Sitzung: 30.09.2021 Ausschuss für Kultur und Freizeit
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: V-KUL/21/200
Der Ausschuss für Kultur und Freizeit
beschloss einstimmig, dem Kreistag die folgende Beschlussfassung zu empfehlen:
a) Dem
Sägereimuseum Gehlenberg als Potentialprojekt wird ein auf drei Jahre begrenzter
Zuschuss als institutionelle Förderung in Höhe von pauschal 2.000 EUR pro Monat, insgesamt also
24.000 EUR pro Jahr gewährt.
Ziel der Förderung
ist es, innerhalb des Förderzeitraums den Status eines nach dem
Grundsatzbeschluss zur institutionellen Förderung musealer Einrichtungen mit
Alleinstellungsmerkmal und regionaler und/ oder überregionaler
Ausstrahlungswirkung sowie hohem Potential einer überregionalen
Wahrnehmung zu erreichen und die Förderung somit in die dauerhafte
institutionelle Förderung musealer Einrichtungen zu überführen.
Die Verwaltung
wird beauftragt, den Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 25.09.2018 für die
institutionelle Förderung musealer Einrichtungen in der Art anzupassen, dass
zukünftig die weitere Förderung von Potentialprojekte nach einem abgestimmten
Verfahren erfolgt.
b) Die
Förderung des Landkreises wird unter der Voraussetzung gewährt, dass die Stadt
Friesoythe den Verein in Höhe von mindestens 50 % der Förderhöhe des
Landkreises unterstützt. Die Unterstützung kann auch in Form der Gewährung von
Sachleistungen erfolgen.
c) Der
Heimatverein Gehlenberg-Neuvrees-Neulorup e.V. und die Dorfgemeinschaft
Gehlenberg e.V. hat dem Landkreis einen jährlichen Bericht über die Aktivitäten
für das Sägerei-Museum im Kulturzentrum Gehlenberg abzugeben.
d) Die
Kreisverwaltung organisiert eine qualifizierte Fachberatung für die Museen,
insbesondere zur Unterstützung der kleineren Museen.
Frau
Kreisverwaltungsoberrätin Nienaber trug den Sachverhalt der Vorlage
V-KUL/21/200 vor.
Sie fügte hinzu,
dass der Antrag des Heimatvereins Gehlenberg-Neuvrees-Neulorup e.V. und der
Dorfgemeinschaft Gehlenberg e.V. in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und
Freizeit am 17.06.2021 beraten worden sei. Hierbei beschloss der Ausschuss für
Kultur und Freizeit einstimmig, den Antrag des Heimatvereins
Gehlenberg-Neuvrees-Neulorup e.V. und der Dorfgemeinschaft Gehlenberg e.V. bis
zur nächsten Fachausschusssitzung zu vertragen und zunächst zur Beratung in die
Fraktionen zurückzugeben.
Frau Kreistagsabgeordnete Thomée bedauerte, dass die heutige Sitzung des
Ausschusses für Kultur und Freizeit nicht im Mühlenzentrum Gehlenberg
stattfinde.
Herr Kreistagsabgeordneter Hackstedt führte aus, dass die CDU-Fraktion
beantrage, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:
„Dem Sägereimuseum
Gehlenberg als Potentialprojekt wird ein auf drei Jahre begrenzter Zuschuss in
Höhe von 100% der institutionellen Kulturförderung für Museen mit Alleinstellungsmerkmal
und überregionaler Strahlkraft – aktuell 24.000€ pro Jahr – gewährt.
Ziel der Förderung
ist es, innerhalb des Förderzeitraums den Status eines nach der Richtlinie zur
Förderung von Museen mit Alleinstellungsmerkmal und überregionaler Strahlkraft
zu erreichen und die Förderung somit in die dauerhafte institutionelle
Kulturförderung zu überführen.
Darüber hinaus
beantragen wir, die Kulturförderrichtlinie für die Museen mit Alleinstellungsmerkmal
und überregionaler Strahlkraft in der Art anzupassen, dass zukünftig die
weitere Förderung von Potentialprojekte nach einem abgestimmten Verfahren
erfolgt.“
Herr Kreistagsabgeordneter Hackstedt begründete, dass in dem Antrag und
bei einem Besuch der CDU-Kreistagsfraktion die Initiatoren des Sägereimuseums
in Gehlenberg sehr überzeugend das Potential dieser Kultureinrichtung darlegen
konnten. Insbesondere der Schwerpunkt der Holzbearbeitung vom Baumstamm bis zum
fertigen Werkstück mit den dazugehörenden Maschinen, Geräten und Werkzeugen
werde von der CDU-Fraktion als Alleinstellungsmerkmal anerkannt.
Noch nicht in Gänze erfüllt, sehe die CDU-Kreistagsfraktion – auch im
Vergleich zu den anderen bisher geförderten Museen - das Merkmal der
überregionalen Strahlkraft. Auch das museumspädagogische Konzept und die
Präsentation der Ausstellungsstücke seien vor einer dauerhaften Aufnahme in die
Förderung noch zu verbessern.
