Außenstellen in Friesoythe

 

Landrat Wimberg teilte hierzu Folgendes mit:

 

„Der Landkreis Cloppenburg betreibt in Friesoythe eine Außenstelle des Gesundheitsamtes, die räumlich im dortigen Krankenhaus untergebracht ist, sowie eine Außenstelle der Kfz-Zulassungsstelle in einem angemieteten Objekt an der Emsstraße.

 

Zur Verbesserung des Services und zur Reduzierung von Wartezeiten ist beabsichtigt, in der Außenstelle der Zulassungsstelle mindestens zwei zusätzliche Arbeitsplätze einzurichten. Allerdings ist dies aufgrund der beengten räumlichen Situation im aktuell genutzten Objekt nicht möglich. Die Beengtheit zeigt sich auch jetzt im Rahmen des Pandemie-Geschehens bei der erforderlichen Einhaltung der Mindestabstände. Zukunftsgerichtet ist ein deutlich höheres Platzangebot erforderlich.

 

Darüber hinaus ist aufgrund der Erfahrungen aus der Corona-Pandemie geplant, den Standort der Außenstelle des Gesundheitsamtes räumlich zu verändern und künftig zu stärken, um noch besser agieren zu können. Auch hierfür besteht ein größerer Raumbedarf als aktuell vorhanden.

 

Zielsetzung der Kreisverwaltung ist, die beiden Außenstellen räumlich zusammen zu legen und möglichst zusätzlich noch Kapazitäten für Beratungsangebote aus anderen Fachämtern der Kreisverwaltung für den nördlichen Teil des Landkreises zu schaffen.

 

Vor diesem Hintergrund sind im Vorfeld diverse Überlegungen angestellt und Objekte vor Ort in Betracht gezogen worden. Wesentliche Kriterien waren sind dabei eine ausreichende Größe, eine gute verkehrstechnische Anbindung sowie ausreichende Parkplatzkapazitäten gewesen. Außerdem soll die Realisierbarkeit möglichst zeitnah gegeben sein. Von der Errichtung eines eigenen Gebäudes ist dabei wegen mangelnder Flächenverfügbarkeit und der Probleme bei der zeitlichen Umsetzbarkeit Abstand genommen worden.

 

Im Ergebnis ergibt sich zunächst eine Übergangslösung für die Außenstelle der Kfz-Zulassungsstelle durch die Anmietung einer in Sichtweite des jetzigen Standortes liegenden Halle der Firma Grale ab. Der Umzug erfolgt voraussichtlich in der 10. bzw. 11. KW. Hier wird bereits die Ausweitung der Schalterplätze umgesetzt.

 

Das bisher genutzte Gebäude an der Emsstraße wird abgerissen und vom Eigentümer neu erstellt. Da der Neubau deutlich größer sein wird als das bisherige Gebäude werden dort nach Fertigstellung sowohl die Außenstellen der Zulassungsstelle als auch des Gesundheitsamtes – bisher beengt im St. Marien-Krankenhaus untergebracht – einziehen. Daneben werden noch Besprechungsräume für weitere Beratungsangebote der Kreisverwaltung eingerichtet. Der entsprechende Mietvertrag mit dem Eigentümer ist bereits abgeschlossen. Geplant ist eine Fertigstellung im Frühjahr 2022.“

 

 

 

Zensus 2022

 

Hierzu teilte Landrat Wimberg Folgendes mit:

 

„Aufgrund des Gesetzes zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes vom 03.12.2020 wurde die Durchführung des Zensus um ein Jahr verschoben. Als neuer Stichtag für die Erhebung ist nunmehr der 15.05.2022 festgesetzt worden.

 

Zuvor wurde am 29.09.2020 mit Verordnung zur Aussetzung der Datenübermittlungen nach § 5 Abs. 2 Nummer 2 des Zensusgesetzes 2021 die Datenübermittlung für die Durchführung des Zensus 2021 zum Stichtag 16.05.2021 ausgesetzt.

 

Mit dem Gesetz zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes wurden das Zensusgesetz 2021 (jetzt 2022) und das Zensusvorbereitungsgesetz 2021(jetzt 2022) entsprechend geändert.

 

Aufgrund dieser Änderung ergeben sich geänderte Fristen für die Übermittlung von Daten der Meldeämter sowie von anderen Behörden.

 

Derzeit befindet sich der Entwurf des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Zensusgesetz 2022 (Nds. AG ZensG 2022) in der Vorbereitung durch den Niedersächsischen Landtag.

 

Bereits 2020 hat die Stadt Cloppenburg Kontakt mit dem Landkreis Cloppenburg aufgenommen, um von der Möglichkeit zur kommunalen Zusammenarbeit Gebrauch zu machen. Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat in seiner Sitzung am 24.03.2020 unter TOP 10 – Vorlage Nr. V-KA/20/586 beschlossen, dass für die Stadt Cloppenburg und den Landkreis Cloppenburg auf der Basis des Entwurfs des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Zensusgesetz 2021 (Nds. AG ZensG 2021) eine gemeinsame Erhebungsstelle für die Durch-führung des Zensus 2021 eingerichtet werden soll. Gleichzeitig wurde dem Vertragsentwurf zwischen der Stadt Cloppenburg und dem Landkreis Cloppenburg zugestimmt. Eine Unterzeichnung des Vertrages ist wegen der Aussetzung des Zensus 2021 jedoch bisher noch nicht erfolgt.

 

Inzwischen hat der NLT mit Rundschreiben Nr. 176/2021 vom 02.02.2021einen neuen Entwurf einer Mustervereinbarung für die kommunale Zusammenarbeit vorgelegt. Inhaltlich ist dieser Entwurf mit dem vorliegenden Vertragsentwurf von 2020 weitestgehend mit dem bisherigen Entwurf für den Zensus 2021 vergleichbar. Wegen der Anpassung an die inzwischen geänderten Rechtsgrundlagen wird empfohlen, nunmehr diese Mustervereinbarung für

Zusammenarbeit der Stadt Cloppenburg und dem Landkreis Cloppenburg zu nutzen.

 

Der neue Entwurf der Vereinbarung wird dem Protokoll als Anlage zu dieser Mitteilung beigefügt (Anlage 3).“

 

 

 

Kumulierbarkeit der KMU-Richtlinie und der Richtlinie der Gesundheitsregion

(Hausärztliche Versorgung)

 

Landrat Wimberg teilte Folgendes mit:

 

„Seit Anfang dieses Jahres ist es Hausärztinnen und Hausärzten möglich die beiden Richtlinien miteinander zu kombinieren, sofern der Kreistag die Neufassung der Richtlinie „Wir investieren hier!“ für KMU rückwirkend zum 01.01.2021 beschließt und der Bedarf im Einzelfall geprüft und nachgewiesen wurde.

Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht, da es Einzelfallentscheidungen bleiben sollen. Der Landkreis

Cloppenburg (Gesundheitsregion und WiFö) kooperieren hier eng mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KVN).

Laut Richtlinie der Gesundheitsregion können jährlich bis zu zwei Hausärzte und zwei hausärztliche Zweigpraxen von der Förderung der Gesundheitsregion profitieren.

 

In Zahlen könnte dies wie folgt aussehen:

 

Regelfall Niederlassung:                              15.000,00 EUR + KMU Förderung

Akutgebiet Niederlassung:                        30.000,00 EUR + KMU Förderung

Zweigpraxis:                                                     10.000,00 EUR + KMU Förderung

 

Bei allen Förderungen könnten auch noch die Mittel der KVN kumuliert werden.“