Frau Kreisverwaltungsrätin Uchtmann stellte den Sachstandsbericht entsprechend der Vorlage V-VERK/21/203 vor.

 

Ergänzend teilte sie zum Personaleinsatz mit, dass seit 8 Wochen keine mobilen Geschwindigkeitsmessungen mehr vorgenommen werden. Das Personal werde derzeit teilweise zur Unterstützung des Ordnungsamtes für Kontrollen der Corona-Regelungen und teilweise zur Unterstützung des Gesundheitsamtes eingesetzt.

 

Um die Lücke ohne die mobilen Messgeräte zu schließen, gebe es Überlegungen, Mietgeräte anzuschaffen, erläuterte Frau Kreisverwaltungsrätin Uchtmann. Allerdings habe man bisher noch kein Angebot erhalten. Des Weiteren gebe es die Möglichkeit, stationäre Lasermessgeräte mit zusätzlichem Equipment mobil zu nutzen.

 

Frau Kreisveraltungsrätin Uchtmann berichtete weiter, dass mit Beschluss des OLG Oldenburg vom 20.04.2021 die Messungen mit den eingesetzten Geräten Leivtec SV 3 nicht verwandt werden können. Die Firma selber hatte bereits im März 2021 empfohlen, diese wegen möglicher Messwertfehler aus dem Verkehr zu ziehen. Verfahren, bei denen keine extreme Geschwindigkeitsüberschreitung zugrunde liegt und bei denen ein Rechtsmittel eingelegt wurde, werden eingestellt. Noch nicht abgeschlossene Verfahren werden ruhend gestellt bis eine abschließende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Verwendung der Leivtec-Geräte vorliege. Sofern dies nicht in der Verjährungsfrist von 3 Monaten geschehe, werden auch diese Verfahren eingestellt, teilte Frau Kreisverwaltungsrätin Uchtmann abschließend mit.