Herr Hahn, Sozialarbeiter im Jugendamt des Landkreises Cloppenburg, berichtete über das Sachgebiet „Trennungs- und Scheidungsberatung“ des Jugendamtes.

 

Anmerkung: Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Herr Karnbrock erkundigte sich, welche Beratungsstellen am „Runden Tisch“ teilnehmen würden und ob auch die Beratungsstelle für Lebens-, Ehe- und Familienfragen beteiligt sei. Herr Hahn antwortete, dass neben den Familienrichtern und dem Jugendamt die Erziehungsberatungsstelle der Edith-Stein-Stiftung sowie Rechtsanwälte, die als Verfahrensbeistände tätig seien, eingebunden seien. Frau Wübben–Siefer ergänzte, dass nur am gerichtlichen Verfahren beteiligte Einrichtungen angesprochen seien. Dieses sei bei der Beratungsstelle für Lebens-, Ehe- und Familienfragen nicht der Fall.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling fragte, ob ein Beratungsgespräch für die Eltern verpflichtend sei. Herr Hahn erläuterte, dass das Jugendamt den Eltern ein Beratungsgespräch anbiete. Es stehe den Eltern frei, dieses Angebot anzunehmen.

 

Herr Nienaber bat um Auskunft, in wie vielen Scheidungsfällen das Jugendamt tätig werde. Herr Hahn antwortete, dass unabhängig von den Scheidungsfällen jährlich ca. 1200 Kinder betreut würden. In dieser Fallzahl seien auch Umgangs- und Sorgerechtsregelungen außerhalb von Scheidungsverfahren enthalten.

 

Kreistagsabgeordneter Schute fragte, ob schwierige Fälle zu- oder abnehmend wären. Herr Hahn erläuterte, dass eine Zunahme von höchststrittigen Fällen zu verzeichnen sei. Teilweise sei es Eltern nicht mehr möglich, sich gemeinsam in einem Raum aufzuhalten.

 

Auf die Frage vom Kreistagsabgeordneten Cloppenburg teilte Herr Hahn mit, dass eine Elternvereinbarung nicht einklagbar sei. Es handele sich dabei lediglich um ein Arrangement zwischen den Elternteilen. Jedoch sei in aller Regel der Elternteil vor Gericht im Nachteil, der eine Vereinbarung gebrochen habe.

 

Herr Karnbrock fragte, ob das Jugendamt im Scheidungsverfahren auch tätig werde, wenn Eltern bereits die Erziehungsberatungsstelle aufgesucht hätten. Herr Hahn antwortete, dass im Scheidungsverfahren grundsätzlich das Jugendamt tätig werde. So erfolge ggf. eine Beratung von beiden Stellen. Dies sei aufgrund der guten Zusammenarbeit mit der Erziehungsberatungsstelle aber kein Problem.