Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Die Gruppe GRÜNE/UWG hatte mit Schreiben vom 02.02.2020 einen Fragenkatalog zur Corona-Pandemie im Landkreis Cloppenburg vorgelegt.

 

Erster Kreisrat Frische führte zur Beantwortung einleitend aus, dass der Inzidenzwert des Landkreises Cloppenburg nun seit Tagen unter 100 liege. Er habe die Hoffnung, dass der Wert noch weiter sinke. Dies zeige, dass die angeordneten Maßnahmen wirkten. Er dankte der Bevölkerung für das große Maß an Verständnis und Unterstützung.

Die Kreisverwaltung führe täglich eine Lagebesprechung durch, um notwendige Maßnahmen zu erörtern und zu treffen bzw. – wenn notwendig – finanzielle Mittel des Landkreises einzusetzen.


Erster Kreisrat Frische trug den wesentlichen Inhalt der nachstehenden Ausführungen mündlich vor:

 

1.       Inwiefern wird geprüft, ob Pflegeheime und Pflegedienste Testkonzepte für Corona-Schnelltests vorgelegt haben?

 

Insgesamt sind 70 Einrichtungen bekannt. Die Testkonzepte von 59 Einrichtungen lagen vor und wurden bewilligt. Zwei Einrichtungen werden aktuell nicht betrieben. Das Krankenhaus in Friesoythe ist für 3 Einrichtungen zuständig. Ein Testkonzept soll zeitnah erstellt werden. Diesbezüglich steht das Gesundheitsamt bereits mit den Verantwortlichen im Austausch. 5 Einrichtungen (Kurzzeitpflege/Tagespflege) für die kein eigenes Testkonzept vorliegt, sind mit großer Wahrscheinlichkeit im Testkonzept der stationären Einrichtung mit abgedeckt. Lediglich bei einer teilstationären Einrichtung ist unklar, in welcher Form Testungen erfolgen. Hier wird nachgefragt.

 

 

2.       Welche personellen Maßnahmen zur akuten Unterstützung der Pflegeheime und Pflegedienste plant der Landkreis bei der seit 25.1. täglich angeordneten Testung der Beschäftigten?

 

Sollten Einrichtungen aufgrund pandemiebedingter Ausfälle von Personal und angesichts der Testpflichten auf personelle Unterstützung angewiesen sein, so kann ein Hilfeersuchen zur personellen Unterstützung der Heime durch die Bundeswehr gemäß Schreiben des Chefs des Bundeskanzleramtes vom 15.1.2021 über den Landkreis gestellt werden.

 

Die vollstationären Pflegeeinrichtungen wurden von der Heimaufsicht über die Unterstützungsmöglichkeit der Bundeswehr für die Dauer von 3 Wochen mehrfach informiert. Zwei Einrichtungen haben bisher einen Bedarf angemeldet und erhalten seit dem 03.02.2021 Unterstützung durch die Bundeswehr.

 

Die Bundesregierung hat zudem Freiwillige dazu aufgerufen, sich für die Unterstützung bei Schnelltests in stationären Pflegeeinrichtungen zu melden. Die Bundesagentur für Arbeit hat die Hotline der Corona-Testhilfe für Bewerber geschaltet.

 

Auch hierüber wurden die stationären Pflegeeinrichtungen von der Heimaufsicht informiert, damit ein Bedarf über den Landkreis bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden kann. Zwei Einrichtungen haben einen Bedarf angemeldet. Der Landkreis Cloppenburg wird seitdem auf der Bedarfsliste der Bundesagentur für Arbeit geführt.

 

Für ambulante Pflegedienste hat das Nds. Landesgesundheitsamt in den Hinweisen für Einrichtungen und Leistungsangebote zur Durchführung von PoC-Antigen-Schnelltests (Stand 29.01.2021) ausgeführt, dass in Ausnahmefällen die Möglichkeit zur Selbsttestung der Mitarbeiter*innen bestehe, sofern nur hierdurch der Dienstbetrieb in einem Pflegedienst sichergestellt werden kann. Auch bei der Selbsttestung sind die Dokumentationspflichten als Nachweis der Testverpflichtung einzuhalten.

 

 

3.       Wie ist die personelle Situation im Gesundheitsamt? Aktuell seien nur zwei Stellen der Gesundheitsaufseher*innen besetzt. Wie wird man den vielen fachlichen Nachfragen auch von Einrichtungen gerecht?

 

Es gibt 4 Stellen für Gesundheitsaufseher*innen/Hygienekontrolleur*innen im Amt 53.

 

Eine Stelle ist vakant nach Kündigung zum Ende 2020. Eine erst Ausschreibung blieb ohne Erfolg. Eine weitere Stelle ist krankheitsbedingt längerfristig nicht besetzt.

 

Aktuell sind zwei Gesundheitsaufseher*innen im Dienst, die von zwei Auszubildenden unterstützt werden. Mit der Schaffung der Team-Struktur werden Routinearbeiten des Infektionsschutzes in den Teams abgearbeitet und die Gesundheitsaufseher*innen konzentrieren sich auf die Anliegen der Einrichtungen (APH, Schulen, Kindergärten, etc.).

