Der Verkehrsausschuss stimmte dem
Deckensanierungsprogramm 2013, dem Radwegsanierungsprogramm 2013 und dem
Brückensanierungsprogramm 2013 einstimmig zu.
Herr Opitz trug das Deckensanierungsprogramm 2013 entsprechend der Vorlage V-VERK/12/44 vor.
Auf Nachfrage von Kreistagsabgeordneten Vorwerk, warum die Maßnahmen 2 und 4 so unterschiedlich hohe Kosten verursachen würden, erläuterte Herr Opitz, dass es sich bei Maßnahme 2 um eine sehr breite Straße im Bereich eines Moorgebietes handele, so dass ein höherer Verbrauch an Baumaterial erforderlich werde. Zudem müssten hier ungewöhnlich viele Zufahrten angepasst sowie mehrere Bushaltestellen und Schutzplanken erneuert werden.
Auf Nachfrage von Herrn Kreistagsabgeordneten Poppe, wie die Entscheidungsfindung für die vorgeschlagenen Programme zustande komme, erklärte Herr Raue, dass dies im Rahmen des Unterhaltungsmanagements ermittelt werde. Die Kreisstraßen würden befahren und per Video aufgenommen werden. Aufgrund dieser Zustandsermittlung anhand von insgesamt neun Kriterien würden Vorschläge erarbeitet werden. Die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lingen, stelle dann unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ein Progamm zusammen.
Herr Landrat Eveslage ergänzte diese Ausführungen dahingehend, dass es sich um einen rein technischen Vorgang handele, der mit einem Spezialfahrzeug durchgeführt werde.
Herr Haedke machte weitere Ausführungen zu dieser Thematik und wies darauf hin, dass dieses Verfahren alle 5 Jahre durchgeführt werde. Der nächste Termin sei für 2014 vorgesehen. Auf Nachfrage von Kreistagsabgeordneten Poppe erklärte er, dass es sich um einen rein messbaren Vorgang handele und bei der Festlegung der Rangfolge der durchzuführenden Maßnahmen keine fachfremden Erwägungen einfließen würden. Lediglich bei Radwegen gäbe es eine etwas andere Vorgehensweise. Im Zuge einer Straßensanierungsmaßnahme werde geprüft, ob es aus wirtschaftlichen Gründen angezeigt sei, den Radweg schon im gleichen Zuge zu sanieren.
Auf den Einwand von Kreistagsabgeordneten Dobelmann, dass es auch besondere Schadensereignisse gäbe, erwiderte Herr Raue, dass jede Straßen zusätzlich vor Ort in Augenschein genommen werde. Hierbei habe sich herausgestellt, dass die örtlichen Gegebenheiten mit dem Ergebnissen des Schadenermittlungsverfahrens übereinstimmen.
Herr Landrat Eveslage fasste zusammen, dass die Vorschläge für die einzelnen Programme nach objektiv messbaren Tatbeständen erfolgten. Zudem machte er darauf aufmerksam, dass es sich lediglich um Vorschläge handele. Der Verkehrsausschuss habe die Möglichkeit, eine andere Entscheidung zu treffen. Im Bereich der Erneuerung und Sanierung von Decken, Radwegen und Brücken seien heute Maßnahmen mit einem Baukostenvolumen in Höhe von 2.304 Mio € zuzüglich Zusatzmaßnahmen in Höhe von 670.000 € vorgestellt worden. Vorbehaltlich der Beschlussfassung für den Haushalt 2013 könnten somit Maßnahmen von nicht unerheblichen Ausmaß umgesetzt werden.
Kreistagsabgeordneter Kreßmann erklärte, dass die CDU-Fraktion den Antrag befürworte, da bisher eine gute Beratung erfolgt sei.
Sodann stellte Herr Opitz das Radwegsanierungsprogramm 2013 entsprechend der Vorlage
V-VERK/12/44 vor.
Auf Nachfrage von Kreistagsabgeordneten Dobelmann, ob eine abschnittsweise Sanierung der Radwege nicht günster sei erläuterte Herr Opitz, dass es wirtschaftlicher sei, bei Schadenshäufungen, wie sie hier vorlägen, den Radweg komplett zu sanieren. Soweit nur punktuell Schäden vorlägen, würden diese außerhalb des Sanierungsprogramms beseitigt werden.
Auf die Frage von Kreistagsabgeordneten Rohe, warum bei durch Bäumen verursachten Schäden an Radwegen diese nicht entnommen würden, gab Herr Dobelmann zu bedenken, dass die Radwege auch wegen des Landschaftsbildes genutzt würden. Zudem handele es sich um eine Grundsatzdiskussion, die er an dieser Stelle nicht weiter vertiefen wolle.
Auf Nachfrage von Kreistagsabgeordneten Tholen gab Herr Opitz einige technische Erläuterungen zum Radwegebau.
Im Anschluss hieran stellte Herr Opitz das Brückensanierungsprogramm 2013 entsprechend der Vorlage V-VERK/12/44 vor.
Herr Landrat Eveslage wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Brückensanierung der Klappbrücke über den Elisabethfehnkanal im Zuge der K 296 nicht im Rahmen des PPP-Projektes K 296 / K 318 durchgeführt werde. Aufgrund des Alters der Brücke sei langfristig nicht abschätzbar, mit welchem Aufwand zukünftig eine Sanierung erfolgen müsse. Dieses Risiko würden die das Projekt durchführenden Unternehmen in ihrer Kostenkalkulation sehr hoch ansetzen, zumal es sich bei dem PPP-Projekt um eine Verpflichtung für eine Zeitspanne von ca. 25 Jahren handele.