Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss für Kultur und Freizeit beschloss einstimmig, dem Kreistag die folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

a) Dem Sägereimuseum Gehlenberg als Potentialprojekt wird ein auf drei Jahre begrenzter Zuschuss als institutionelle Förderung in Höhe von pauschal 2.000 EUR pro Monat, insgesamt also 24.000 EUR pro Jahr gewährt.

 

Ziel der Förderung ist es, innerhalb des Förderzeitraums den Status eines nach dem Grundsatzbeschluss zur institutionellen Förderung musealer Einrichtungen mit Alleinstellungsmerkmal und regionaler und/ oder überregionaler Ausstrahlungswirkung sowie hohem Potential einer überregionalen Wahrnehmung zu erreichen und die Förderung somit in die dauerhafte institutionelle Förderung musealer Einrichtungen zu überführen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 25.09.2018 für die institutionelle Förderung musealer Einrichtungen in der Art anzupassen, dass zukünftig die weitere Förderung von Potentialprojekte nach einem abgestimmten Verfahren erfolgt.

 

b) Die Förderung des Landkreises wird unter der Voraussetzung gewährt, dass die Stadt Friesoythe den Verein in Höhe von mindestens 50 % der Förderhöhe des Landkreises unterstützt. Die Unterstützung kann auch in Form der Gewährung von Sachleistungen erfolgen.

 

c) Der Heimatverein Gehlenberg-Neuvrees-Neulorup e.V. und die Dorfgemeinschaft Gehlenberg e.V. hat dem Landkreis einen jährlichen Bericht über die Aktivitäten für das Sägerei-Museum im Kulturzentrum Gehlenberg abzugeben.

 

d) Die Kreisverwaltung organisiert eine qualifizierte Fachberatung für die Museen, insbesondere zur Unterstützung der kleineren Museen.

 


Frau Kreisverwaltungsoberrätin Nienaber trug den Sachverhalt der Vorlage V-KUL/21/200 vor.

 

Sie fügte hinzu, dass der Antrag des Heimatvereins Gehlenberg-Neuvrees-Neulorup e.V. und der Dorfgemeinschaft Gehlenberg e.V. in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Freizeit am 17.06.2021 beraten worden sei. Hierbei beschloss der Ausschuss für Kultur und Freizeit einstimmig, den Antrag des Heimatvereins Gehlenberg-Neuvrees-Neulorup e.V. und der Dorfgemeinschaft Gehlenberg e.V. bis zur nächsten Fachausschusssitzung zu vertragen und zunächst zur Beratung in die Fraktionen zurückzugeben.

 

Frau Kreistagsabgeordnete Thomée bedauerte, dass die heutige Sitzung des Ausschusses für Kultur und Freizeit nicht im Mühlenzentrum Gehlenberg stattfinde.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Hackstedt führte aus, dass die CDU-Fraktion beantrage, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

„Dem Sägereimuseum Gehlenberg als Potentialprojekt wird ein auf drei Jahre begrenzter Zuschuss in Höhe von 100% der institutionellen Kulturförderung für Museen mit Alleinstellungsmerkmal und überregionaler Strahlkraft – aktuell 24.000€ pro Jahr – gewährt.

 

Ziel der Förderung ist es, innerhalb des Förderzeitraums den Status eines nach der Richtlinie zur Förderung von Museen mit Alleinstellungsmerkmal und überregionaler Strahlkraft zu erreichen und die Förderung somit in die dauerhafte institutionelle Kulturförderung zu überführen.

 

Darüber hinaus beantragen wir, die Kulturförderrichtlinie für die Museen mit Alleinstellungsmerkmal und überregionaler Strahlkraft in der Art anzupassen, dass zukünftig die weitere Förderung von Potentialprojekte nach einem abgestimmten Verfahren erfolgt.“

 

Herr Kreistagsabgeordneter Hackstedt begründete, dass in dem Antrag und bei einem Besuch der CDU-Kreistagsfraktion die Initiatoren des Sägereimuseums in Gehlenberg sehr überzeugend das Potential dieser Kultureinrichtung darlegen konnten. Insbesondere der Schwerpunkt der Holzbearbeitung vom Baumstamm bis zum fertigen Werkstück mit den dazugehörenden Maschinen, Geräten und Werkzeugen werde von der CDU-Fraktion als Alleinstellungsmerkmal anerkannt.

 

Noch nicht in Gänze erfüllt, sehe die CDU-Kreistagsfraktion – auch im Vergleich zu den anderen bisher geförderten Museen - das Merkmal der überregionalen Strahlkraft. Auch das museumspädagogische Konzept und die Präsentation der Ausstellungsstücke seien vor einer dauerhaften Aufnahme in die Förderung noch zu verbessern.

