Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann wies abschließend auf das am 10.06 in Kraft getretene Kinder-und-Jugendstärkungsesetz hin, welches eine Änderung des SGB VIII sei.

 

Die Regelungspunkte seien:

 

  1. Besserer Kinder- und Jugendschutz
  2. Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen
  3. Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und ohne Behinderungen
  4. Mehr Prävention vor Ort
  5. Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien

 

Dabei sei der gesetzgeberische Auftrag die Zusammenführung der Eingliederungshilfe unter einem Dach und die Einführung von Verfahrenslotsen die größte Herausforderung. Das Know How sei aktuell im Sozial-, Gesundheits- und Jugendamt aufgeteilt vorhanden. Andere Dinge, wie bspw. die Kinderschutzerklärungen im Bereich der Kindertagespflege ist bereits Praxis, die ggf. angepasst werden muss.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen fragte nach Konsequenzen der neuen Gesetzgebung struktureller und personeller Natur für das Jugendamt.

 

Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann konstatierte, dass man die gesetzliche Regelungen umsetze und man in Zukunft sehen werde, ob sich dadurch Personalmehrbedarfe ergeben werden. Es zeichne sich ab, dass steigende Beratung - wenn sie denn beansprucht werde - sich auch in der Personalbemessung wiederfinden werde.

 

Die Vorsitzende, Kreistagsabgeordnete Wienken, dankte den Teilnehmenden und verabschiedete sich beim Jugendhilfeausschuss, deren Vorsitzende sie heute letztmalig war, ganz herzlich.

 

Erster Kreisrat Frische dankte der Vorsitzenden, Kreistagsabgeordnete Wienken, für die jahrelange, kooperative und sehr angenehme Zusammenarbeit im Jugendhilfeausschuss im Namen der Kreisverwaltung.