfragen nach der Geschäftsordnung, die der Kreistagsvorsitzende eben erläutert hat und die unter diesem Tageordnungspunkt üblicherweise behandelt werden, können Sie sich mit ihren quasi „nichtförmlichen“ Fragen auch an mich und an die Mitglieder meines Verwaltungsvorstandes wenden, also an meinen allgemeinen Vertreter Herrn Ersten Kreisrat Ludger Frische, an unseren Baudezernenten Ansgar Meyer und an die noch zu berufende Leitung des Dezernates II in der Nachfolge von Neidhardt Varnhorn, der zum Bürgermeister der Stadt Cloppenburg gewählt wurde. Es hat sich in der Vergangenheit bewährt, dass sich die Kreistagsabgeordneten mit ihren Fragen an diese Führungsspitze des Hauses wenden und nicht an die einzelne Mitarbeiterin bzw. den einzelnen Mitarbeiter des Hauses. Durch diese Verfahrensweise ist sichergestellt, dass Sie eine qualifizierte Antwort der Kreisverwaltung erhalten, die ggf. auch mit den verschiedenen betroffenen Fachbereichen abgestimmt ist und die Sie dann auch zum Gegenstand ihrer politischen Arbeit machen können.“

 

Anfragen lagen nicht vor.