 

 

4.       Warum werden Pflegeeinrichtungen vom Landkreis nicht zu einem Austausch bezüglich der Umsetzung von Maßnahmen in der Corona-Pandemie eingeladen und ihre Probleme gehört?

 

Der Landkreis Cloppenburg steht in einem engen Austausch mit den Pflegeeinrichtungen. Die Umsetzungen und Probleme sind in der Regel einrichtungsindividuell und oft von den Gegebenheiten vor Ort und dem jeweiligen Hygienekonzept abhängig.

 

Nach Zunahme des Infektionsgeschehens in den stationären Pflegeeinrichtungen wurden zunächst die Einrichtungsleitungen der von Infektionen betroffenen Einrichtungen und am Folgetag alle weiteren Einrichtungsleiter*innen zu einem Gespräch geladen und die weiteren Schritte besprochen.

 

Auch bei Änderungen, z.B. von Verordnungen, findet unverzüglich – meist per Mail oder Telefon – ein Austausch mit Einrichtungen sowie mit dem Landes-Caritasverband (vertritt ca. 50 % der stationären Pflegeeinrichtungen und zahlreiche ambulante Pflegedienste im Landkreis Cloppenburg) statt. Probleme und Anregungen, die seitens der Einrichtungen hinsichtlich der Umsetzung der Nds. Corona-Verordnung an den Landkreis herangetragen werden, werden – sofern sie nicht intern gelöst werden können – zeitnah an das Land weitergeleitet. Die Antworten werden dann unverzüglich mit den betroffenen Einrichtungen kommuniziert.

 

Dieses Vorgehen hat sich bewährt. Anderslautende Vorschläge aus den Reihen der Pflege gibt es kaum.

 

Abschließend kann gesagt werden, dass sowohl das Gesundheitsamt wie auch die Heimaufsicht des Sozialamtes trotz der anhaltend hohen Arbeitsbelastung stets bereit sind, drängende Fragen der Einrichtungen und Dienste im Bereich der Pflege zu beantworten.

 

 

5.       Angehörige von Demenzerkrankten berichten, dass sowohl Erkrankte als auch Angehörige unter den massiven Kontaktbeschränkungen seelisch und körperlich sehr leiden. Ist geplant, dass nach Abschluss der zweiten Corona-Schutzimpfung Besuche wieder im vor der Pandemie üblichen Umfang möglich sind?

Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 der Nds. Corona-Verordnung hat die Einrichtungsleitung in einem einrichtungsindividuellem Hygienekonzept auch Regelungen zum Besuch von den Bewohner*innen in den Einrichtungen zu treffen mit der Maßgabe, dass deren Besuchsrechte nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 der Nds. Corona-Verordnung darf Besuch nicht empfangen werden, wenn es in der Einrichtung ein aktuelles SARS-CoV-2- Infektionsgeschehen gibt.

 

Bei einer örtlichen 7-Tage-Inzidenz von > 50 Neuinfektionen / 100.000 Einwohner darf die Einrichtung nur mit einem negativen PoC-Antigen-Schnelltest betreten werden. Das Testergebnis darf nicht älter als 72 Stunden sein.

 

Für die Anzahl der Besucher, die empfangen werden dürfen, gelten die Kontaktbeschränkungen aus § 6 der Nds. Corona-Verordnung. Dabei ist jedes Einzel-/Doppelzimmer als eigener Hausstand zu betrachten.

 

Hiervon abweichende (strengere) Regelungen bestehen im Landkreis Cloppenburg nicht. Eine Lockerung der derzeitigen Regelungen ist dem Land vorbehalten. Ob das Land Niedersachsen nach abgeschlossener Impfung/Aufbau des Schutzes für Besuche in Pflegeeinrichtungen eine Änderung vornehmen wird, bleibt abzuwarten.

 

 

6.       Inwiefern wird die Heimaufsicht derzeit tätig und kommt ihrer Aufsichtsfunktion nach? Angehörige sind in großer Sorge, weil sie Wohnbereiche und Bewohner*innenzimmer nicht mehr betreten dürfen und ihre „Kontrollfunktion“ nicht ausüben können.

 

Entsprechend des Erlasses des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 07.09.2020 soll bei einer erheblichen Häufung an Infektionen in der entsprechenden Region von einem Betreten der Einrichtungen im Rahmen der Heimüberwachung abgesehen werden, da nach wie vor ein hohes Infektionsrisiko besteht bei einem Aufenthalt in geschlossenen Räumen in der Nähe von Personen mit einer hohen Virenlast.

 

Aus diesem Grund werden im Landkreis Cloppenburg Prüfungen derzeit in der Regel schriftlich durchgeführt. Sobald die Situation es zulässt, soll im Anschluss an die schriftliche Prüfung eine Begehung erfolgen.

 

Anlassprüfungen werden, sofern im Einzelfall notwendig, weiterhin unter Einhaltung der Hygienevorschriften auch vor Ort durchgeführt.