Gleichwohl sehe die CDU-Fraktion hier Potentiale, sich auch von anderen
Dorf- und Heimatmuseen abzugrenzen und in einem absehbaren Zeitraum zu einem
Museum mit Alleinstellungsmerkmal und überregionaler Strahlkraft zu werden.
Um sich auf diesen Weg zu begeben, wolle die CDU-Fraktion dem
Sägereimuseum Gehlenberg die oben erläuterte Förderung als Potentialprojekt
gewähren.
Für die Überarbeitung der Kulturförderrichtlinie – die sinngemäß auch
auf die Förderung des Potentialprojektes „Sägereimuseum Gehlenberg“ angewandt
werden sollte – bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung einen Entwurf nach
folgenden Maßgaben zu erarbeiten und den Gremien zur Beschlussfassung
wiedervorzulegen:
Welche
Voraussetzungen sollten für die Förderung von Potentialprojekten gegeben sein?
·
Im Kulturausschuss des Kreistages mehrheitlich festgestelltes Potential
zur Entwicklung und Präsentation von vorhandenen musealen Objekten mit
Alleinstellungsmerkmal und überregionaler Strahlkraft
·
Antrag mit Darlegung eines museumspädagogische Konzeptes und eines entsprechenden
Präsentationskonzeptes
·
Antrag mit Darlegung eines langfristigen, organisatorischen und
wirtschaftlichen Betriebskonzeptes
·
Antrag mit weiteren Angaben zu projektspezifischen Anforderungen und
Herausforderungen (z. B. Arbeitsschutz, Marketing, Barrierefreiheit o. ä.), die
vom Kulturausschuss auf Vorschlag des Antragsstellers und der Verwaltung
festgelegt werden.
Welche
Aspekte sollten bei der Umsetzung einer entsprechenden Richtlinie berücksichtigt
werden?
·
Projektförderung wird mit dem Ziel gewährt, die Potentialprojekte nach
dem Projektzeitraum in die institutionelle Kulturförderung zu überführen.
·
Die Förderung umfasst sowohl Geldmittel als auch Beratungsleistungen,
die von Kulturamt und Heimatbund o. ä. Institutionen erbracht werden können.
·
Die Förderung ist in der Regel auf drei Jahre begrenzt und beträgt max.
100% der institutionellen Kulturförderung für Museen mit Alleinstellungsmerkmal
und überregionaler Strahlkraft. Eine einmalige Verlängerung des
Projektzeitraumes um weitere drei Jahre ist möglich.
·
Es ist jährlich ein Entwicklungsbericht abzugeben und im Kulturausschuss
zu beraten, um ggf. weitere Hinweise zu geben, die eine Erreichung des
Projektziels wahrscheinlich machen.
Herr Kreistagsabgeordneter Hackstedt erklärte abschließend, dass die
CDU-Fraktion hoffe, dass das Sägereimuseum nach Ablauf der dreijährigen
Förderung in die allgemeine Förderung der entsprechenden Richtlinie falle und
somit dauerhaft gefördert werden könne.
Frau Kreistagsabgeordnete Thomée befürwortete die Beschlussempfehlung der
CDU-Fraktion. Sie hoffte, dass der Heimatverein Gehlenberg-Neuvrees-Neulorup
e.V. und die Dorfgemeinschaft Gehlenberg e.V. mit dem Ergebnis zufrieden seien.
Herr Kreistagsabgeordneter Bohnstengel sah es positiv, dass durch die Besichtigung
der CDU-Fraktion die jahrelange ehrenamtliche Arbeit im Mühlenzentrum
Gehlenberg nun anerkannt werde. Er gehe davon aus, dass der neue Kreistag in
drei Jahren eine dauerhafte Förderung des Sägereimuseums Gehlenberg beschließen
werde.
Herr Kreistagsabgeordneter Bohnstengel befürwortete den Antrag der
CDU-Fraktion, die Kulturförderrichtlinie zu überarbeiten.
Herr Kreistagsabgeordneter Hackstedt stellte klar, dass es keine Richtlinie
zur institutionellen Förderung musealer Einrichtungen durch den Landkreis
Cloppenburg gebe. Die institutionelle Förderung musealer Einrichtungen durch
den Landkreis Cloppenburg sei vielmehr durch den Kreistag am 25.09.2018
beschlossen worden. Laut dem Grundsatzbeschluss vom 25.09.2018 können
„kleinere“ museale Einrichtungen und musikalische Einrichtungen und Initiativen
derzeit mit Kreismitteln gefördert werden, wenn sie sowohl hinsichtlich ihres
Angebotes als auch hinsichtlich der konzeptionellen Ausrichtung über ein
Alleinstellungsmerkmal und damit über eine regionale oder überregionale
Ausstrahlungswirkung und dadurch auch über ein hohes Potential einer
überregionalen Wahrnehmung verfügen.
Somit müsse der Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 25.08.2018
entsprechend angepasst werden, nicht wie von der CDU-Fraktion beantragt die
Kulturförderrichtlinie.
Dementsprechend wurde der folgende geänderte Beschluss gefasst.