Kreisrat Meyer stellt die Kernaussagen der Beantwortung kurz dar und verweist auf die schriftliche Beantwortung, die im Rahmen der Niederschrift erfolge.

 

Rechtlich sind Förderunternehmen von Öl und Gas seit 2016 verpflichtet, sogenannte Einwirkungsbereiche auszuweisen, in denen sich die Erde um mehr als 10 Zentimeter abgesenkt hat. In solch einem Gebiet gilt eine Beweislastumkehr. Treten etwa Risse an Häusern auf, muss dann das Förderunternehmen nachweisen, dass dies nicht durch die Bodenabsenkungen verursacht wird. Ansonsten müssen betroffene Privatpersonen belegen, dass ein Schadensfall von der Erdgasförderung verursacht wurde, um Schadensersatz zu erhalten. Im Landkreis Cloppenburg gibt es mehrere Erdgasförderstellen. Auch ist es mehrfach zu leichten Erdbeben gekommen.

 

1. Gibt es Messungen im Landkreis Cloppenburg, die im Zusammenhang mit Öl-   und Gasförderung Bodenbewegungen dokumentieren?

2.  Gibt es im Landkreis Cloppenburg definierte Bodensenkungsgebiete im Zusammenhang mit Öl- und Gasförderung? Wenn ja: Wo? Wenn nein: Warum nicht?

 

 

Vorbemerkung

Die Förderung von Erdöl und Erdgas unterliegt den Vorschriften des Bundesberg-gesetzes (BBergG). Zuständig für die Genehmigung und die Beaufsichtigung bergbaulicher Vorhaben ist in Niedersachsen das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Die in der o. g. Anfrage übermittelten Fragestellungen wurden daher zuständigkeitshalber nach dort mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. In Abstimmung mit der Pressestelle des LBEG wurde die nachfolgende Antwort verfasst:

 

Bei einem bergbaulichen Einwirkungsbereich handelt es sich um ein Gebiet an der Tagesoberfläche, in dem es durch bergbauliche Maßnahmen theoretisch zu Bergschäden kommen kann. Ein typisches Beispiel sind mögliche Senkungen.

Die Einwirkungsbereichs-Bergverordnung unterscheidet im Zusammenhang mit Bergschäden drei unterschiedliche Einwirkungsbereiche:

1.  Einen Einwirkungsbereich, in dem bergbaubedingte Senkungen oder Hebungen der Tagesoberfläche von zehn Zentimetern oder mehr auftreten.

2.  Einen erweiterten Einwirkungsbereich, der bis zum Nullrand der Senkungen oder Hebungen reicht. Dieser Bereich gilt nur für Anlagen und Einrichtungen, die von Senkungen oder Hebungen kleiner zehn Zentimeter beeinträchtigt werden können.

3.  Einen Einwirkungsbereich nach Auftritt einer bergbaubedingten Erschütterung.

Einwirkungsbereiche nach den Nummern 1 und 2 müssen vom Unternehmer ermittelt werden. Dies geschieht in der Regel durch Messungen nach dem Stand der Technik. Anschließend prüft das LBEG den Einwirkungsbereich und gibt ihn auch öffentlich bekannt.

Das LBEG hat in seinem NIBIS Kartenserver die Einwirkungsbereiche veröffentlicht. Sie können über „Themenkarten“ - „Bergbau“ – „Einwirkungsbereiche“ eingesehen werden.

Ein Einwirkungsbereich nach Nummer 3 wird jeweils nach Auftritt einer Erschütterung durch das LBEG auf Basis seismischer Messungen, der makroseismischen Intensität und festgestellten Bodenschwinggeschwindigkeit festgelegt. Er wird öffentlich bekannt gegeben.

Im Landkreis Cloppenburg wurde bisher lediglich ein Einwirkungsbereich gemäß Ziffer 3 im Bereich Lastrup aufgrund der seismischen Ereignisse bei Lastrup am 28. September und am 1. Oktober 2018 veröffentlicht.

Zu den Ereignissen wurde auch ein Bericht angefertigt, der u.a. auch die Boden-schwinggeschwindigkeiten zu den beiden seismischen Ereignissen im Landkreis Cloppenburg dokumentiert.

Der Bericht ist auf der Internetseite des LBEG unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.lbeg.niedersachsen.de/erdbebendienst/erdbebenaktuelles/niedersaechsischer-erdbebendienst-ned-128713.html (graue Spalte rechts).

 

 

Zu 1: Gibt es Messungen im Landkreis Cloppenburg, die im Zusammenhang mit Öl- und Gasförderung Bodenbewegungen dokumentieren?

 

Zur Erfassung von seismischen Ereignissen im Bereich der Rotliegend-Erdgasfelder im Gebiet zwischen Weser und Elbe wird seit dem 15.10.2007 ein Erschütterungsmonitoring betrieben, mit dem die Herdlagen auftretender seismischer Ereignisse lokalisiert und überprüft werden. Gleichzeitig wird die Schwinggeschwindigkeit von Erschütterungen in Folge seismischer Ereignisse an der Erdoberfläche registriert und bewertet. Die gemessenen Daten werden unter dem Titel Bürgerinfo „Seismisches Messsystem“ auf der Webseite http://www.seis-info.de/ veröffentlicht. Danach gibt es im Landkreis Cloppenburg 5 Messstationen in Emstek, Cloppenburg, Molbergen, Lastrup und Essen, an denen die täglichen maximalen Bodenschwinggeschwindigkeiten aufgezeichnet werden. Die Internetseite wird vom Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. in Hannover betrieben.

 

Ein Einwirkungsbereich, in dem bergbaubedingte Senkungen von mehr als 10 cm aufgetreten sind, existiert für den Landkreis Cloppenburg derzeit nicht. Zudem er-fasst das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) in regelmäßigen Abständen die Messpunkte des amtlichen Höhenfestpunktnetzes in Niedersachsen.

 

Allgemein – so das LBEG - können mithilfe von Satellitendaten z.B. des Bodenbewegungsdienstes der BGR (https://bodenbewegungsdienst.bgr.de), Senkungen der Geländeoberfläche identifiziert und bewertet werden.

 

 

Zu 2: Gibt es im Landkreis Cloppenburg definierte Bodensenkungsgebiete im Zu-sammenhang mit Öl- und Gasförderung? Wenn ja: Wo? Wenn nein: Warum nicht?

 

Hierzu teilt das LEBEG mit, dass über die Einwirkungsbereiche hinaus keine rechtlich relevanten Bodensenkungsgebiete festgelegt werden.