 

Dieses Vorgehen wurde mit der Heimaufsicht des Sozialministeriums abgestimmt.

 

 

7.       Mit welcher Begründung gibt es in der stationären Krankenbehandlung der Krankenhäuser keine Verfügung durch den Landkreis zur regelmäßigen Corona-Schnelltests der Beschäftigten? Wie sich zeigt, sind auch hier Ausbrüche massiv aufgetreten.

 

Die Krankenhäuser unterliegen der Verordnung zum Anspruch auf Testungen in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung). Die Testkonzepte der Krankenhäuser liegen vor und wurden bewilligt bzw. sind in erneuter Überprüfung.

 

Während Ausbrüchen wurden seitens des Gesundheitsamts zusätzliche Testungen durchgeführt bzw. angeordnet. Das KH CLP streicht aktuell zweimal pro Woche das Personal ab. Dies wurde in Gesprächen zwischen dem Krankenhaus und dem Landkreis herausgearbeitet.

 

 

Erster Kreisrat Frische schloss seine Ausführungen mit der Einschätzung, dass der Landkreis Cloppenburg bei der Pandemie-Bekämpfung auf einem guten Weg sei. Letztendlich sei aber die Durchführung der Impfungen notwendig. Er habe weiterhin die Hoffnung, dass das Impfangebot des Bundes bis zum Sommer gehalten werden könne.

 

Vorsitzender Dr. Vaske stellte fest, mehrere Wortmeldungen zu diesem Thema vorlagen.

Anmerkung: Die folgenden Ausführungen des Kreistagsabgeordneten Riesenbeck waren im Sitzungssaal nur undeutlich zu verstehen. Der Text wurde daher unter Hinzuziehung einer schriftlichen Ergänzung des Kreistagsabgeordneten Riesenbeck erstellt.


Kreistagsabgeordneten Riesenbeck verwies auf die schwierige und für alle belastende Situation. Er äußerte sich positiv zur dezentralen Impfstrategie des Landkreises.

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck bat um Auskunft, warum die Impfungen nun doch nicht mehr in den Tagespflegeeinrichtungen durchgeführt werden sollten, obwohl dort alles dafür vorbereitet sei. Die Besucher*innen der Tagespflege müssten jetzt zum Teil sehr aufwendig mit ihren Rollstühlen in die örtlichen Impfstationen gebracht werden. Die Angehörigen könnten dies häufig nicht leisten. Es stelle sich die Frage, wer die Kosten trage.

 

Erster Kreisrat Frische verwies darauf, dass die dezentralen Impfungen im Landkreis Cloppenburg eine landesweite Ausnahme sei. Die Tagespflegeeinrichtungen würden durchaus in die Überlegungen zur Umsetzung einbezogen. Es sei aber für das Impfzentrum nicht leistbar, Einzelpersonen oder kleinere Gruppen aufzusuchen.

 

Auch in Lastrup seien alle nicht bettlägerigen Impfwilligen zur zentralen Impfstelle der Gemeinde gekommen, so Erster Kreisrat Frische weiter. Es sei extra auf Barrierefreiheit der Impflokalitäten geachtet worden. Dies gelte auch für die anderen dezentralen Impfstandorte.

 

Schon die dezentrale Impfung sei eine große Erleichterung gerade für ältere und bewegungseingeschränkte Menschen, die im Landkreis Cloppenburg eben nicht weite Strecken zurücklegen müssten, um zum zuständigen zentralen Impfzentrum zu gelangen. Der Landkreis Cloppenburg sei hier vorbildhaft unterwegs und als einzige Kommune als Pilot dieses Verfahrens vom Land akzeptiert worden.

 

Anmerkung: Die folgenden Ausführungen des Kreistagsabgeordneten von Klitzing waren im Sitzungssaal nur undeutlich zu verstehen. Der Text wurde daher unter Hinzuziehung einer schriftlichen Ergänzung des Kreistagsabgeordneten von Klitzing erstellt.

 

Kreistagsabgeordneter von Klitzing nahm Bezug auf seine bisher unbeantwortete Anfrage an Landrat Wimberg vom 20.12.2020. Seine seinerzeitige Frage sei gewesen, ob es zutreffe, dass durch die vom RKI am 11. Nov. 2020 verkündete veränderte Teststrategie die Fallzahlen im Landkreis CLP und damit die 7 Tage Inzidenz signifikant nach unten korrigiert wurden.

Erster Kreisrat Frische erläuterte, dass die Testungen stringent nach den Vorgaben des RKI durchgeführt würden. Er sehe keinen Zusammenhang mit den Inzidenzwerten.

 

Landrat Wimberg ergänzte, dass die Teststrategie des RKI maßgebend sei. Die Testungen würden sich zunehmend vom Testzentrum in die Hausarztpraxen verlagern. Es gebe somit nach wie vor eine hohe Anzahl an Testungen. Er führte weiter aus, dass das Testzentrum und auch das Impfzentrum nur Übergangslösungen seien. Auf Dauer müssten beide Aufgaben von den Hausarztpraxen wahrgenommen werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: