Sitzung: 11.02.2021 Sozialausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Die
Gruppe GRÜNE/UWG hatte mit Schreiben vom 02.02.2020 einen Fragenkatalog zur
Corona-Pandemie im Landkreis Cloppenburg vorgelegt.
Erster
Kreisrat Frische führte zur Beantwortung einleitend aus, dass der
Inzidenzwert des Landkreises Cloppenburg nun seit Tagen unter 100 liege.
Er habe die Hoffnung, dass der Wert noch weiter sinke. Dies zeige, dass die
angeordneten Maßnahmen wirkten. Er dankte der Bevölkerung für das große Maß an
Verständnis und Unterstützung.
Die Kreisverwaltung führe täglich eine Lagebesprechung durch, um notwendige
Maßnahmen zu erörtern und zu treffen bzw. – wenn notwendig – finanzielle Mittel
des Landkreises einzusetzen.
Erster Kreisrat Frische trug den wesentlichen Inhalt der nachstehenden
Ausführungen mündlich vor:
1. Inwiefern
wird geprüft, ob Pflegeheime und Pflegedienste Testkonzepte für
Corona-Schnelltests vorgelegt haben?
Insgesamt sind 70 Einrichtungen bekannt. Die Testkonzepte von 59
Einrichtungen lagen vor und wurden bewilligt. Zwei Einrichtungen werden aktuell
nicht betrieben. Das Krankenhaus in Friesoythe ist für 3 Einrichtungen
zuständig. Ein Testkonzept soll zeitnah erstellt werden. Diesbezüglich steht
das Gesundheitsamt bereits mit den Verantwortlichen im Austausch. 5
Einrichtungen (Kurzzeitpflege/Tagespflege) für die kein eigenes Testkonzept
vorliegt, sind mit großer Wahrscheinlichkeit im Testkonzept der stationären
Einrichtung mit abgedeckt. Lediglich bei einer teilstationären Einrichtung ist
unklar, in welcher Form Testungen erfolgen. Hier wird nachgefragt.
2. Welche
personellen Maßnahmen zur akuten Unterstützung der Pflegeheime und
Pflegedienste plant der Landkreis bei der seit 25.1. täglich angeordneten
Testung der Beschäftigten?
Sollten Einrichtungen aufgrund pandemiebedingter Ausfälle von Personal
und angesichts der Testpflichten auf personelle Unterstützung angewiesen sein, so kann ein Hilfeersuchen zur
personellen Unterstützung der Heime durch die Bundeswehr gemäß Schreiben des
Chefs des Bundeskanzleramtes vom 15.1.2021 über den Landkreis gestellt werden.
Die vollstationären Pflegeeinrichtungen wurden von der Heimaufsicht
über die Unterstützungsmöglichkeit der Bundeswehr für die Dauer von 3 Wochen
mehrfach informiert. Zwei Einrichtungen haben bisher einen Bedarf angemeldet
und erhalten seit dem 03.02.2021 Unterstützung durch die Bundeswehr.
Die Bundesregierung hat zudem
Freiwillige dazu aufgerufen, sich für die Unterstützung bei Schnelltests
in stationären Pflegeeinrichtungen zu melden. Die Bundesagentur für Arbeit
hat die Hotline der Corona-Testhilfe für Bewerber geschaltet.
Auch hierüber wurden die
stationären Pflegeeinrichtungen von der Heimaufsicht informiert, damit ein
Bedarf über den Landkreis bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden
kann. Zwei Einrichtungen haben einen Bedarf angemeldet. Der Landkreis
Cloppenburg wird seitdem auf der Bedarfsliste der Bundesagentur für Arbeit
geführt.
