Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:

 

1.    Der Landkreis Cloppenburg zahlt Tagespflegepersonen in Großtagespflegestellen für ausgefallene Betreuung für die Dauer des eingeschränkten Regelbetriebes ab dem 10.01.2021 bis zur Wiederaufnahme des Regelbetriebes am 10.05.2021 aufgrund der jeweils einschlägigen Nds. Verordnungen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus eine Kompensation in Höhe des tatsächlichen Verdienstausfalls, maximal in Höhe von 20 Wochenstunden je Kind.

 

2.    Kostenbeiträge werden für ausgefallene Regelbetreuung ab dem 10.01.2021 bis zur Beendigung des eingeschränkten Regelbetriebes bzw., der Notbetreuung für ausgefallene Betreuung nicht erhoben.

 

3.    Der Kreistag beschließt die Änderung / Neufassung der Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege gem. der Anlage zum 01.08.2021.

 

 


Kreistagsabgeordnete Wienken, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-JHA/21/197 vor.