 

Gleichwohl sehe die CDU-Fraktion hier Potentiale, sich auch von anderen Dorf- und Heimatmuseen abzugrenzen und in einem absehbaren Zeitraum zu einem Museum mit Alleinstellungsmerkmal und überregionaler Strahlkraft zu werden.

 

Um sich auf diesen Weg zu begeben, wolle die CDU-Fraktion dem Sägereimuseum Gehlenberg die oben erläuterte Förderung als Potentialprojekt gewähren.

 

Für die Überarbeitung der Kulturförderrichtlinie – die sinngemäß auch auf die Förderung des Potentialprojektes „Sägereimuseum Gehlenberg“ angewandt werden sollte – bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung einen Entwurf nach folgenden Maßgaben zu erarbeiten und den Gremien zur Beschlussfassung wiedervorzulegen:

 

Welche Voraussetzungen sollten für die Förderung von Potentialprojekten gegeben sein?

·         Im Kulturausschuss des Kreistages mehrheitlich festgestelltes Potential zur Entwicklung und Präsentation von vorhandenen musealen Objekten mit Alleinstellungsmerkmal und überregionaler Strahlkraft

·         Antrag mit Darlegung eines museumspädagogische Konzeptes und eines entsprechenden Präsentationskonzeptes

·         Antrag mit Darlegung eines langfristigen, organisatorischen und wirtschaftlichen Betriebskonzeptes

·         Antrag mit weiteren Angaben zu projektspezifischen Anforderungen und Herausforderungen (z. B. Arbeitsschutz, Marketing, Barrierefreiheit o. ä.), die vom Kulturausschuss auf Vorschlag des Antragsstellers und der Verwaltung festgelegt werden.  

                                          

Welche Aspekte sollten bei der Umsetzung einer entsprechenden Richtlinie berücksichtigt werden?

·         Projektförderung wird mit dem Ziel gewährt, die Potentialprojekte nach dem Projektzeitraum in die institutionelle Kulturförderung zu überführen.

·         Die Förderung umfasst sowohl Geldmittel als auch Beratungsleistungen, die von Kulturamt und Heimatbund o. ä. Institutionen erbracht werden können.

·         Die Förderung ist in der Regel auf drei Jahre begrenzt und beträgt max. 100% der institutionellen Kulturförderung für Museen mit Alleinstellungsmerkmal und überregionaler Strahlkraft. Eine einmalige Verlängerung des Projektzeitraumes um weitere drei Jahre ist möglich.

·         Es ist jährlich ein Entwicklungsbericht abzugeben und im Kulturausschuss zu beraten, um ggf. weitere Hinweise zu geben, die eine Erreichung des Projektziels wahrscheinlich machen.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Hackstedt erklärte abschließend, dass die CDU-Fraktion hoffe, dass das Sägereimuseum nach Ablauf der dreijährigen Förderung in die allgemeine Förderung der entsprechenden Richtlinie falle und somit dauerhaft gefördert werden könne.

 

Frau Kreistagsabgeordnete Thomée befürwortete die Beschlussempfehlung der CDU-Fraktion. Sie hoffte, dass der Heimatverein Gehlenberg-Neuvrees-Neulorup e.V. und die Dorfgemeinschaft Gehlenberg e.V. mit dem Ergebnis zufrieden seien.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Bohnstengel sah es positiv, dass durch die Besichtigung der CDU-Fraktion die jahrelange ehrenamtliche Arbeit im Mühlenzentrum Gehlenberg nun anerkannt werde. Er gehe davon aus, dass der neue Kreistag in drei Jahren eine dauerhafte Förderung des Sägereimuseums Gehlenberg beschließen werde.

Herr Kreistagsabgeordneter Bohnstengel befürwortete den Antrag der CDU-Fraktion, die Kulturförderrichtlinie zu überarbeiten.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Hackstedt stellte klar, dass es keine Richtlinie zur institutionellen Förderung musealer Einrichtungen durch den Landkreis Cloppenburg gebe. Die institutionelle Förderung musealer Einrichtungen durch den Landkreis Cloppenburg sei vielmehr durch den Kreistag am 25.09.2018 beschlossen worden. Laut dem Grundsatzbeschluss vom 25.09.2018 können „kleinere“ museale Einrichtungen und musikalische Einrichtungen und Initiativen derzeit mit Kreismitteln gefördert werden, wenn sie sowohl hinsichtlich ihres Angebotes als auch hinsichtlich der konzeptionellen Ausrichtung über ein Alleinstellungsmerkmal und damit über eine regionale oder überregionale Ausstrahlungswirkung und dadurch auch über ein hohes Potential einer überregionalen Wahrnehmung verfügen.

 

Somit müsse der Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 25.08.2018 entsprechend angepasst werden, nicht wie von der CDU-Fraktion beantragt die Kulturförderrichtlinie.

 

Dementsprechend wurde der folgende geänderte Beschluss gefasst.