Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann teile mit, dass zwei Gesetze im Jugendhilfebereich novelliert worden seien:

 

  1. Das Jugendschutzgesetz ist zum 01.04.2021 geändert worden, mit dem Ziel den gesetzlichen Kinder- und Jugendmedienschutz auf die heutige, digitale Medienrealität auszurichten.
  2. Ein neues Adoptionsrecht ist zum 01.05.2021 in Kraft getreten. Zukünftig soll bei allen an einer Adoption Beteiligten eine Beratung vor, während und auch nach einer Adoption umgesetzt werden. Ziel ist ein offenerer Umgang insbesondere für das Adoptivkind und eine erweiterte Auskunftsmöglichkeit für die Herkunftsfamilie. Unbegleitete Auslandsadoptionen sind zukünftig verboten.