Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Der Leiter der Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Herr Gehrmann, berichtet über den Breitbandausbau im Landkreis Cloppenburg.

 

Bis zum Jahr 2014 würden ca. 14.300 Adressen von insgesamt rund 56.000 Adressen (= 26 %) im Kreis Cloppenburg mit Kommunalmitteln in Höhe von 10 Mio. EUR ausgebaut.

Bei dem Gewerbekundenprojekt Inexio wurde zunächst der Erstvertrag mit KOMNEXX geschlossen. Diese wurde dann zu Inexio und nun ist eine Kooperation zwischen Inexio-EWE daraus geworden. Es sollen 547 Förderadressen Gewerbe + 836 Kabelverzweiger-Adressen ausgebaut werden. In das Projekt fließen 2,9 Mio. Euro Fördermittel aus KIP Mitteln bis 31.12.2021. Die EWE beabsichtigt das Gesamtnetz bis 26.11.2021 in Betrieb zunehmen. Hierbei sei festzuhalten, dass es sich um prognostizierte Angaben handele.

Das Breitbandprojekt NGA 1 2016-2019 versorge 63 Schulen mit einen FTTH- Anschluss. Insgesamt sind Investitionen von rund 16 Mio. Euro getätigt worden und ca. 9 Mio. Euro Fördermittel wurden eingeworben.

Das Breitbandprojekt NGA 2 2020 FF schaffe nun insgesamt 7.402 Adressen. Zurzeit laufe die Feinplanung für die Bauarbeiten von ca. 1.000 km Tiefbau. Mit einem Baubeginn sei voraussichtlich im Sommer 2022 zu rechnen. Die Aktivschaltung solle bis 2025 geschehen. Das bezuschlagte Angebot lag bei 92,15 Mio. Euro. Das nachkalkulierte Angebot nach Adressbereinigung sei auf 89,67 Mio. Euro gesunken. Im Frühjahr 2022 würden, sofern rechtlich möglich, Auftragserweiterungen geprüft.

 

Nach Abschluss aller obigen Projekte würden ca. 26.500 Adressen von kreisweit ca. 56.000 Adressen (= 47%) durch kommunale Förderung über eine Breitbandversorgung von mehr als 30 Mbit/s verfügen.

Der Landkreis Cloppenburg habe dann über 25 Mio. EUR an Eigenmitteln für den Breitbandausbau zur Verfügung gestellt. Die Kommunen haben zusätzlich anteilig 25 Mio. EUR zur Verfügung gestellt.

Inklusive des eigenwirtschaftlichen Ausbaus der Telekommunikationsunternehmen seien Mitte 2021 laut Breitbandzentrum Niedersachsen/Bremen ca. 46.000 Adressen (= 82%; vgl. Nds. 82%) kreisweit mit mehr 30 Mbit/s versorgt. Die verbleibenden Privatadressen unter 30 Mbit/s würden sich auf 2.138 (4 %) sowie bei den Gewerbeadressen auf 379 (0,7%) beschränken.

 

Eine neue Bundesrichtlinie „Graue-Flecken-Förderung“ für den Breitbandausbau gebe es seit Ende April 2021. Die exakten Modalitäten seien noch nicht bekannt. Eine Ko-Finanzierung Land in Höhe von 25 % wurde angekündigt

Im Landkreis Cloppenburg wären voraussichtlich. 12.000 Adressen (= 21%; ca. 10.000 privat und 2.000 gewerblich) betroffen. Hierzu werde nicht der  eigenwirtschaftlicher Ausbau gerechnet.

 

Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz setze erstmalig einen Rechtsanspruch auf „ausreichende“ Internetversorgung fest. Die Aufgreifschwelle sei bis Mitte 2022 zu benennen. Die Fachwelt nehme derzeit einen Wert von größer als 20 MBit/s an. Unterversorgte Adressen können dann bei der Bundesnetzagentur eine Versorgung einfordern. Daraufhin werde eine Versorgung veranlasst. Die Wahl der Technik sei dem Telekommunikationsunternehmen überlassen und der Endkunde habe einen Baukostenzuschuss zu leisten.

 

Seit der Telekommunikationsgesetz Novelle 2016 gelten unter anderem folgende erhöhte Verpflichtungen von Kommunen:

 

Die Kommunen haben bei Neubaugebieten stets eine Versorgung mit Glasfaser sicherzustellen und bei Straßenbaumaßnahmen länger als 8 Wochen Dauer auch zu prüfen, sofern kein Telekommunikationsunternehmen ausbauen möchte. Des Weiteren sei die Bedarfsfeststellung verpflichtend.

Der Straßenbaulastträger sei nach § 68 Telekommunikationsgesetz zuständig für die Zustimmung und Überwachung der Aufgrabungen und Mängelbeseitigungsdurchsetzung

Es wurde eine Breitband-Werkstatt am 07.09.2021 durchgeführt.

Die Zuführung zum Neubaugebiet für Wohnen und Gewerbe wird gefördert (nicht die innere Erschließung). Der Mindestfördersatz beträgt 10.000 EUR und die Bundesförderquote liegt bei 50 %. Die Kommunen haben die Anträge zu stellen.

 

Kreistagsabgeordneter Hackstedt erkundigt sich, ob die kartellrechtliche Entscheidung zum Zusammenschluss Inexio und EWE problematisch sei. Der Leiter der Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Herr Gehrmann, erklärt, dass dies nicht zu problematisieren sei. Auch trotz Zerschlagung würde ausgebaut werden.

 

Kreistagabgeordneter Götting fragt, ob eine Versorgung mit Richtfunk bis 2021 hergestellt werde. Kreisrat Meyer erklärt, dass bereits im Frühjahr mit der ETN eine Abstimmung bezüglich der für das Genehmigungsverfahren vorzulegenden Unterlagen stattgefunden habe. Es seien zwischenzeitlich für zahlreiche Standorte erste Antragsunterlagen  eingegangen. Jedoch fehlten in allen Antragsverfahren noch Unterlagen, so dass die Anträge derzeit nicht prüffähig seien und deshalb kein genauer Zeitpunkt für die Genehmigungserteilung und für die Umsetzung benannt werden könne. Der Sachstand sei der ETN bekannt und es sei in Aussicht gestellt, die Anträge jetzt zügig zu vervollständigen.

 

Dem Protokoll ist die Präsentation beigefügt.