Für ambulante Pflegedienste hat das Nds. Landesgesundheitsamt in den
Hinweisen für Einrichtungen und Leistungsangebote zur Durchführung von
PoC-Antigen-Schnelltests (Stand 29.01.2021) ausgeführt, dass in Ausnahmefällen die Möglichkeit zur
Selbsttestung der Mitarbeiter*innen bestehe, sofern nur hierdurch der
Dienstbetrieb in einem Pflegedienst sichergestellt werden kann. Auch bei der
Selbsttestung sind die Dokumentationspflichten als Nachweis der
Testverpflichtung einzuhalten.
3. Wie
ist die personelle Situation im Gesundheitsamt? Aktuell seien nur zwei Stellen
der Gesundheitsaufseher*innen besetzt. Wie wird man den vielen fachlichen
Nachfragen auch von Einrichtungen gerecht?
Es gibt 4 Stellen für
Gesundheitsaufseher*innen/Hygienekontrolleur*innen im Amt 53.
Eine Stelle ist vakant nach Kündigung zum Ende 2020. Eine erst
Ausschreibung blieb ohne Erfolg. Eine weitere Stelle ist krankheitsbedingt
längerfristig nicht besetzt.
Aktuell sind zwei Gesundheitsaufseher*innen im Dienst, die von zwei
Auszubildenden unterstützt werden. Mit der Schaffung der Team-Struktur werden
Routinearbeiten des Infektionsschutzes in den Teams abgearbeitet und die
Gesundheitsaufseher*innen konzentrieren sich auf die Anliegen der Einrichtungen
(APH, Schulen, Kindergärten, etc.).
4. Warum
werden Pflegeeinrichtungen vom Landkreis nicht zu einem Austausch bezüglich der
Umsetzung von Maßnahmen in der Corona-Pandemie eingeladen und ihre Probleme
gehört?
Der Landkreis Cloppenburg steht in einem engen Austausch mit den
Pflegeeinrichtungen. Die Umsetzungen und Probleme sind in der Regel
einrichtungsindividuell und oft von den Gegebenheiten vor Ort und dem
jeweiligen Hygienekonzept abhängig.
Nach Zunahme des Infektionsgeschehens in den stationären
Pflegeeinrichtungen wurden zunächst die Einrichtungsleitungen der von Infektionen
betroffenen Einrichtungen und am Folgetag alle weiteren
Einrichtungsleiter*innen zu einem Gespräch geladen und die weiteren Schritte
besprochen.
Auch bei Änderungen, z.B. von Verordnungen, findet unverzüglich – meist
per Mail oder Telefon – ein Austausch mit Einrichtungen sowie mit dem
Landes-Caritasverband (vertritt ca. 50 % der stationären Pflegeeinrichtungen
und zahlreiche ambulante Pflegedienste im Landkreis Cloppenburg) statt.
Probleme und Anregungen, die seitens der Einrichtungen hinsichtlich der
Umsetzung der Nds. Corona-Verordnung an den Landkreis herangetragen werden,
werden – sofern sie nicht intern gelöst werden können – zeitnah an das Land
weitergeleitet. Die Antworten werden dann unverzüglich mit den betroffenen
Einrichtungen kommuniziert.
Dieses Vorgehen hat sich bewährt. Anderslautende Vorschläge aus den
Reihen der Pflege gibt es kaum.
Abschließend kann gesagt werden, dass sowohl das Gesundheitsamt wie
auch die Heimaufsicht des Sozialamtes trotz der anhaltend hohen
Arbeitsbelastung stets bereit sind, drängende Fragen der Einrichtungen und
Dienste im Bereich der Pflege zu beantworten.
5. Angehörige
von Demenzerkrankten berichten, dass sowohl Erkrankte als auch Angehörige unter
den massiven Kontaktbeschränkungen seelisch und körperlich sehr leiden. Ist
geplant, dass nach Abschluss der zweiten Corona-Schutzimpfung Besuche wieder im
vor der Pandemie üblichen Umfang möglich sind?
Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 der Nds. Corona-Verordnung hat die
Einrichtungsleitung in einem einrichtungsindividuellem Hygienekonzept auch
Regelungen zum Besuch von den Bewohner*innen in den Einrichtungen zu treffen
mit der Maßgabe, dass deren Besuchsrechte nicht unverhältnismäßig eingeschränkt
werden. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 der Nds. Corona-Verordnung darf Besuch nicht empfangen
werden, wenn es in der Einrichtung ein aktuelles SARS-CoV-2-
Infektionsgeschehen gibt.
Bei einer örtlichen 7-Tage-Inzidenz von > 50 Neuinfektionen /
100.000 Einwohner darf die Einrichtung nur mit einem negativen
PoC-Antigen-Schnelltest betreten werden. Das Testergebnis darf nicht älter als
72 Stunden sein.
Für die Anzahl der Besucher, die empfangen werden dürfen, gelten die
Kontaktbeschränkungen aus § 6 der Nds. Corona-Verordnung. Dabei ist jedes
Einzel-/Doppelzimmer als eigener Hausstand zu betrachten.
Hiervon abweichende (strengere) Regelungen bestehen im Landkreis
Cloppenburg nicht. Eine Lockerung der derzeitigen Regelungen ist dem Land
vorbehalten. Ob das Land Niedersachsen nach abgeschlossener Impfung/Aufbau des
Schutzes für Besuche in Pflegeeinrichtungen eine Änderung vornehmen wird,
bleibt abzuwarten.
6. Inwiefern
wird die Heimaufsicht derzeit tätig und kommt ihrer Aufsichtsfunktion nach?
Angehörige sind in großer Sorge, weil sie Wohnbereiche und Bewohner*innenzimmer
nicht mehr betreten dürfen und ihre „Kontrollfunktion“ nicht ausüben können.
Entsprechend des Erlasses des Nds. Ministeriums für Soziales,
Gesundheit und Gleichstellung vom 07.09.2020 soll bei einer erheblichen Häufung
an Infektionen in der entsprechenden Region von einem Betreten der
Einrichtungen im Rahmen der Heimüberwachung abgesehen werden, da nach wie vor
ein hohes Infektionsrisiko besteht bei einem Aufenthalt in geschlossenen Räumen
in der Nähe von Personen mit einer hohen Virenlast.
Aus diesem Grund werden im Landkreis Cloppenburg Prüfungen derzeit in
der Regel schriftlich durchgeführt. Sobald die Situation es zulässt, soll im
Anschluss an die schriftliche Prüfung eine Begehung erfolgen.
Anlassprüfungen werden, sofern im Einzelfall notwendig, weiterhin unter
Einhaltung der Hygienevorschriften auch vor Ort durchgeführt.
Dieses Vorgehen wurde mit der Heimaufsicht des Sozialministeriums
abgestimmt.
7. Mit
welcher Begründung gibt es in der stationären Krankenbehandlung der
Krankenhäuser keine Verfügung durch den Landkreis zur regelmäßigen
Corona-Schnelltests der Beschäftigten? Wie sich zeigt, sind auch hier Ausbrüche
massiv aufgetreten.
Die Krankenhäuser unterliegen der Verordnung zum Anspruch auf Testungen
in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2
(Coronavirus-Testverordnung). Die Testkonzepte der Krankenhäuser liegen vor und
wurden bewilligt bzw. sind in erneuter Überprüfung.
Während Ausbrüchen wurden seitens des Gesundheitsamts zusätzliche
Testungen durchgeführt bzw. angeordnet. Das KH CLP streicht aktuell zweimal pro
Woche das Personal ab. Dies wurde in Gesprächen zwischen dem Krankenhaus und
dem Landkreis herausgearbeitet.
Erster
Kreisrat Frische schloss seine Ausführungen mit der Einschätzung, dass der
Landkreis Cloppenburg bei der Pandemie-Bekämpfung auf einem guten Weg sei.
Letztendlich sei aber die Durchführung der Impfungen notwendig. Er habe
weiterhin die Hoffnung, dass das Impfangebot des Bundes bis zum Sommer gehalten
werden könne.
