Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Sodann beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt einstimmig dem Kreistag die folgende Beschlussfassung vorzuschlagen:

 

 

1.    Der Kreistag begrüßt ausdrücklich die Errichtung einer ökologischen Station zur Vor-Ort-Gebietsbetreuung festgesetzter Schutzgebiete.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, einen Zweckverband mit dem Landkreis Emsland zur Gründung und zum Betrieb einer ökologischen Station auf der Grundlage der der Beschlussvorlage beigefügten Verbandsordnung des Zweckverbandes „Ökologische Station Raddetäler“ zu errichten. Sofern sich das Land Niedersachsen an der Trägerschaft der ökologischen Station beteiligen will, wird dieser Absicht und der entsprechenden Anpassung der Verbandsordnung und der Gebietskulisse zugestimmt.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte für die Errichtung und den Betrieb der ökologischen Station einzuleiten, insbesondere gemeinsam mit dem Landkreis Emsland die Etablierung der „Ökologischen Station Raddetäler“ in örtlicher Nähe zum Gebiet als Vor-Ort-Gebietsbetreuung beim Land Niedersachsen zu beantragen. Dazu gehört auch die Beantragung entsprechender Fördermittel zur Finanzierung der Station (incl. Personal) und zur Finanzierung der Aufgaben der Station.

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, die für den Betrieb der Station erforderlichen Stellenausschreibungen und –besetzungen in enger Abstimmung mit dem Landkreis Emsland nach der Bewilligung der Station durch das Land Niedersachsen auszuschreiben und vorzunehmen.

5.    Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg stimmt der Übernahme der Personalverwaltung durch die Kreisverwaltung des Landkreises Cloppenburg zu, sofern die Station im Kreisgebiet ihren Sitz erhält.

6.    Der Kreistag unterstützt die Aktivitäten der Verwaltung bei der Etablierung der Station im Kreisgebiet des Landkreises Cloppenburg.

7.    Der Kreistag beschließt die in der Verbandsordnung des Zweckverbandes „Ökologische Station Raddetäler“ vorgesehene Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt und die hiermit verbundene Aufgabenübertragung gemäß § 155 Abs. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz, so dass der Beschluss vom 25.10.2016 (TOP 14) entsprechend erweitert wird.

 


Kreisrat Meyer erläutert den Sachverhalt gemäß der Vorlage V-PLA/21/311. Im Bereich des Vogelschutzgebietes V66 „Niederungen der Süd- und Mittelradde und der Marka“ solle zusammen mit dem Landkreis Emsland in der Trägerschaft eines gemeinsamen Zweckverbandes eine ökologische Station beantragt und nach Bewilligung errichtet werden. Des Weiteren stehe man auch in Kontakt mit dem NABU und dem Landvolk, um auch deren Interessen in das Projekt einzubeziehen.

 

Im Folgenden stellt Kreisoberverwaltungsrat Meiners das Projekt detailliert vor. Ein Unterpunkt der Vereinbarung des „Niedersächsischen Weges“ sei unter anderem die Sicherung einer naturschutzfachlichen qualifizierten und kontinuierlichen Vor-Ort-Betreuung in Natura-2000-Gebiete. Zum Schutz der Natur und Umwelt sei vereinbart noch ca. 15 weitere ökologische Stationen bis 2025 einzurichten. Die ökologischen Stationen stellten ein effektives Instrument zur Unterstützung der Umsetzung der Managementmaßnahmen dar. Bisher seien von beiden Landkreisen erhebliche Flächenankäufe getätigt worden und der Gelege- und Kükenschutz nach Maßgabe des Landes Niedersachsen werde jährlich umgesetzt. Die Zusammenarbeit mit den Landwirten und der Jägerschaft vor Ort stelle sich harmonisch dar. Insbesondere bei der Festsetzung der Landschaftsschutzgebiete konnten gemeinsam gute Erfahrungen gemacht werden.

Die vom NABU bei der EU eingereichte Beschwerde wegen der niedrigen Wiesenvogelbestände sei weiterhin unbeantwortet, dies werde als positives Zeichen gedeutet.

Die Förderung der Stationen laufe über einen Zeitraum von zunächst 4 Jahren. Seitens der Verwaltung wird jedoch davon ausgegangen, dass der Förderzeitraum fortgeschrieben werde. Die Trägerschaft solle bei den beiden Landkreisen als untere Naturschutzbehörden liegen. Das Vogelschutzgebiet weise eine Gesamtgröße von 4.377 ha auf. Insgesamt seien 547 ha des Schutzgebietes im Eigentum der Landkreise, wobei auf den Landkreis Cloppenburg ein Anteil von 338 ha entfällt. Zusätzliche Erwerbe seien angedacht. Bei den Gebieten der Mittel- und Südradde handele es sich um schmale grenzübergreifende Flächen. Daher sei geboten das Projekt gemeinsam neutral zu betreiben. Für die geplanten Aufgaben der Station werde mit einem Personaleinsatz von 3 bis 5 Personen gerechnet. Diese sollten in Zusammenarbeit mit den privaten Flächeneigentümern betrieben und entwickelt werden. Insbesondere das Prädationsmanagement werde als dauerhafte Aufgabe angesehen.

In der Organisationsstruktur des Verbandes seien drei Organe, die Verbandsversammlung, der Verbandsgeschäftsführer und der Beirat, vorgesehen. Diese seien jeweils mit eigenen Aufgaben ausgestattet.

 

Kreistagsabgeordneter Götting erklärte, die CDU-Fraktion begrüße die Installation der ökologischen Station. Damit biete sich die Chance das Gebiet aufzuwerten. Von ca. 4.400 ha seien knapp 550 ha im Eigentum der Landkreise. Somit bestünde die Möglichkeit die Wiedervernässung auf den eigenen Flächen zu bewerkstelligen. Es gelte ein gemeinsames Konzept mit der Landwirtschaft als Partner zu erstellen. Wünschenswert sei es, die Station auf Cloppenburger Gebiet zu errichten. Schließlich stelle der Landkreis Cloppenburg auch den Großteil der kreiseigenen Flächen. Er regte an, dass die Möglichkeit bestehen solle, den Beirat mit Vertretern der Landwirtschaft zu besetzen, die direkt im Schutzgebiet Flächen bewirtschaften. Das biete die Chance der Flächeneigentümer sich frühzeitig einzubringen.

 

Kreisrat Meyer teilte auf Nachfrage von Kreistagsabgeordneten Götting mit, dass eine Wiedervernässung nur auf Flächen in öffentlicher Hand vorgesehen sei. Des Weiteren sei es auch Wunsch der Verwaltung, dass die Station auf dem Cloppenburger Gebiet errichtet werde. Die Verhandlungen hierzu seien jedoch noch nicht abgeschlossen.

 

Dem Protokoll ist die Präsentation beigefügt.