Vorsitzender
Dr. Vaske stellte fest, mehrere Wortmeldungen zu diesem Thema vorlagen.
Anmerkung: Die folgenden
Ausführungen des Kreistagsabgeordneten Riesenbeck waren im Sitzungssaal nur
undeutlich zu verstehen. Der Text wurde daher unter Hinzuziehung einer
schriftlichen Ergänzung des Kreistagsabgeordneten Riesenbeck erstellt.
Kreistagsabgeordneten Riesenbeck verwies auf die schwierige und für alle
belastende Situation. Er äußerte sich positiv zur dezentralen Impfstrategie des
Landkreises.
Kreistagsabgeordneter Riesenbeck bat um Auskunft, warum die Impfungen nun doch
nicht mehr in den Tagespflegeeinrichtungen durchgeführt werden sollten, obwohl
dort alles dafür vorbereitet sei. Die Besucher*innen der Tagespflege müssten
jetzt zum Teil sehr aufwendig mit ihren Rollstühlen in die örtlichen
Impfstationen gebracht werden. Die Angehörigen könnten dies häufig nicht
leisten. Es stelle sich die Frage, wer die Kosten trage.
Erster
Kreisrat Frische verwies darauf, dass die dezentralen Impfungen im Landkreis
Cloppenburg eine landesweite Ausnahme sei. Die Tagespflegeeinrichtungen würden
durchaus in die Überlegungen zur Umsetzung einbezogen. Es sei aber für das
Impfzentrum nicht leistbar, Einzelpersonen oder kleinere Gruppen aufzusuchen.
Auch
in Lastrup seien alle nicht bettlägerigen Impfwilligen zur zentralen Impfstelle
der Gemeinde gekommen, so Erster Kreisrat Frische weiter. Es sei extra auf
Barrierefreiheit der Impflokalitäten geachtet worden. Dies gelte auch für die
anderen dezentralen Impfstandorte.
Schon
die dezentrale Impfung sei eine große Erleichterung gerade für ältere und
bewegungseingeschränkte Menschen, die im Landkreis Cloppenburg eben nicht weite
Strecken zurücklegen müssten, um zum zuständigen zentralen Impfzentrum zu
gelangen. Der Landkreis Cloppenburg sei hier vorbildhaft unterwegs und als
einzige Kommune als Pilot dieses Verfahrens vom Land akzeptiert worden.
Anmerkung:
Die folgenden Ausführungen des Kreistagsabgeordneten von Klitzing waren im
Sitzungssaal nur undeutlich zu verstehen. Der Text wurde daher unter
Hinzuziehung einer schriftlichen Ergänzung des Kreistagsabgeordneten von
Klitzing erstellt.
Kreistagsabgeordneter
von Klitzing nahm Bezug auf seine bisher unbeantwortete Anfrage an Landrat
Wimberg vom 20.12.2020. Seine seinerzeitige Frage sei gewesen, ob es zutreffe,
dass durch die vom RKI am 11. Nov. 2020 verkündete veränderte Teststrategie die
Fallzahlen im Landkreis CLP und damit die 7 Tage Inzidenz signifikant nach
unten korrigiert wurden.
Erster
Kreisrat Frische erläuterte, dass die Testungen stringent nach den Vorgaben des
RKI durchgeführt würden. Er sehe keinen Zusammenhang mit den Inzidenzwerten.
Landrat Wimberg ergänzte, dass die Teststrategie des RKI maßgebend sei. Die Testungen würden sich zunehmend vom Testzentrum in die Hausarztpraxen verlagern. Es gebe somit nach wie vor eine hohe Anzahl an Testungen. Er führte weiter aus, dass das Testzentrum und auch das Impfzentrum nur Übergangslösungen seien. Auf Dauer müssten beide Aufgaben von den Hausarztpraxen wahrgenommen werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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